RA legte Berufung ein ohne Auftrag des Mandanten

Angenommen, Person A hat kürzlich einen Prozeß verloren, da die Angelegenheit verjährt sei (entstanden durch Fristversäumung des Anwaltes von A). Angenommen, der Rechtsanwalt von A hat daraufhin eigenmächtig die Berufung eingelegt ohne Auftrag des Mandanten und ohne diesen zu informieren. Einige Wochen später hat dieser RA wiederum eigenmächtig die selbst eingelegte Berufung zurückgenommen. Das Landgericht stellte der Person A nun direkt die Rechnung für die Berufung mit der Aufforderung sofort zu bezahlen. Angenommen, die Rechnung über die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite (Person B) ging ebenfalls bei der Person A ein (über den RA von Person A) mit dem Hinweis es sei rechtens und solle bezahlt werden. Was könnte A tun, um die unrechtmäßig entstandenen Kosten für die Berufung nicht bezahlen zu müssen (ohne gleich einen Anwalt einzuschalten)? Muss die Person A auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite bezahlen, bzw. in Vorleistung gehen? Danke.

Rechtsanwalt von A hat daraufhin eigenmächtig die Berufung
eingelegt ohne Auftrag des Mandanten

In der Regel unterschreibt man dem Anwalt ganz zu Beginn eine Vertretungsvollmacht, die es ihm ermöglicht, alles zu unternehmen, was er für notwendig und sinnvoll hält. Wenn man diese Vollmacht nach der Verhandlung nicht widerruft, darf man sich nicht wundern, wenn der Anwalt weiter arbeitet.

Hallo,

Angenommen, Person A hat kürzlich einen Prozeß verloren, da
die Angelegenheit verjährt sei (entstanden durch
Fristversäumung des Anwaltes von A).

Es lag ein Verschulden des Anwaltes „Fristversäumnis“ vor. Dies war wohl ein Fall für die Berufshaftpflicht des Anwaltes. Vielleicht hat seine Haftpflicht ihn aufgefordet Rechtsmittel einzulegen um den Schaden versuchsweise abzuwenden.

Da das nicht geklappt hat, gehören auch diese Kosten zum Schaden. Deshalb einen neuen Anwalt nehmen und bei dem alten bzw. seiner Haftpflicht Ansprüche anmelden.

Gruß Woko

Vertretungsvollmacht, die es ihm ermöglicht, alles zu
unternehmen, was er für notwendig und sinnvoll hält.

Und wenn er es für nötig hält, eine Frist zu versäumen, dann kann er das ja machen, hat ja ne Vollmacht!?

Hallo!

Naja, aber Vollmacht (Außenverhältnis) und Auftrag (Innenverhältnis) darf man schon auch nicht vermischen.

Gruß
Tom