Hallo, meine Tochter (18) hat einen Beratungshilfeschein vom AG erhalten. Dort sagte man ihr aller außergerichtlicher Schriftverkehr wäre damit auch abgedeckt. Nun will der RA aber trotzdem Geld. Eine Beratung kostet bei Ihm 180.- Euro und von der Kasse bekommt er nur 30.- hinzu kommt das auch sämtliche Korrespondenz nur gering vergütet wird und die gesetzlichen Gebühren schon höher wären als die Vergütung ist und ich (Mutter) sollte jetzt die Differenz bezahlen.
Ist das Korrekt? Es muss doch auch einem Kind von 18 die noch zur Schule geht eine möglichkeit geboten werden. Wie sollte sie die Rechnung je bezahlen.