Hallo,
nur mal als Frage an die Wissenden (ich brauche das für einen Krimi):
Lohnt es sich, für eine umstrittene Forderung von 13,50 € einen Anwalt zu beauftragen?
Dank & Gruß
Ann da Cáva
Hallo,
nur mal als Frage an die Wissenden (ich brauche das für einen Krimi):
Lohnt es sich, für eine umstrittene Forderung von 13,50 € einen Anwalt zu beauftragen?
Dank & Gruß
Ann da Cáva
Für den Anwalt lohnt es ich auf alle Fälle !
…
MfG
duck313
Mahnbescheid kann man auch ohne Anwalt erwirken, geht per Formular oder online.
Mahnbescheid kann man auch ohne Anwalt erwirken, geht per Formular oder online.
Das war nicht meine Frage!
Für den Anwalt lohnt es ich auf alle Fälle !
Geht es etwas präziser?
Danke
AdC
Nein.
Hallo,
die Frage ist eigentlich nicht richtig gestellt, denn die Kosten muß ja der Schuldner zahlen. So kann es Dir eigentlich egal sein, wieviel der Rechtsanwalt kostet. Und ob es sich für Dich lohnt, wegen 13,50 € zu einem Anwalt zu gehen, kann Dir hier niemand sagen. Das kommt auf den Stundenlohn an, den Du Dir selber zuteilst.
Für Bill Gates würde es sich nicht mal lohnen, einen am Boden liegenden 1000-Euro-Schein aufzuheben, denn in der Zeit, die er zum Herunterbücken bräuchte, hätte er mehr an Zinsen und Dividenden kassiert. Also ist es für ihn rentabler, den Schein liegen zu lassen. Ich dagegen würde ihn schon aufheben.
Gruß Ebi
Hallo
nur mal als Frage an die Wissenden (ich brauche das für einen Krimi):
Lohnt es sich, für eine umstrittene Forderung von 13,50 € einen Anwalt zu beauftragen?
Ich glaube, normalerweise würde das niemand machen.
Wenn jedoch ein besonders verbissener Mensch dargestellt werden soll (so eine Art Michael Kohlhaas), der sich gleichzeit nicht zutraut oder keine Zeit dafür, selber eine gerichtliche Mahnung zu verschicken, dann sollte er für diese Forderung einen Anwalt beauftragen.
Oder vielleicht ein sehr armer Mensch, der auf diese 13,50 dringend angewiesen ist und sich daran klammert wie an einen Strohhalm, oder ein sehr weltfremder versponnener Mensch.
Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob es sich für den Anwalt lohnt. Da richtet sich die Bezahlung doch meistens nach dem Streitwert? Vielleicht findet man gar keinen Anwalt, der das macht. Aber vielleicht gibt es ja ein Mindesthonorar, so dass es sich für den Anwalt doch lohnt.
Viele Grüße
Hallo!
Also das glaube ich eher nicht
Gruß
Tom
Hallo Ann da Cáva,
Lohnt es sich, für eine umstrittene Forderung von 13,50 €
einen Anwalt zu beauftragen?
ob es sich finanziell lohnt, hängt von vielen Wahrscheinlichkeiten ab, die durchzurechnen wohl den Aufwand kaum lohnt. Es kann aber auch andere Gründe geben ab 1 Cent geben:
Gruß
achim
Lohnt es sich, für eine umstrittene Forderung von 13,50 €
einen Anwalt zu beauftragen?
Unter Umständen ja.
Ich habe jemanden wegen 38,- € in die EV geschickt, auch weil er sich so rotzfrech und dreist gebärdete.
Der entscheidende Punkt ist, dass gewisse Kreise genau die gleichen Informationsnetzwerke haben wie andere Berufsgruppen. Da spricht sich schnell herum, wie weit man bei welchem Dienstleister / Lieferanten genau gehen kann. Wenn sich herumspricht, dass man bei dir locker mal 100,- stehen lassen kann, ohne dass was passiert, wirst du dich bald vor Nassauern nicht mehr retten können.
Der Anwalt richtet sich nach einer Gebührenordnung. Die Vergütung richtet sich nach dem Streitwert.
Für den Anwalt lohnt es ich auf alle Fälle !
na, dann rechne mal:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGeb…
bei dieser unsumme musst du erst mal einen anwalt finden, der dafür tätig werden will.
stammtischbehauptungen haben eben so ihre tücken.
Hallo,
Für Bill Gates würde es sich nicht mal lohnen, einen am Boden
liegenden 1000-Euro-Schein aufzuheben, denn in der Zeit, die
er zum Herunterbücken bräuchte, hätte er mehr an Zinsen und
Dividenden kassiert. Also ist es für ihn rentabler, den Schein
liegen zu lassen. Ich dagegen würde ihn schon aufheben.
Unsinn. Seine Zinsen und Dividenden bekommt er so oder so und das Bücken und Einstecken dauert höchstens fünf Sekunden, was einem Stundenlohn von 720.000 Euro entspräche. Anders wäre es, wenn er durch das Aufheben des Scheines von einer lukrativeren Tätigkeit abgehalten würde.
Grüße TG
Danke an alle, die eine erntgemeinte Antwort für mich hatten.
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Hallo Ann,
hat mein Chef schon gemacht. Die Forderung war eigentlich gar nicht umstritten, aber die Herrschaften haben sich schlicht geweigert und auf Hinhaltetaktik geschaltet. Es kam dann sogar zum Prozess, den mein Chef gewonnen hat.
Solche Prinzipiensachen kann man allerdings nur machen, wenn einem das Geld, welches man ausgeben muss für RA und Gerichte usw., nicht wehtut.
Aber wie weiter unten schon geschrieben wurde: Lässt man sich solche Sachen öfters gefallen, stehen die Nassauer Schlange.
Viele Grüße
Gesine
Solche Prinzipiensachen kann man allerdings nur machen, wenn
einem das Geld, welches man ausgeben muss für RA und Gerichte
usw., nicht wehtut.
wenn man alles richtig macht, zahlt das der schuldner zusätzlich zu den 13,50. was natürlich auch voraussetzt, dass der schuldner das geld auch hat. aber ansonsten hat das natürlich genau gar nichts damit zu tun ‚ob man sich das leisten kann‘.