Hallo,
wenn jemand von einer anderen Person (zu Recht) ein Tun oder Unterlassen verlangt und diese andere Person nicht darauf eingeht. Ab wann kann der Fordernde sich auf kosten des anderen einen Rechtsanwalt nehmen?
Vielen Dank,
Thomas
Hallo,
wenn jemand von einer anderen Person (zu Recht) ein Tun oder Unterlassen verlangt und diese andere Person nicht darauf eingeht. Ab wann kann der Fordernde sich auf kosten des anderen einen Rechtsanwalt nehmen?
Vielen Dank,
Thomas
Hallo!
wenn jemand von einer anderen Person (zu Recht) ein Tun oder
Unterlassen verlangt und diese andere Person nicht darauf
eingeht. Ab wann kann der Fordernde sich auf kosten des
anderen einen Rechtsanwalt nehmen?
Zuerst mal: Liebe Leute, so sieht eine vorbildliche Anfrage in diesem Brett aus! Kein „ich“, kein „Person A“, einfach nur das Wesentliche!
Und nun zu Dir, Thomas:
Ab Eintritt des Verzuges. Verzug liegt vor, wenn die Person einmal angemahnt worden ist und trotzdem nicht leistet. Eine Fristsetzung ist hierfür nicht mehr nötig.
Etwas ueberheblich???
Hallo!
wenn jemand von einer anderen Person (zu Recht) ein Tun oder
Unterlassen verlangt und diese andere Person nicht darauf
eingeht. Ab wann kann der Fordernde sich auf kosten des
anderen einen Rechtsanwalt nehmen?Zuerst mal: Liebe Leute, so sieht eine vorbildliche Anfrage
in diesem Brett aus! Kein „ich“, kein „Person A“, einfach
nur das Wesentliche!
Das einige es nicht gebacken kriegen eine Frage ohne ICH oder MEINE Oma zu formulieren ist eine Sache - aber der durchschnitts Liebe Leute Laie hat nun einmal Probleme einen Sachverhalt zu formulieren, ohne ihn auf Person „A“ zu projezieren, dass is doch verstaendlich! Ich finde daher Dein Wort zum Sonntag absolut ueberfluessig.
Das ist als ob ein Mechaniker sich darueber lustig macht, dass eine Hausfrau bei ihrer Problembeschreibung zu ihrem kaputten Auto nicht alle Bauteile Fachlich richtig benennen kann…
DM
Hallo wwf,
was ist denn eine Abmahnung?
In der art: „Du musst das machen!“ ?
Ist sowas schriftlich dem Betroffenen zu übergeben oder auch mündlich gültig?
Danke,
Thomas
Ab Eintritt des Verzuges. Verzug liegt vor, wenn die Person
einmal angemahnt worden ist und trotzdem nicht leistet. Eine
Fristsetzung ist hierfür nicht mehr nötig.
Nöö
Hallo auch!
Es ist nicht überheblich mal daraufhinzuweisen, wie ein Posting formuliert werden sollte. So bekommt man auch schnellund qualifiziert Antwort. Manche "A hätte B mit Einverständnis von C, dessen Anwalt F mit Zeuge xY* Postings liest man doch oft garnicht zu Ende.
Und die Kindheitserinnerungen der Großmutter die nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben gehören halt auch nicht hinein.
Huhu!
aber der
durchschnitts Liebe Leute Laie hat nun einmal Probleme einen
Sachverhalt zu formulieren, ohne ihn auf Person „A“ zu
projezieren, dass is doch verstaendlich!
Und dann darf ich mich nicht freuen, wenn mal jemand eine schön abstrakt formulierte Frage stellt? Warum willst Du mir das verbieten?
Das ist als ob ein Mechaniker sich darueber lustig macht, dass
eine Hausfrau bei ihrer Problembeschreibung zu ihrem kaputten
Auto nicht alle Bauteile Fachlich richtig benennen kann…
Das kann ich nicht nachvollziehen. Der Vergleich beginnt zu passen, wenn Du einige Anfragen damit vergleichst, dass die Hausfrau dem Mechaniker nicht nur erzählt, wo der Motor klopft, sondern auch wann das angefangen hat, wohin die Reise damals ging und was es dort zu essen gab.
Entschuldige mal, was wird das denn, wenn es fertig ist? Was soll daran überheblich sein? Und wieso soll es einem Laien schwer fallen, Sachverhalte abstrakt zu schildern? Absoluter Unsinn.
Levay
Hallo Thomas,
was ist denn eine Abmahnung?
In der art: „Du musst das machen!“ ?
Von Abmahnung spricht man eher, wenn ein Unterlassen gefordert wird,
z.B. im Miet- oder Arbeitsrecht.
Dagegen wird Mahnung eher als Aufforderung zu einem Handeln
verstanden.
Du hast das also zutreffend erfasst.
Es muss zwar nicht Mahnung drüberstehen, wenn aus dem Schreiben klar
wird, was gewollt ist, aber es schadet auch nicht.
Im Geschäftsverkehr versucht man oft etwas höflicher, also
beispielsweise mit Zahlungserinnerung oder ohne Betreff zu arbeiten.
Die Schriftform ergibt deshalb Sinn, weil eine Beweisbarkeit eher
gegeben ist als bei boß mündlichen Mahnungen, die am Besten auch
unter 4 Augen erfolgen…
Gruß -Jaschiii
Hallo wwf,
wie hätte ich denn meine Frage formulieren sollen?
Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Genau so! Du hast es ja richtig gemacht!
Levay
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Mahnung so schnell wirksam ist. Jemand sagt zum anderen: „Du musst das machen!“ und bei keiner Reaktion landet zwei Wochen später ein Brief vom RA im Kasten zzgl. Gebührenrechnung?
Danke,
Thomas
Hallo!
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Mahnung so
schnell wirksam ist.
Eine Mahnung ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden. Bei einer nur mündlich ausgesprochenen Mahnung kann der Anspruchsteller bei Bestreiten der Verzugsvoraussetzungen durch den Gegner aber schnell in Beweisnot geraten.
Gruß,
Florian.