Rabatt 'erben'. Wer war die Versicherung?

Hallo ihr „Versicherer“ und „Versicherten“!
:smile:

Fiktiver Fall:
Opa stirbt, Auto steht beim Sohn in der Garage, Kinder wollen den Kfz- Versicherungsrabatt weiter nuzten (übernehmen) und müssen dazu wohl die Versicherung kennen?
Problem: Kinder wissen nicht, wo Opa versichert war, Opas letzte Frau ist nicht „kooperativ“, hätte aber vermutlich die Papiere.
Was tun?
Wär schade um den Rabatt…

Danke!

Timsy

Problem: Kinder wissen nicht, wo Opa versichert war, Opas
letzte Frau ist nicht „kooperativ“, hätte aber vermutlich die
Papiere.

Was tun?

Mal hier anrufen: zentralruf.de

Wär schade um den Rabatt…

Wäre vielleicht sinnvoll, mit allen Hinterbliebenen ersmal zu klären, wer was erbt. Vielleicht hat ja Opas letzte Frau Anspruch auf PKW + Rabatt, welchen sie auf ihren neuen Liebhaber übertragen kann.

Danke!

Timsy

Bitte!

Erdbeerzunge

Hallo Erdbeerzunge!

Danke für die ultraschnelle Antwort!

Mal hier anrufen: zentralruf.de

Guter Tip!
Derzeit zwar keine Leitung frei, aber ich probiers später nochmal…

Wäre vielleicht sinnvoll, mit allen Hinterbliebenen erstmal zu
klären, wer was erbt. Vielleicht hat ja Opas letzte Frau
Anspruch auf PKW + Rabatt, welchen sie auf ihren neuen
Liebhaber übertragen kann.

Wie gesagt:

…letzte Frau ist nicht „kooperativ“ …

Erbklärung läuft, aber meiner Erfahrung sagt mit, wer zu spät kommt verliert. Ein Rabattübernahmeversuch kann nicht schaden.
Ein Gespräch mit der Witwe wird leider voraussichtlich nicht möglich sein, sollte aber der Versicherung egal sein.

Danke nochmal!

Timsy

Hallo Erdbeerzunge!

Danke für die ultraschnelle Antwort!

Mal hier anrufen: zentralruf.de

Guter Tip!

Derzeit zwar keine Leitung frei, aber ich probiers später
nochmal…

Wäre vielleicht sinnvoll, mit allen Hinterbliebenen erstmal zu
klären, wer was erbt. Vielleicht hat ja Opas letzte Frau
Anspruch auf PKW + Rabatt, welchen sie auf ihren neuen
Liebhaber übertragen kann.

Wie gesagt:

…letzte Frau ist nicht „kooperativ“ …

Erbklärung läuft, aber meiner Erfahrung sagt mit, wer zu spät
kommt verliert. Ein Rabattübernahmeversuch kann nicht schaden.

Ein Gespräch mit der Witwe wird leider voraussichtlich nicht
möglich sein, sollte aber der Versicherung egal sein.

Ist der Versicherung aber nicht egal. Auch das Versicherungsunternehmen muss überprüfen wem der Schadensfreiheitsrabatt rechtlich zusteht.

Außerdem muss der Übernehmende nachweisen, dass er das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat.

Beste Grüße!

möglich sein, sollte aber der Versicherung egal sein.

Wieso ? Rabatte werden nur an Berechtigte übertragen und nicht an irgendwen, der zufällig zuerst fragt.

Anspruch auf PKW + Rabatt, welchen sie auf ihren neuen Liebhaber übertragen kann.

Kühne Behauptung ! Eigentlich wird der SFR nur an Angehörige nach § 15 AO übertragen. Die eine oder andere Gesellschaft mag den Begriff großzügig auslegen, aber an jedermann wird der Rabatt nun wirklich nicht gegeben.

Ein Gespräch mit der Witwe wird leider voraussichtlich nicht
möglich sein, sollte aber der Versicherung egal sein.

Ist der Versicherung aber nicht egal. Auch das
Versicherungsunternehmen muss überprüfen wem der
Schadensfreiheitsrabatt rechtlich zusteht.

Ich denke, das wäre sachlich korrekt - aber nicht immer läuft alles korrekt. Im richtigen Leben hab ich eher andere Erfahrungen gemacht:

  • Makler „vergibt“ eine Rabattstufe des Kunden A an Kunde B - ohne Einverständnis von A (was zu finaler Trennung Makler/ Kunde A führte)
  • Versicherung fragt nur nach ner schriftlichen Erklärung. Das reicht als „Nachweis“

Außerdem muss der Übernehmende nachweisen, dass er das
Fahrzeug regelmäßig gefahren hat.

Das Wort „Nachweis“ legt die Messlatte verdammt hoch. Was ist ein gültiger Nachweis? Eine eidesstattliche Erklärung? Ein Zeuge? Oder reicht eine Abstammungsurkunde zum Vater/ Tochter -Verhältnis?
Oder nur ein „Ja, ich will“ von einer Tochter?
Oder fällt der Rabatt womöglich sogar als „geldwerter Vorteil“ in die Erbmasse?

Wenn mehrere "Berechtigte da sind gewinnt vermutlich doch der Schnellere, oder? Die Versicherung hat kaum eine Chance, alle möglicherweise Berechtigten zu ermitteln und zu befragen.

Grüße!

Timsy

Kühne Behauptung ! Eigentlich wird der SFR nur an Angehörige
nach § 15 AO übertragen. Die eine oder andere Gesellschaft mag
den Begriff großzügig auslegen, aber an jedermann wird der
Rabatt nun wirklich nicht gegeben.

Mag sein dass es Ausnahmen sind oder waren. Hab ich aber selbst schon erlebt. Initiator war aber ein Makler, kein Kunde.
Vermutlich sogar ein erfolgreicher Makler - er fuhr damals u.a. Ferrari.

Grüße!

Timsy

Mag sein dass es Ausnahmen sind oder waren.

Meine Antwort bezog sich nicht auf Deine Frage. Die Übertragung von Großeltern auf Enkel sollte kein Problem darstellen. Ich wollte nur die Aussage von Erdbeerzunge nicht so stehen lassen, dass man einen SFR so in der Weltgeschichte rumreichen kann.

Wenn mehrere "Berechtigte da sind gewinnt vermutlich doch der
Schnellere, oder? Die Versicherung hat kaum eine Chance, alle
möglicherweise Berechtigten zu ermitteln und zu befragen.

Warum verstehst Du immer noch nicht, daß nicht jeder Dahergelaufene etwas wegnehmen kann, was ihm nicht gehört?

Möglicherweise ist der Enkel rechtskräftig enterbt. Möglicherweise sind auch andere Erben an PKW + Rabatt interessiert, so daß eine Einigung (zur Not durch ein Gericht) erfolgen muß.

Einfach mal so etwas aus der Erbmasse wegnehmen geht nicht.

Ein Gespräch mit der Witwe wird leider voraussichtlich nicht
möglich sein, sollte aber der Versicherung egal sein.

Ist der Versicherung aber nicht egal. Auch das
Versicherungsunternehmen muss überprüfen wem der
Schadensfreiheitsrabatt rechtlich zusteht.

Ich denke, das wäre sachlich korrekt - aber nicht immer läuft
alles korrekt. Im richtigen Leben hab ich eher andere
Erfahrungen gemacht:

  • Makler „vergibt“ eine Rabattstufe des Kunden A an Kunde B -
    ohne Einverständnis von A (was zu finaler Trennung Makler/
    Kunde A führte)

  • Versicherung fragt nur nach ner schriftlichen Erklärung.
    Das reicht als „Nachweis“

Außerdem muss der Übernehmende nachweisen, dass er das
Fahrzeug regelmäßig gefahren hat.

Das Wort „Nachweis“ legt die Messlatte verdammt hoch. Was ist
ein gültiger Nachweis? Eine eidesstattliche Erklärung? Ein
Zeuge? Oder reicht eine Abstammungsurkunde zum Vater/ Tochter
-Verhältnis?

Oder nur ein „Ja, ich will“ von einer Tochter?

Oder fällt der Rabatt womöglich sogar als „geldwerter
Vorteil“ in die Erbmasse?

hierzu ein Beispiel: ist im Versicherungsvertrag als tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs nur der Versicherungsnehmer und der Ehegatte eingetragen,
wird kein Kind nachweisen können, dass es das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat.

Ein Versicherungsunternehmen wird den Teufel tun, jedem x-beliebigen einen Schadensrabatt zu übertragen, ohne einen Nachweis zu erhalten, ob hierzu ein rechtlicher Nachweis besteht!

Der Klageweg wäre jederzeit möglich und dann müsste der Rabatt wieder rückgängig gemacht werden.

Weitere Auskünfte zu dieser Frage erteile ich nicht mehr, da ich den Verdacht habe, dass hier jemand den rechtlichen Weg umgehen will!

Beste Grüße!

‚Dahergelaufene‘ Kinder?

Warum verstehst Du immer noch nicht, daß nicht jeder
Dahergelaufene etwas wegnehmen kann, was ihm nicht gehört?

Tz tz tz… Ich habe Begriffe wie „Sohn“, „Tochter“ und „Enkel“ verwendet. Wo siehst du „Dahergelaufene“?
Keiner will jemand etwas wegnehmen, der Rabatt soll nur nicht verloren gehen, er ist ja quasi bereits „erarbeitet“ und „bezahlt“ worden.
Alle Erben reden miteinander und sind sich einig, wissen aber mangels Kommunikation nicht, ob die Witwe überhaupt an der Versicherung interessiert ist.
Das kann man wohl rausfinden indem man Rabattübernahme beantragt.
Wenn man wüsste, wo das KFZ versichert ist.
Alles völlig legal und von der Versicherungsbranche so vorgesehen soweit ich weiß. Wenn die Witwe die Versicherung noch benötigt, dann kann der Antrag ja abgelehnt werden.

Zur Erinnerung:
Das war die Eingangsfrage: wie heißt die Versicherung?

Möglicherweise ist der Enkel rechtskräftig enterbt.

Möglicherweise sind auch andere Erben an PKW + Rabatt
interessiert, so daß eine Einigung (zur Not durch ein Gericht)
erfolgen muß.

Nö, soweit bekannt nicht (ausser der „stummen“ Witwe).

Einfach mal so etwas aus der Erbmasse wegnehmen geht nicht.

Stimmt. Sowas tut man aber auch nicht.
Der Rabatt ist also Teil der Erbmasse?

Grüße!

Timsy

Verdacht unbegründet

hierzu ein Beispiel: ist im Versicherungsvertrag als
tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs nur der Versicherungsnehmer
und der Ehegatte eingetragen,
wird kein Kind nachweisen können, dass es das Fahrzeug
regelmäßig gefahren hat.

Möglich. Aber noch ist unklar, was eingetragen ist.
Beantwortet aber wieder nicht die Frage, wie so ein „Nachweis“ überhaupt aussieht…
Weiß wohl wirklich keiner hier.

Ein Versicherungsunternehmen wird den Teufel tun, jedem
x-beliebigen einen Schadensrabatt zu übertragen, ohne einen
Nachweis zu erhalten, ob hierzu ein rechtlicher Nachweis
besteht!

Richtig (bis auf den doppelten „Nachweis“ :smile:).
Aber die Rede ist ja nicht von „x-beliebigen“, sondern von „Söhnen“ und „Töchtern“, denen evtl. der Rabatt zusteht.
Ist das sooo schwer verständlich?

Weitere Auskünfte zu dieser Frage erteile ich nicht mehr,…

Kein Problem - meine Fragen wurden bisher ohnehin nicht beantwortet.

da
ich den Verdacht habe, dass hier jemand den rechtlichen Weg
umgehen will!

Ich hab eher den Verdacht, dass jemand meine Fragen nicht beantworten kann und konfus Dinge zwischen den Zeilen liest…

Also nochmal Klartext:

  • woher kriegt man den Namen der Versicherung eines Autos? Nur über die Polizei?
  • wie weist man nach, dass einem der Rabatt zusteht?

Grüße!

Timsy

hallo,

Mal hier anrufen: zentralruf.de

Guter Tip!
Derzeit zwar keine Leitung frei, aber ich probiers später
nochmal…

vergiss es, du wirst keine antwort bekommen, da der zentralruf nur für geschädigte da ist. dies liegt hier nicht vor.
ich würde es eher auf der zulassungsbehörde versuchen, aber die sind in letzter zeit auch immer weniger bereit auskünfte zu erteilen.
achtung: oft passiert es bei solchen schwierigkeiten, dass beiträge nicht gezahlt werden/wurden und deshalb das kfz zwangsweise stillgelegt wird. es ist also möglich, dass ihr euch 1. strafbar macht und 2. schäden selbst zahlen müßt. insofern, solltet ihr schnell den versicherer in erfahrung bringen. im zweifel solltet ihr es mit einem anwalt versuchen.

Erbklärung läuft, aber meiner Erfahrung sagt mit, wer zu spät
kommt verliert. Ein Rabattübernahmeversuch kann nicht schaden.

und wird nicht funktionieren, da alle weiteren berechtigten erben bestätigen müssen, dass sie auf ihren anspruch auf den sf verzichten.
solltest du / die witwe(?) vorher ohne wissen des anderen den sf übertragen (bekommen), dann macht ihr euch ggf. wegen unterschlagung strafbar! insofern erstmal „locker durch die hose atmen“ und weitere schritte einleiten, wenn die erbsache geklärt ist.

Ein Gespräch mit der Witwe wird leider voraussichtlich nicht
möglich sein, sollte aber der Versicherung egal sein.

nö isses nich, da sowas öfter vorkommt. deshalb unbedingt den versicherer entsprechend informieren! er wird entsprechend lange auf eine ummeldung warten und eine ablaufkündigung hinausziehen. des weiteren werden möglicherweise mahnverfahren gestoppt, bis die erben geklärt sind.

mfg
snake

Hallo,

Also nochmal Klartext:

  • woher kriegt man den Namen der Versicherung eines Autos?
    Nur über die Polizei?

  • wie weist man nach, dass einem der Rabatt zusteht?

Bei einer Rabattübertragung unterschreibt man, dass man das Fahrzeug des Rabattinhabers in der „beanspruchten“ Zeit nicht nur gelegentlich gefahren hat.
Wenn man nicht mal weiss, wo das Auto versichert ist, kann man wohl davon ausgehen, dass einem der Rabatt eher nicht zusteht.

Grüße!

Timsy

Gruß
tycoon

1 Like

Weltfremd
Hallo tycoon!

Bei einer Rabattübertragung unterschreibt man, dass man das
Fahrzeug des Rabattinhabers in der „beanspruchten“ Zeit nicht
nur gelegentlich gefahren hat.
Wenn man nicht mal weiss, wo das Auto versichert ist, kann man
wohl davon ausgehen, dass einem der Rabatt eher nicht zusteht.

Ich denke das ist nicht ernst gemeint - oder ziemlich weltfremd zu glauben, dass 100% der Kinder wissen, wo Papas Auto versichert ist, mit dem sie grad unterwegs sind.

Grüße!

Timsy