Rabatt-Abzug bei Rückgabe?

Nehmen wir an, Frau A. lässt sich in einem Brautmode-Geschäft für den schönsten Tag Ihres Lebens einkleiden. Man wird sich schnell einig und das Geschäft gewährt 10% Rabatt. Sie leistet eine angemessene Anzahlung für die bestellten Dinge. Im Stress vergisst sie, den Rest zu überweisen. Beim nächsten Besuch des Brautmode-Geschäfts wird sie darauf aufmerksam gemacht und überweist prompt den Rest der Summe.

Einige Tage später sind die bestellen Dinge eingetroffen, doch die Freude ist nur von kurzer Dauer, da Frau A. feststellen muss, dass ihre Handschuhe mangelhaft sind. Mangels Alternative will Frau A. die Handschuhe zurückgeben, doch dies ist laut Leiterin des Brautmode-Geschäftes mit Hinweis auf die AGBs nur unter Abzug der gewährten Rabatte möglich (da Frau A. nichtswissend im Zahlungsverzug war). Dies klingt im ersten Moment einleuchtend, doch fällt Frau A. aus allen Wolken, als sie erfährt, dass für den einen Artikel der zurückgegeben wird der komplette gewährte Rabatt abgezogen wird und nicht nur 10% anteilig für die Handschuhe.

Was kann Frau A. tun, bzw. kann sie irgendwas tun?

Hallo !

Was sie machen kann ?

Sich einmal genau klarmachen,was hier vorliegt !

Sie bemängelt doch einen Teil der Ware,das darf sie und es hat nichts mit einem Rabatt zu tun .
Handschuhe müssen in einwandfreier Qualität geliefert werden,entweder repariert?,neue Ware oder dann auch Geldersatz.

Frau A muss das aber auch sagen,klipp und klar. Hier scheint es ja nicht so gewesen zu sein. Tja,wenn man nur zurückgibt,das ist etwas anderes !
Das ist eine sowieso nur freiwillig eingeräumte Möglichkeit,die der Händler an alle möglichen Bedingungen knüpfen kann.
Auch an Rabattverlust für alles.

Aber eine Mängelrüge ist etwas anderes !
Sie muss die Handschuhe bemängeln,dann behält sie den Rabatt für die abgenommene Ware und Händler muss Ersatz für die Handschuhe liefern.

MfG
duck313