Quote bei Unfallschaden

halli hallo,

angenommen bei einem Rechtsstreit vor Gericht (KFZ Unfall) kommt ein Urteil -Quotenregelung 50:50- heraus. Der eigene Schaden ist so hoch dass die Vollkasko in Anspruch genommen wird, der Fremdschaden eher unerheblich weil uralte Kiste.Der eigene Anwalt wird vom Rechtsschutz bezahlt. Was würde eine andere Verteilung der Quote, z.B.70:30 konkret bringen ausser zusätzlicher Lauferei zum Anwalt ?

Danke schon mal vorab für die Antworten & schönen Gruss

PM

Was würde eine
andere Verteilung der Quote, z.B.70:30 konkret bringen

Daß du von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht 50 %, sondern 70 % Deines Schadens ersetzt bekommst und der Gegner statt 50 % nur 30 % von Deiner Haftpflichtversicherung - was sonst? Da Du Dir daß aber wahrscheinlich selbst schon dachtest, frage ich mich, was Du mit Deiner Frage noch meinen könntest…???

Erfahrungsgemäß sind, wenn die Quote nicht offensichtlich völlig daneben liegt, die Berufungsgerichte aber ohnehin äußerst zurückhaltend darin, Quotenentscheidungen der Vorgerichte abzuändern. Mit Anwalt und Rechtsschutz kann man´s aber natürlich probieren.

Ciao, Wotan

Halli hallo,

Danke schon mal für die Antwort. Mit „Lauferei“ war gemeint Abstimmung mit dem Anwalt, desgl. evtl. mit der Versicherung, oder noch ein Gerichtstermin und solche Sachen mit dem Ergebniss dass für mich nix anderes rauskommt wie jetzt auch. Ich nehme die Kasko für den Schaden an meinen Fzg. in Anspruch, die Haftpflicht zahlt den gegnerischen Schaden und das wars. Wenn ich es richtig verstehe bringt es wohl nur dem Anwalt weitere Gebühren und mir grad garnix wenn sich die Verteilung ändert und so werd ich dann wahrscheinlich auf eine Berufung verzichten.Es trotzdem zu versuchen weil es mit der Rechtschutzvers. abgedeckt ist macht dann vermutl. auch nicht so viel Sinn oder ?

grummelzornärscher, trotzdem schönen Gruss

PM