R 4/2011 bzw. § 54 VAG

Hallo Zusammen,
eine kurze Frage zu o.g. Themen bzw. Mischung und streuung bei VU.
Gelten Sondervermögen als eine Anlageform und dürfen somit max. 50% der Kapitalanlagen umfassen oder kann ich theoretisch für ein VU ein Sondervermögen haben, was den Regelungen der mischung und Streuung unterliegt?

Liebe Grüße und danke,
Horde