Hallo,
ich habe eine Fondsgebundene Rentenversicherung überschrieben bekommen und dazu zur Vorlage beim Finanzamt ein Formular worin steht:„der Wert der Versicherung ist zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung mit dem Rückkaufswert in Höhe von EUR 20.200,00 anzusetzen, bei der Berechnung sind wir davon ausgegangen, dass alle fälligen Beiträge fristgerecht bezahlt wurden“
Der Überschreiber hatte bei Vertagsabschluss eine Direktzahlung von 20.000,00 € geleistet, kann die Versicherung bei Kündigung meinerseits den Rückkaufswert so zurückstufen dass fast nichts mehr übrig bleibt oder muss sie das auszahlen was der momentane Stand der Anteile zeigt?
Gruß.