Nehmen wir an, Frau A. lässt sich in einem Brautmode-Geschäft für den schönsten Tag Ihres Lebens einkleiden. Man wird sich schnell einig und das Geschäft gewährt 10% Rabatt. Sie leistet eine angemessene Anzahlung für die bestellten Dinge. Im Stress vergisst sie, den Rest zu überweisen. Beim nächsten Besuch des Brautmode-Geschäfts wird sie darauf aufmerksam gemacht und überweist prompt den Rest der Summe.
Einige Tage später sind die bestellen Dinge eingetroffen, doch die Freude ist nur von kurzer Dauer, da Frau A. feststellen muss, dass ihre Handschuhe mangelhaft sind. Mangels Alternative will Frau A. die Handschuhe zurückgeben, doch dies ist laut Leiterin des Brautmode-Geschäftes mit Hinweis auf die AGBs nur unter Abzug der gewährten Rabatte möglich (da Frau A. nichtswissend im Zahlungsverzug war). Dies klingt im ersten Moment einleuchtend, doch fällt Frau A. aus allen Wolken, als sie erfährt, dass für den einen Artikel der zurückgegeben wird der komplette gewährte Rabatt abgezogen wird und nicht nur 10% anteilig für die Handschuhe.
Was kann Frau A. tun, bzw. kann sie irgendwas tun?