Rabatte bei Eröffnung?

Hallo allerseits,

habe die Frage schon bei „allgemeinen Rechtsfragen“ gepostet, aber da bekomme ich keine Antwort… vielleicht weiß hier jemand etwas?

Wie sieht das aus mit Rabatten bei einer Neueröffnung? Kann man zum Beispiel 10% Rabatt in der Eröffnungswoche anbieten? Oder geht das nicht, da die Ware davor nie zum regulären Preis angeboten wurde?

Falls das mit dem Rabatt nicht möglich ist, hat jemand eine andere Idee in dieser Richtung, die dem Wettbewerbsrecht nicht widerspricht?

Herzlichen Dank Euch allen,
Véronique

Wenn du sagst 20% auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, kann dir nix passieren, außer, daß sich deine Kunden krümmen vor lachen, weil es überall schon 40% gibt.

Werbe mit „Eröffnungsangeboten“ und dann Beispiele von 3-4 Magneten mit echtem Preis, der vergleichbar ist:

z.b. Pampers für 15,99 (da weiss jeder dass die 25,99 kosten) (Beispiel)

gruss
winkel

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Hallo Winkel,

vielen Dank für die Antwort!

Angenommen aber, es handelte sich um einen Second Hand Laden, einen Designer, der seinen eigenen Laden aufmacht oder ein anderes Geschäft ohne vergleichbaren Preisen bei der Konkurrenz.

Einen Preis als „Eröffnungspreis“ zu bezeichnen, könnte man doch sicher immer, oder? Egal in welcher Höhe?

Danke, Véronique

Einen Preis als „Eröffnungspreis“ zu bezeichnen, könnte man
doch sicher immer, oder? Egal in welcher Höhe?

achso,

ich dachte du stellst hier eine Frage zum Wettbewerbsrecht. Daß du deine Kunden nur verar… willst hatte ich nicht gewußt.

Das Vorhaben und das Denken ist kein guter Start in die Selbständigkeit, denn der Kunde ist nicht so blöde, wie du es hoffst.

gruss

  1. ist es kein Start in die Selbstständigkeit, sondern nur ein Standortwechsel mit Schwerpunktverlagerung…

  2. ging es mir RECHTLICH um den Begriff „Eröffnungspreis“. Kann ich einen Preis so nennen, obwohl zum Zeitpunkt der Eröffnung kein konkreter Vergleich möglich ist? Ich habe in keinster Form vor, Leute über den Tisch zu ziehen und finde es ehrlich gesagt traurig, dass manche Leute einem solche Sachen unterstellen!

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  1. ist es kein Start in die Selbstständigkeit, sondern nur ein
    Standortwechsel mit Schwerpunktverlagerung…

du sprachst im anfang nur von Neueröffnung!

  1. ging es mir RECHTLICH um den Begriff „Eröffnungspreis“.
    Kann ich einen Preis so nennen, obwohl zum Zeitpunkt der
    Eröffnung kein konkreter Vergleich möglich ist?

Auch das hattest du in deiner Ausgangsfrage anders formuliert: Ein Eröffnungspreis ist nicht nur dewegen ein Eröffnungspreis, weil das Geschäft eröffnet.

Nach dem alten Wettbewerbsrecht Durftest du nur in Verbindung mit der UVP des Herstellers und nur zur Eröffnung mit einem Rabatt werben, ansosnten nur zu anderen besonderen Anlässen oder den WSV/SSV.

Es muss dem Kunden aber weiterhin ersichtlich sein, daß der preis speziell zu dieser Aktion gemidnert ist. Und vorher oder anderweitig generell höher ist.

einen Preis Eröffnugnspreis zu nennen, der nicht vergleichbar, ist weiterhin Abmahnbewehrt. Und ollstest du eben dies Bennennung nutzen und tatsächlcih nicht eine geringere Kalklation benutzen, dann ist es halt Kundentäuschung. Und danach klang deine zweite Frage.

Ich habe in

keinster Form vor, Leute über den Tisch zu ziehen und finde es
ehrlich gesagt traurig, dass manche Leute einem solche Sachen
unterstellen!

Danke daß du dich für die wesentlich besseren Gegenvorschläge von mir bedankst.

Deswegen rate ich dir auch, daß du besser diesen ausgelutschten Begriff „Eröffnungspreis“ benutzt. Da sind sich mittlerweile alle Kunden psychologisch betrachtet sicher, daß sie verarscht werden.

Und das ist keine Unterstellung von mir, sondern kannste in jeder besseren Werbebude erfahren. Deiser Begriff gehört absolut in die Schublade „Don´t Use“

spiel weiter die beleidgte.

und ich warte nciht mehr auf eine gegenreaktion in 7 Tagen.

schreibs doch mit Kreide in den Schornstein.

es macht hier langsam keine Spass mehr siene Ratschläge zu verteilen.

Einen Preis als „Eröffnungspreis“ zu bezeichnen, könnte man
doch sicher immer, oder? Egal in welcher Höhe?

achso,

ich dachte du stellst hier eine Frage zum Wettbewerbsrecht.
Daß du deine Kunden nur verar… willst hatte ich nicht
gewußt.

Das Vorhaben und das Denken ist kein guter Start in die
Selbständigkeit, denn der Kunde ist nicht so blöde, wie du es
hoffst.

gruss