Hallo!
Wie genau wird das gepfändete Einkommen während der Wohlverhaltensphase an die Gläubiger verteilt? Wird jedes Jahr eine neue Quote ermittel?
z.B. 5000 gepfändet/ 100.000 Summe Restforderung = neue Quote 5% ?
Im folgejahr dann: 5000/95.000 = 5,2631%
…
Zur Info: Ehemaliger Einzelunternehmer, Regelinsolvenz, Restschuldbefreiung beantragt, Quote bei Schlussverteilung 12,85%
Der Treuhänder in der WVP (i.d.R. der frühere Insolvenzverwalter) nimmt die Gelder ein und zieht zunächst einmal sein Honorar ab (min. 100 Euro p.a.; i.d.R. 5 % der vereinnahmten Gelder).
Den Rest verteilt er an die Gläuber gemäß des Satzes der jedem Einzelnen gem. Verteilungsverzeichnis )Schlusstabelle) zusteht.
Hat also ein Gläubiger am Ende der Insolvenz z. B. 2,33 % der verteilten Gelder erhalten, so ist er in der WVP jährlich ebenfalls mit dieser Quote an der Verteilung beteiligt.
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Aber nur soviel: Was interessiert es Sie, wieviel jeder Gläubiger bekommt? Hauptsache ist doch wohl, dass Sie die Restschuldbefreiung bekommen. Und selbst bei einem „Null-Plan“ darf die Ihnen nicht verwehrt werden.
Der Schlüssel wird bei der Eröffnung festgelegt und bleibt bis zum Ende bestehen. Die prozuentale Verteilung bezieht sich immer auf das „Eingetriebene“.
Da wir im Rahmen einer Projektarbeit ein fiktives Unternehmen gegründet, durch misswirtschaft in die Insolvenz getrieben haben und wir das jetzt komplett abwickeln, ist es doch sehr wichtig zu wissen. Zumal uns der Zugang zu Insolvenztabellen bisher leider nicht gelungen ist…
Bei der Schlussverteilung hat Gläubiger A eine Quote von 5%, Gläubiger B 4% und C 3%, dann bleiben diese Quoten also bis zum Schluss bestehen. Hoffe ich habe das so richtig verstanden?!
In meiner bisherige Tabelle hatte eine eine allgemeine Quote von 12,85% errechnet. Dh jeder Gläubiger bekommt 12,85% von seinen Forderungen.Dann müsste ich allerdings jährlich eine neue Gesamtquote errechnen. Die Summen bleiben ja bei beiden Verfahren gleich, wollte nur den richtigen Weg wissen.
Wenn Sie Ins anmelden, dann haben Sie einen Ins-Verwalter. Der macht das alles.
Bei der Eröffung werden Quoten festgelegt. (Ich betrachte jetzt mal nicht bevorrechtigte Gläubiger und Absonderungsfähiges.) Bsp.: Schulden bei Ins-Eröffnung:
1 Mio.; davon Gläubiger A: 500.000; Gläubiger B: 300.000 und Gläubiger C: 200.000. D.h.: Gläubiger A: 50 %; Gläubiger B: 30 % und Gläubiger C: 20 %.
Das bedeutet: Während der Wohlverhaltensphase bekommt Gläubiger A: 50 %; Gläubiger B: 30 % und Gläubiger C: 20 % aller Überschüsse (Mehreinnahmen über Pfändungsfreibetrag), die Sie erwirtschaften oder z.B. als Lohn / Gehalt / Erbe / … erhalten.
Ihre oben angeführte Quote (Gläubiger A eine Quote von 5%, Gläubiger B 4% und C 3%) sagt ja nur aus, dass A von der vorhandenen Masse (!) 5 % erhält und auf 95 % derzeit verzichtet.
Schlussverteilung? Das würde ja bedeuten, dass das Ins-Verfahren bereits abgeschlossen ist, d.h., die 6 oder 7 Jahre sind bereits rum.
Vielen Dank,
jetzt hab ich es verstanden mit der Quote.
Die Schlussverteilung erfolgt am ende des Inso-Verfahrens. Das Verfahren wird geschlossen und die Wohlverhaltensphase schließt sich an.
D.h. wer in der WVP ist, hat sein Inso-Verfahren bereits beendet.
zunächst gibt es keine Pfändung, sondern allenfalls eine Abtretung. Jedenfalls dann, wenn ein Treuhänder bestellt ist.
Wenn es eine Regel-Insolvenz gibt, dann gibt es keine Abtretung. Eine Pfändung kann es auch nicht geben, weil eine Insolvenz vor der Pfändung geschützt.
Woraus schließen Sie also, dass die Quote authentisch ist (gäbe es diese im Zuge außerhalb des Insolvenzverfahrens, oder im Zuge der so genannten Privatinsolvenz, dann bleiben Änderungen - welche auch immer - ohne Wirkung).