Darf ein zuvor gewährter Rabatt in einer 1. Mahnung zuückgenommen bzw als Gebühr/Zinsen deklariert werden?
Hallo !
Nein,aber das wird sicher auch nicht gemacht.
Es war bestimmt ein Rabatt vereinbart für eine Zahlung in bestimmter Frist.
Sonst gilt natürlich der vereinbarte Kaufpreis,nur der wäre fällig(plus die Verzugs- und Mahnkosten natürlich).
„Nur“ weil man nicht zahlte,kann ja nicht mehr als vereinbart verlangt werden.
MfG
duck313
Hallo,
Rabatt : Nachlass auf den „Listenpreis“ den man einem Kunden einräumt.
Nach Abschluss nicht mehr widerrufbar.
Skonto : Nachlass, den man für schnelle bzw. pünktliche Zahlung einräumt.
Beispiel: 7 Tage 3%, 14 Tage 2%, 30 Tage Netto
Skonto verfällt nach Ablauf der Frist.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Es waren (leider alles nur mündlich) 5,- Leihgebühr pro Tag vereinbart statt 5,95€, weil man „nett“ ist. In der der ersten Rg vom 9.3. wurde dieser Rabatt aufgeführt zusammen mit einer Versicherungssache. In der 2. Rg vom 19.3. wurde die Versichungsangelegentheit rausgerechnet, da bezahlt wurde. Der Rabatt war noch drin. In der 1. Mahnung nach grad mal 2 Wochen wurde dieser Betrag als Gebühr/Zinsen wieder draufgeschlagen und gleichzeitig schon mit Inkasso gedroht.Um meine Zahlungs-willigkeit zu beweisen, habe ich eine 1. Rate von 20,- überwiesen. Das Mahnschreiben vom Amtsgericht kam am 17.4. Die ganze Sache läuft grad mal 2 1/2 Monate. Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll. Sollte ich einen RA einschalten? Das wird aber alles noch teurer. Ist es bei einem Streitwert von ca 400€ sinnvoll?
Viele Dank für die Antwort.
Astrid
Hallo danke für die schnelle Antwort. Können Sie die Antwort lesen, die ich an Duck313 geschrieben habe? Wie ist Ihre Meinung dazu?
Gruß Astrid
Hallo,
die Möglichkeit besteht doch auch, dass die Mahngebühr zufällig die gleiche Höhe wie der Rabatt hat.
Gruß Merger
Guten Tag,
danke für die schnelle Antwort. In diesem Fall handelt es sich um über 50,-€. In der 1. Mahnung wohl kaum zu denken, dies kann nur Willküh sein. Ein Mahnbescheid nach nur einer Mahnung, ist das rechtens?