Hallo,
A hat 2004 das Unternehmen U verlassen.
In 2005 klagt A ausstehende Gehälter vom U mit unterstützung eines RA ein.
Sind solche RA-Kosten steuerlich ansetzbar?
Gruß
Andreas
Hallo,
A hat 2004 das Unternehmen U verlassen.
In 2005 klagt A ausstehende Gehälter vom U mit unterstützung eines RA ein.
Sind solche RA-Kosten steuerlich ansetzbar?
Gruß
Andreas
hallo,
ja, das sind eindeutig werbungskosten, da die nicht gezahlten gehälter keine einnahmen darstellen und die ra-kosten zum „nun doch“ erwerb der einnahmen dienten.
gruss vom
showbee