Rabattaktionen auf Ebay

hallo

bei ebay ist es ja möglich, auf seine shopartikel einen rabatt zu gewähren.
nun gibt es dort einen gewerblichen verkäufer, der bietet u.a. den selben artikel an, wie ich ihn im angebot habe.
dieser verkäufer hat schon seit monaten verschieden hohe rabatte auf diesen artikel.

beispiel:
insgesamt 5 shopartikel mit artikel A zum preis von 6,95 euro, mit einem rabatt von 50% auf den preis von 3,47 euro.
eine auktion mit artikel A zum preis von 6,95 euro, ohne rabatt.

diese rabattaktionen fingen an, als ich diesen artikel mit in mein sortiment aufgenommen habe.
sobald eine aktion ausgelaufen ist, wird die nächste gestartet.

es gibt seit monaten keinen zeitpunkt, zu dem es keine rabattaktionen gibt.
ist dies nicht wettbewerbswiedrig?
fällt dies nicht unter den begriff „mondscheinangebote“?

würde mich über eure meinungen dazu freuen.

viele grüße
tesa

Hallo Tesa,
prinzipiell sind Rabattaktionen zeitlich begrenzte Preisreduzierungen. Den normalen Verkaufspreis muss es vorher gegeben haben. Gibt es den normalen Verkaufspreis nicht, dann handelt es sich m.E. um unlauteren Wettbewerb.

Die Realität sieht anders aus.
In der Möbel- und Matratzenbranche werden, seitdem Preisverhandlungen fast generell möglich sind, immer wieder traumhafte Rabatte angeboten. Den normalen Verkaufspreis wird man jedoch fast nie im Verkauf gesehen haben.
Ähnliches gilt, allerdings schon viel länger sehr eingeschränkt auch für diese Werbeblätter der Supermärkte. Dort wird der Preis kurzfristig auf den normalen Preis angehoben, jedoch existiert der rabattierte Preis übers Jahr gesehen viel länger. Man müsste also eher von kurzfristigen Preisanhebungen reden, als von Rabatten. Ein großer Supermarkt hier um die Ecke macht das z.B. mit Autobatterien und einem Rasierer seit langem.

In Deinem Fall könntest Du natürlich ebenso reagieren und den Preis kurzfristig oder für einige wenige Artikel heraufsetzen und andere rabattieren. Letztlich habt ihr beiden Verkäufer dadurch natürlich weniger Geld in der Tasche, es sei denn, der Umsatz legt überproportional durch die Preissenkung zu.
Da Preisabsprachen verboten sind, bliebe Dir der Weg der Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder der Annahme des Preises durch den Preisführer. Evtl. kannst Du Dich auch durch andere Merkmale von ihm absetzen und deswegen einen höheren Preis erzielen.
Eine Abmahnung könnte eine gleiche Reaktion hervorrufen. Da musst Du bei Dir wasserdicht sein.

Es spräche aber nichts dagegen, Deinen normalen Preis über seinen normalen Preis heraufzusetzen und mit einigen Artikeln durchlaufen zu lassen. Andere Artikel von Dir rabattierst Du auf wenige Cent unter seinem Niveau und gleichst evtl. wenige Cent bei den Versandkosten an. Dadurch wärest Du in der Preissuche vor ihm, inkl. Versandkosten neben ihm, aber nach Rabatten gesehen vor ihm.
So würde ich es machen.

Ein freundliches Telefonat, mit dem Hinweis, dass er abmahngefährdet ist, Du ihn aber natürlich nicht abmahnen wolltest, sondern nur davor bewahren wolltest, vertieft vielleicht etwas die Freundschaft und er hebt seine Preis etwas an und bekämpft Dich nicht mehr so stark. Preisabsprachen sind verboten! Wenn er seinen Preis anhebt, könntest Du das als Marktpreis sehen und ebenfalls direkt anheben.

Beste Grüße und viel Erfolg.

hallo,

vielen dank für deine antwort.

In Deinem Fall könntest Du natürlich ebenso reagieren und den
Preis kurzfristig oder für einige wenige Artikel heraufsetzen
und andere rabattieren. Letztlich habt ihr beiden Verkäufer
dadurch natürlich weniger Geld in der Tasche, es sei denn, der
Umsatz legt überproportional durch die Preissenkung zu.

natürlich habe ich auch versucht, mit solchen rabattaktionen den preis anzugleichen.
da mein mitbewerber jedoch meine ebayangebote auch ständig überwacht, hat er gleich mit einem höheren rabatt geantwortet.
er reagiert auf alle meine handlungen promt mit einer preissenkung.

Da Preisabsprachen verboten sind, bliebe Dir der Weg der
Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder der Annahme des
Preises durch den Preisführer. Evtl. kannst Du Dich auch durch
andere Merkmale von ihm absetzen und deswegen einen höheren
Preis erzielen.

ganz ehrlich… ich hab ihn auch schon vor einem halben jahr mal per e-mail angeschrieben. habe ihn gefragt, ob wir uns nicht mit den preisen auf gleichem niveau bewegen könnten. dann könnte der kunde ohne weitere beeinflussung elber entscheiden, wo er kauft. darauf habe ich aber keine antwort erhalten.

im nachhinein schlage ich mir deswegen vor den kopf, weil ich eigentlich versuche alles richtig zu machen.
sollte wirklich eine abmahnung mein letztes hilfsmittel sein, wie sieht es dann mit meiner versuchten preisabsprache aus ?
kann mir auch nach einem halben jahr noch was passieren ?

viele grüße
tesa

Hallo Tesa,

wegen der versuchten Preisabsprache, kann ich Dir nichts sagen. Keine Ahnung.

Er versucht Dich auszuhungern. Nun, es ist auch nicht erlaubt, unterhalb des Einstandspreises zu verkaufen. Auch das verstößt gegen den unlauteren Wettbewerb.
Milch wurde mal von einigen Supermärkten als Lockmittel unterhalb des Einkaufspreises verkauft. Das wurde verboten. Aber dafür müsste man seinen Einkaufspreis wissen.

Es ist klar, dass er, nachdem er Dich ausgehungert hat, die Preise wieder anheben wird. Vermutlich hat er damit schon gute Erfahrungen gemacht.
Es ist die Frage, wer von Euch beiden das länger durchhalten wird.

Als erste Maßnahme würde ich meine Qualität mit Worten im Angebot ausbauen. Für sehr guten Support und der Gewissheit nach dem Kauf keinen Ärger mit dem Verkäufer zu haben, wenn etwas nicht gefällt, bezahlen Kunden etwas mehr. Das Problem ist natürlich, dass offenbar Eure Artikel vollkommen identisch sind. Das hilft nur immaterielle Leistungen anzubieten. Evtl. kannst Du von Kundenerfahrungen berichten oder Kundenbriefe online stellen. Damit würdest Du Dein Image aufpolieren. Barabholung anbieten oder Zusatzartikel anbieten, Warenpakete anbieten, Erfahrungen vorweisen.

Als zweite Maßnahme würde ich weitere Vertriebswege aufbauen:
yatego-shop
auvito-shop
hood-shop

Das gibt mehr finanziellen Rückhalt und Du wirst öfter im Internet gefunden. Das gibt etwas mehr Reputation.

Als dritte Maßnahme würde ich versuchen, möglichst viel über Deinen Konkurrenten zu erfahren:
Wieviel macht er Umsatz? Welche Waren verkauft er? Wie werden seine Einkaufspreise sein? Wieviel Geld hat er wohl auf der hohen Kante? Welche Kundenzufriedenheit gibt es? Hat er eine GmbH oder was?
Aus diesen Infos kannst Du ableiten, wie lange er das durchziehen wird und wie er es finanziert. Diese dritte Maßnahme setzt sich direkt mit Deinem Konkurrenten auseinander. Offenbar will er seinen Markt alleine behalten.
Kannst Du durch höhere Abnahmemengen einen extrem niedrigen Preis herausschlagen und diesen ohne viel Marge direkt an die Kunden weitergeben? Das wäre eine Art Warnschuss. Kannst Du Vergleiche anstellen, z.B. bessere Kundenzufriedenheit als der Mitbewerber?
Kannst Du ihn auf anderen Feldern attackieren, z.B. bei anderen Waren? Kannst Du einen Gutschein für Deinen Shop im Angebot gratis mit anbieten? Kannst Du ihn bei dem Hersteller anschwärzen, weil er das Image oder den Wert der Ware „versaut“? Allerdings wird er vermutlich aggressiv darauf reagieren. Das kann nach hinten losgehen.

Wenn Du nicht konkurrieren kannst, dann bleibt Dir, nur andere Produkte (auch) anzubieten. Evtl. beobachtest Du den Marktpreis und steigst sofort ein, sobald er den Preis nur ein Stück wieder anhebt.

Bei der Durchführung von Abmahnungen kenne ich mich leider nicht genügend aus.
Lieben Gruß, Ingo

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Schon mal was von Kartellrecht gehört?
Hallo,

ganz ehrlich… ich hab ihn auch schon vor einem halben jahr
mal per e-mail angeschrieben. habe ihn gefragt, ob wir uns
nicht mit den preisen auf gleichem niveau bewegen könnten.

schon mal was von Kartellrecht gehört? Wenn nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Kartell

Mit so einer E-Mail zwingt man den Wettbewerb ja quasi rechtlich gegen einen vorzugehen.

Gruß

S.J.

hallo ingo,

für deine ausführlichen und sachliche antworten möchte ich dir recht herzlich danken.

viele grüße
tesa

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Hallo,

Er versucht Dich auszuhungern. Nun, es ist auch nicht erlaubt,
unterhalb des Einstandspreises zu verkaufen. Auch das verstößt

Nein, Verkauf unter den Herstellungskosten. Wenn A für 50 EUR eine Ware einkauft und B dieselbe für 40 EUR, kann A B nicht wegen Dumping verklagen.

Als erste Maßnahme würde ich meine Qualität mit Worten im
Angebot ausbauen.

Das ist die einzige richtige Lösung. „Unlauterer Wettbewerb“ wird in Deutschland zu inflationär gebraucht. Es gibt zu viele, die sich dem Wettbewerb nicht stellen wollen, ihre Angebote nicht überarbeiten und dann nach unlauterem Wettbewerb und Wettbewerbshütern brüllen, weil jemand anderes durch Optimierung die Preise senken konnte.

Sonst passiert unweigerlich, dass es in Deutschland staatlich vorgeschriebene Preise auf Waren und Dienstleistungen gibt.

Der Wettbewerb hierzulande ist schon viel zu stark reglementiert.

Hallo,

Er versucht Dich auszuhungern. Nun, es ist auch nicht erlaubt,
unterhalb des Einstandspreises zu verkaufen. Auch das verstößt

Nein, Verkauf unter den Herstellungskosten. Wenn A für 50 EUR
eine Ware einkauft und B dieselbe für 40 EUR, kann A B nicht
wegen Dumping verklagen.

Lieber Steven,
die Herstellungskosten und der Listenpreis oder Einkaufspreis sind etwas unterschiedliches. Im sog. Wal-Mart-Fall (§20 Abs. 4 GWB) bezog sich das Urteil des Bundeskartellamtes auf den Einstandspreis und Verbot allen beteiligten Unternehmen den Verkauf unterhalb des Einstandpreises.
Das UWG sieht zwar explizit keine Regelungen des Verkaufes unterhalb des Einstandspreises vor, aber so sind eben gesetzliche Grundlagenregelungen: Sie bedürfen der Auslegung.

Als erste Maßnahme würde ich meine Qualität mit Worten im
Angebot ausbauen.

Das ist die einzige richtige Lösung. „Unlauterer Wettbewerb“
wird in Deutschland zu inflationär gebraucht. Es gibt zu
viele, die sich dem Wettbewerb nicht stellen wollen, ihre
Angebote nicht überarbeiten und dann nach unlauterem
Wettbewerb und Wettbewerbshütern brüllen, weil jemand anderes
durch Optimierung die Preise senken konnte.

Nein, die einzig richtige Lösung ist dies sicherlich nicht. Es gibt viele Lösungen. Deine Annahme, dass der Wettbewerber „Optimierungen“ vorgenommen habe, stelle ich sehr in Frage. M.E. handelt es sich um einen Preiskampf zur Beibehaltung des Marktmonopols. Ein Monopol jedoch bedeutet Marktversagen und daher ist es erforderlich, dass der Markthüter zum Wohle der Verbraucher eingreift und für faire Marktverhältnisse sorgt.

Sonst passiert unweigerlich, dass es in Deutschland staatlich
vorgeschriebene Preise auf Waren und Dienstleistungen gibt.

Diese Folge ist in keiner Weise absehbar, wenn gegen unlauteren Wettbewerb vorgegangen wird. In diesem Beispiel sorgt der Wettbewerber durch extreme Markteintrittsbarrieren dafür, dass er gerade einen Preis- und Mengenmonopol besitzt und behält. Staatlich vorgeschriebene Preise müssen dann vorgenommen werden, wenn der Markt das Angebot und die Nachfrage von Waren, sowie deren Preis- und Mengengefüge nicht regeln kann, was in diesem Fall nach Aussage von tesa vorkommen soll.
Staatliche Eingriffe sind vollkommen legitim und wünschenswert, weil es eine Utopie ist, dass alle Teilnehmer am Markt über gleiche Marktchancen verfügen und der Markt das Tauschen optimal regeln würde. Das ist nicht der Fall und war es auch niemals.
Weder existiert der homo oeconomicus, noch gibt es den vollkommenen Markt. Das sind einfachste Modelle für die Berechnung des Marktverhaltens. Dieser Markt existiert in der Realität nicht, geschweige denn, dass er ökonomisch, politisch, kulturell oder sozial gewollt wäre - von keiner Partei hier, noch in den USA. Freiheitliche Entscheidungshoheit des Individuums bedeutet in erster Linie das Individuum in diese Lage zu versetzen. Häufig ist es jedoch so, dass von oberen Schichten eine soziale Schließung erfolgt. Dafür gibt es viele Beispiele, aber z.B. mal den Numerus Clausus. Weitläufig als Notengrenze angesehen, ist er dies jedoch nicht. Es handelt sich um eine Begrenzung der Anzahl der Studienplätze und nicht um eine Auswahl der besten Köpfe. Hier wird also Wettbewerb effektiv verhindert, da weniger Studenten, weniger Bewerber auf Arbeitsstellen bedeuten und damit weniger Konkurrenz. Ein freier Markt würde dafür sorgen, dass der Zugang allen offen steht und nicht über Anzahl, sondern über Leistungen reglementiert wird, was evtl. die Konkurrenzsituation von Ausgebildeten aus NC-Fächern erhöhen wird. Natürlich müsste man vorher schon die schulische Ausbildung für alle gleich ermöglichen, was konsequent bedeuten würde, Kinder aus ungebildeten Schichten eine ordentliche Portion Extra-Bildung und -Erziehung zu verschaffen. Die Realität ist auch hier, dass der Bildungsmarkt nicht in der Lage ist, entsprechend der Nachfrage nach Bildung für ein Angebot an Bildung zu sorgen. Es gibt auch hier keine Deckung. Und so kann man Markt für Markt abgrasen und feststellen, dass überall eingegriffen werden muss, damit der jeweilige Markt zum Wohle der beteiligten Menschen funktionstüchtig bleibt.

Der Wettbewerb hierzulande ist schon viel zu stark
reglementiert.

Das ist Deine politische Meinung. Es ist eher so, dass es Reglementationen braucht, damit der „freie“ Markt funktioniert. Das zu stark, würde ich eher durch falsche und unvollständige Reglementierungen ersetzen.

Interessant ist es vielleicht auch zu wissen, dass der „freie“ Markt oder genauer der marktwirtschaftliche Kapitalismus, keine Erfindung ist, sondern vermutlich aus einer herrschenden religiösen Bewegung heraus entstand. Es somit keine intellektuelle Leistung, geschweige denn ökonomische oder rationale Entscheidung war, sondern schlicht irrationale und emotionale Beweggründe die Auslöser für den Kapitalismus waren. Dass A. Smith die „unsichtbare Hand“ und D. Ricardo die freien Tauschbeziehungen so stark betonten, muss unbedingt aus ihrer Zeit der politischen Erb- und Adelsherrschaft gesehen werden. Sie gingen damit politisch konfront. Modernere Ökonomen, wie bspw. G. Myrdal, seinerseits auch Nobelpreisträger für die Entdeckung von Auf- und Abwärtsspiralen in Märkten, betonten heutige Probleme des Marktes, wobei dies ebenfalls nicht von politischen und sozialen Auswirkungen und Forderungen trennbar ist.

Ich weiß, dass ich Dir nicht immer widersprochen habe. Ich wollte das auch nicht.

Ich finde es komisch, wenn ich höre oder lese, dass der freie Markt nicht genügend funktionieren würde und damit gefordert wird, dass dies bedeuten würde, dass man die Marktteilnehmer sich mehr selbst überlässt, wobei aber häufig, das genaue Gegenteil damit einhergeht: Die Reglemtierung des Stärkeren und die Stützung des schwächeren Marktteilnehmers. Bildungsmarkt, Energiemarkt, Kommunikationsmarkt, etc. pp.

Schönen Gruß, Ingo

Hallo,

sind etwas unterschiedliches. Im sog. Wal-Mart-Fall (§20 Abs.
4 GWB) bezog sich das Urteil des Bundeskartellamtes auf den
Einstandspreis und Verbot allen beteiligten
Unternehmen den Verkauf unterhalb des
Einstandpreises.

Ach so, du meinst das Gesetz, dass Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht verbietet, unter dem Einkaufspreis zu verkaufen. Nun, ich habe in der Tat nicht bedacht, dass es sich beim anderen Verkäufer um ein Unternehmen mit bedeutender Marktmacht handelt. Mein Fehler.