RA-Kosten

Hallo,

A hat 2004 das Unternehmen U verlassen.
In 2005 klagt A ausstehende Gehälter vom U mit unterstützung eines RA ein.
Sind solche RA-Kosten steuerlich ansetzbar?

Gruß
Andreas

hallo,

ja, das sind eindeutig werbungskosten, da die nicht gezahlten gehälter keine einnahmen darstellen und die ra-kosten zum „nun doch“ erwerb der einnahmen dienten.

gruss vom

showbee