RA droht, wegen negativen Bewertung gegen die Kanzlei

Vor geraumer Zeit hatten wir eine Kanzlei wegen einer Sache beauftragt.
Leider war das Ergebnis nicht erzielt worden und wir waren mit der Leistung auch den Kosten unzufrieden.
Darauf hin haben wir eine negative Bewertung im Internet abgegeben.
Darauf hin wurde uns ( Einschüchterung) der Kanzlei mitgeteilt wir haben die Bewertung sofort zu löschen .
Das taten wir auch dann doch viele Ex Kunden hatten das gleiche Problem
WIr gaben also wieder eine Bewertung ab mit mehr Sachverhalt was eben bei der Kanzlei nach unserer Meinung nicht gepasst hat.
Wir haben weder jemand beleIdigt noch persönlich angegriffen, nur schrieben wir die Kanzlei versuchte uns einzschüchtern ( das war das einzige eher scharfe Wort).

Nun droht die Kanzlei wieder mit rechtlichen Schritten.
WIr haben nun die ganze Bewertungen wieder gelöscht, das ist uns zu blöd wollen Ruhe haben.
Aber schade dass man seine eigene Meinung nicht kund tun darf.
Fallt das nicht unter generell Meinungsfreiheit?
Kann überhaupt der Anwalt gerichtlich vorgehen bei einer normalen negativen Bewertung bzw es wurde nun von uns eh alles gelöscht.

Danke

Frage von Internet verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Hi @anon89755733,

ich würde mal sagen, es kommt immer darauf an, wie genau ihr etwas formuliert, damit es unter die Meinungsfreiheit fällt.

Ich denke, ein Kommentar wie: „Wir hatten den Eindruck, nicht gut beraten worden zu sein. Das von uns angestrebte Ziel X wurde unserer Ansicht nach nicht erreicht. Nach Abgabe eines entsprechenden Kommentars im Internet, erfolgte eine Reaktion die von der Kanzlei zu kommen schien, durch die wir uns eingeschüchtert fühlten.“ ist eher eine unkritische Meinungsäußerung, gegen die vermutlich auch nicht vorgegangen werden kann.
Wenn Du hingegen behauptest, die Kanzlei hat schlecht gearbeitet und sie hat versucht, Dich einzuschüchtern, dann ist das eine Behauptung, die Du gegebenenfalls beweisen müsstest.

So sehe ich das.

Schöne Grüße
Stefanie

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Naja die Einschüchterung kann schon bewiesen werden dann ja mehrmals per Telefon ( sehr agressive) und auch per Email hingedeutet wurden wenn wir das nicht löschen dann dannn ( also gerichtlicht vorgegangen etc wegen Rufschädigung Beleidigung.
Dann haben wir alles gelösch und dann eben erneute eine Bewertung abgegeben ( diese wieder gelöscht weil wir halt Ruhe haben wollen)
Wir schrieben wort wörtllich nur
Wir köönen nur dringend von der Kanzlei abraten , wenig Leistung, überteuert. Und das die Kanzlei eben schaut das es nur gute Bewertungen gibt und die Ex Klienten einschüchtern versucht das ist alles.
Auch hat er noch Geld in Rechnung gestellt wegen seines Aufwandes ( hahah sein Schreiben ) seh das eigentlich gelassen wollte nur eine Meinung einholen hier.

Na, dann schauen wir mal:

Das kann als Schmähkritik aufgefasst werden.

Ist eine Wertung, die man nicht als Tatsache, sondern als Meinung darstellen sollte.

Gibt es nicht diese Gebührenordnung, nach der Rechtsanwälte arbeiten?

Eine Einschüchterung wäre: „Ich vergifte sonst deine Katze.“
Keine Einschüchterung ist dagegen: „Ich lasse sonst die Angelegenheit von einem Richter prüfen.“
Richter sprechen Recht. Vor einem Richterspruch braucht man sich nicht zu fürchten, wenn nichts Unrechtes getan wurde.

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Es gibt eine Gebühren Ordnung nur sich dieser nicht daran gehalten, Email 250 euro Telefonat 250 Euro….eh die Frage ob das rechtsn ist wir wechselten damals …Kanzlei weil eben diese zu teuer waren und das Ziel den Auftrag nicht erreichten. ( zahlen damals das aber alles).
Mit Einschüchterung dann ist das wohl keine meinte ich……….er schreibt Emails telefoniert wenn SIe die negative Bewertung nicht löschen muss ich gericht
Lich und strafrechtlich vorgehen und auch hat er für seine Aufwendung eine Gebühr von paar 100 Euro in Rechnung gestellt find ich schon als Einschüchterung und heftig

Du hast von @Stefanie_e95fa1 schon einige sehr gute Formulierungen bekommen.
Meinungen sind als solche zu kennzeichnen, Tatsachen dürfen benannt werden.

„Die uns berechneten Kosten empfanden wir als hoch und konnten von uns nicht nachvollzogen werden.“
„Nach einer ersten negativen Bewertung wurden wir von der Kanzlei mehrfach kontaktiert und nach unserem Empfinden sehr energisch zur Löschung aufgefordert, welche wir dann auch durchgeführt haben.“
„Im direkten Vergleich mit der Kanzlei, die uns jetzt in gleicher Sache vertritt, fühlen wir uns nun besser beraten; zudem werden uns nun für Leistungen, die wir für vergleichbar halten, geringere Kosten berechnet.“

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Hier bei w-w-w wurde ich belehrt: Die Rechte / Pflichten des Grundgesetzes gelten nur zwischen Bürger und Staat, nicht zwischen Firmen (z.B. Web-Portalen) und Bürgern. Glaub ich zwar nicht, aber wurde hier beteuert, um Beiträge löschen zu können.

So wie ich Handwerker beauftrage, beauftrage ich auch Ärzte und Juristen als Fachleute für eine Problemlösung, die ich mir allein nicht zutraue. Sie sind also Auftragnehmer und müssen im Sinn ihrer Kunden tätig werden.

Wenn Kunden nicht zufrieden sind, haben sie das gute Recht, ihre Meinung zu veröffentlichen im Sinne „ich habe mehr erwartet“.

Kritisch könnte es werden, wenn nachprüfbare Aussagen nicht stimmen. Du könntest es ja als Frage formulieren: „Hat mich Kanzlei Mustermann abgezockt?“ - so geht die Boulevard-Presse vor.

Hallo,

Die Freiheit des einen endet da, wo er die Freiheit des anderen beschränkt. Ja, eine geäußerte Meinung kann jemanden stärker benachteiligen, als es gerechtfertigt wäre.

Die Grenze ist schwimmend und lässt sich im Zweifelsfall erst durch Gerichte lösen.

Um eine Bewertung eines Unternehmens oder eines Selbständigen möglichst rechtssicher zu formulieren ist unter Umständen ein sehr guter Umgang in der deutschen Sprache erforderlich. Es sollte jedem durchschnittlich intelligentem Menschen (und da fängt das Schwimmen schon an) klar sein, dass Du zum einen eine Meinung zum anderen harte Fakten hast.

„Das sind Betrüger, die haben mich um mein Geld gebracht!“ ist nur nur eine meist unerlaubte Schmähkritik, sondern auch noch der Vorwurf einer Straftat (Betrug). Dieser Vorwurf kann strafbar sein, wenn er nicht den Tatsachen entspricht. Sollte der so bewertete natürlich wegen Betruges verurteilt worden sein, kann man das wiederum schreiben (und belegen -> also ist das ein Fakt.)

@Stefanie_e95fa1 hat ja schon einige Beispiele gebracht, wie man seine Gefühle und Meinungen als solche deutlich macht.

Ich verstehe, dass das Deine Meinung ist. Aber wenn man die Sätze als Außenstehender analysiert, könnte man zu dem Schluss kommen, dass Du harte, belegbare Fakten aufführst. Wenn Du Dir die Vorschläge von @X_Strom ansiehst, wirst Du feststellen, dass die sachlichen Dinge ganz sachlich als Fakt formuliert wurden, die gefühlten Dinge aus der unvollkommenen Sicht eines Amateurs im Recht, als Gefühle.

Grüße
Pierre

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Jeder normale Mensch mit Lebenserfahrung hingegen sieht in den Formulierungen, dass diese nicht so ganz ernst zu nehmen sind. Früher beschränkte sich solches unsachliches Geschimpfe auf die Stammtische und Betriebskantinen, heute steht es, lesbar in der ganzen Welt und bis an aller Tage Ende, im Internet.

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Es kommt darauf an, was vereinbart wurde: Gebühren nach RVG oder Stundensätze.

„Einschüchterung“ ist kein Begriff, der irgendwie definiert wäre. Insofern ist der Vorwurf an sich schon schwierig, weil er sich einer objektiven Überprüfbarkeit entzieht, was aber wiederum für eine erlaubte Meinungsäußerung spricht.

Die Frage ist letztlich, was Du eigentlich bezweckst. Wenn Du Deine Ruhe haben willst, dann hast Du doch alles richtig gemacht: Kommentare löschen und Sache auf sich beruhen lassen. Mir ist nicht ganz klar, was Du mit der Frage eigentlich bezweckst. Ob es sich um eine erlaubte Meinungsäußerung handelte oder um Tatsachenbehauptungen, lässt sich ohne die vollständigen Texte der Bewertung nicht beurteilen.

Wie interessant. Und typisch.

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Ich hätte gerne anderen Exklienten geholfen oder neuen Klienten über die Wahrheit oder wie ich es sehe aufgeklärt, da ich glaube das Geschäftsmodel der Kanzlei besteht nicht auf Clienten Fälle sondern auf gute Bewertungen jeder der schlechte Bewertungen abggibt wird aufgefordert zur Löschung bzw nach meiner Meinung eingeschüchtert und auch gleich mit paar 100 Euro für den Aufwand in Rechnung gestellt.
Leider habe ich keine Zeit und keinen Bock mich mit dem auseinander zusetzen, habe alles gelöscht, und will meine Ruhe haben nur Schade das man in der heutigen Zeit leider seine Meinung nicht mehr kundtun kann.

Habe ihc noch was zu befürchten wenn alles gelöscht ist?

Hallo,
genau, früher war es besser! In den Dreißigern konnte man seine Meinung gerne sagen, besonders, wenn der Rechtsanwalt auch noch ein Jude.
Es war auch willkommen, die Meinung an die Hauswand von so einem Volks-Fremdkörper zu schmieren.
Meintest du das? Oder an welche Zeit hast du gedacht, als du von der „heutigen Zeit“ geschrieben hast?

Schöne Grüße
Alfons

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Das kann man durchaus.
Allerdings muss man auch die Eier in der Hose haben um Konsequenzen zu akzeptieren. Wasch mich aber mach mir den Pelz nicht nass, wird in den meisten Fällen nicht funktionieren.

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@Alfons
Nein nicht so früher meine nur so kommt ma vor in den 80 & 90 jahren das meinte ich mit früher Leute nicht so agressiv Wirtschaft gut gegangen kein Internet war schon besser heute alles so aggressive besser in keinen sozialen Netwerken und nix posten hab wieder was gelernt aber schade
Und ja @cook1 stimmt man kann alles posten mit den Konsequenzen hab aber keine Lust will Ruhe geb dir Recht

Hallo,
so wird der Rechtsanwalt das wahrscheinlich sehen, wenn er die Bewertungen seiner Klienten ansieht, die sich ein anderes Ergebnis erhofft hatten …
Schöne Grüße
Alfons

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Jetzt schalt mal einen Gang zurück!

Es gibt einen Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung, wie Dir auch schon ausführlich auseinandergesetzt wurde. „Ich fühlte mich nicht gut beraten/vertreten“ ist eine Meinungsäußerung, die in solchen Kommentaren zulässig ist. „Da arbeiten nur planlose Deppen, die ihr Geld mit Abmahnungen wegen unnetter Kommentare verdienen“ ist eine Tatsachenbehauptung, die nicht erlaubt ist.

Das kommt immer von denen, die gerade ihre Meinung kundtun dürfen und können. Die Regeln haben sich in den letzten 20 Jahren nicht geändert, wohl aber das Bedürfnis einer immer größer werdenden Zahl von Leuten, in Kommentaren zu meckern und ihre persönliche Wahrnehmung mit objektiv falschem Verhalten verwechseln.

Kommt darauf an.

Und da ist sie schon, die Beschwerde darüber, wie rau der Tonfall hier ist, nur weil man nicht seine persönliche Meinung bestätigt bekommen hat.

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Hallo,

der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung galt auch so schon in den von Dir so verklärten 80ern und 90ern und auch da haben sich schon Betroffene - nicht nur Anwälte - gegen falsche Tatsachenbehauptungen gewehrt.

&Tschüß
Wolfgang

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Vielleicht hätte man deine Bewertung akzeptiert, wenn du ein paar Satzzeichen verwendet und verständlich geschrieben hättest. Oder hast du dir dort mehr Mühe gegeben als in deinem Text hier?

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Das gehört hier nicht her.

Zudem wäre dann eher das Gegenteil der Fall - wenn schon eine schlechte Bewertung, dann doch hoffentlich von jemandem, der sich unklar ausdrückt und dessen Wortwahl und Rechtschreibung einen schlechten Eindruck vom Verfasser entstehen lassen.