RA Kosten trotz Beratungsschein?

Hallo, meine Tochter (18) hat einen Beratungshilfeschein vom AG erhalten. Dort sagte man ihr aller außergerichtlicher Schriftverkehr wäre damit auch abgedeckt. Nun will der RA aber trotzdem Geld. Eine Beratung kostet bei Ihm 180.- Euro und von der Kasse bekommt er nur 30.- hinzu kommt das auch sämtliche Korrespondenz nur gering vergütet wird und die gesetzlichen Gebühren schon höher wären als die Vergütung ist und ich (Mutter) sollte jetzt die Differenz bezahlen.

Ist das Korrekt? Es muss doch auch einem Kind von 18 die noch zur Schule geht eine möglichkeit geboten werden. Wie sollte sie die Rechnung je bezahlen.

Tut mir leid, Marie, ich bin Unternehmensberaterin und kann keine Rechtsberatung leisten.
Viel Erfolg auf anderem Wege und frohe Weihnachten,
Claudia

hallo es tut mir leid, dazu kann ich leider nichts sagen.

probieren sie es mal bei gruppen bezüglich juristischen fragen.

viel erfolg
markus

Sorry, aber dafür bin ich die falsche Person.