Hallo Forum,
je länger meine Abschlussprüfung zurückliegt, desto kryptischer erscheinen mir meine alten Aufzeichnungen, also bitte helft mir mit folgendem fiktiven Fall
Kläger A gibt Rechtsanwalt B den Auftrag eine Klage auszuarbeiten und auch einzureichen. Kurz bevor der Bote zu Gericht geht, macht der Kläger einen Rückzieher und lässt dem Beklagten den Schriftsatzentwurf vorab vom RA zustellen, um ihn letztmalig die Gelegenheit zum Einlenken zu geben
Dies klappt mehr oder weniger und nach langem hin und her soll daher jetzt ein Vergleich abgeschlossen werden (der RA hat auch hierzu den Entwurf erstellt).
Bisher wurden vom RA 1,3 Geschäftsgebühr und 1,3 Verfahrensgebühr in Rechnung gestellt + Gerichtskosten, unter der Annahme dass die Klage eingereicht wird.
Die Gerichtskosten fallen natürlich weg, aber
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ist eine volle Geschäftsgebühr überhaupt ok? (wg Vorbemerkung 3, Abs 4 VV RVG)
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welche Gebühren entstehen, falls der Vergleich zustande kommt?
Danke!
schoko