Liebe Freunde,
bei diesem Posting geht es nicht direkt um eine Rechtsfrage, sondern vielmehr um ein „Randthema“ dazu und so hoffe ich, dass ich hier richtig poste:
Soeben lese ich auf der hp der BRAK (http://www.brak.de/seiten/04_06_22.php), dass ab 01. Juli 2006 über das Anwaltshonorar in außergerichtlichen Beratungen/Leistungen verhandelt werden kann, ja sogar gewünscht ist zu verhandeln.
Wie ist das einzuschätzen?