Rabatte / kundenkarten

moin, werte WWW-gemeinde,

vielleicht kann mir ja jemand von euch dabei helfen, nem guten freund von mir ne kiste feinsten gerstensaftes zu entlocken, ich habe nämlich mal wieder `ne wette laufen. konkret geht es um folgendes: mein freund behauptet, wenn er ein geschäft eröffnet - nehmen wir z. b. eine imbissbude oder von mir aus auch ein fachgeschäft für IT inkl. serviceleistungen - dann dürfe er allen, die bereits schon einmal bei ihm eingekauft bzw. seine dienstleistung in anspruch genommen haben und somit zu seinem „kundenstamm“ gehören, rabatte für diverse leistungen bzw. produkte anbieten.

er meint, so etwas ließe sich über eine kundenkarte (ähnlich der IKEA-Family-Card o. ä.) regeln.

ich jedoch bahauptete, diese kundenkarte müsse er jedem kostenlos zugänglich machen, unabhängig davon, ob es sich um einen kunden von früher handelt, nur dann dürfe er die rabatte anbieten und gewähren. also auch jeder, der zum ersten mal den laden betritt und eine dienstleistung oder auch ein produkt des angebotenen sortiments anfragt, hat ein anrecht auf eine derartige kundenkarte und somit auch auf die rabatte.

wer kriegt nun von wem `ne kiste bier? ich doch wohl von meinem freund, oder? *g

prost!

olaph

Hallo,

wer kriegt nun von wem `ne kiste bier? ich doch wohl von
meinem freund, oder? *g

zu früh gefreut. Geh schon Mal zum Getränkemarkt.

In Deutschland kann jeder mit jedem Geschäfte machen oder es halt bleiben lassen. Niemand ist jedoch verpflichtet jemandem etwas zu verkaufen (von Ausnahmen abgesehen) und niemand ist auch verpflichtet jedem etwas zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. So kann der Verkäufer einzelnen Käufern Rabatte einräumen, er muss es aber nicht und selbstverständlich besteht auch keinerlei Anspruch einzelner Kunden auf einen Rabatt, den ein anderer Kunde bekommen hat.

Deine Ansicht entbehrt leider jeder Grundlage. Wette verloren.

Gruß

S.J.

warst schneller mit der guten Nachricht der verlorenen Wette :wink:

rabatte / kundenkarten
völlig falsche antwort!! *gg

na gut, dann muss ich wohl die spendierhosen anziehen.

danke für die schnelle antwort!

olaph

Ich bin - anders als mein Vorredner - der Ansicht, dass keiner die Wette gewonnen hat. Die von deinem Kumpel genannte Annahme, die Kunden müssten bereits einmal eingekauft haben, ist ja ebenso falsch. Es gilt, da hat mein Vorredner Recht, die Vertragsfreiheit.

Levay

Hallo,

Ich bin - anders als mein Vorredner - der Ansicht, dass keiner
die Wette gewonnen hat. Die von deinem Kumpel genannte
Annahme, die Kunden müssten bereits einmal eingekauft haben,
ist ja ebenso falsch.

aber das steht doch nirgendwo. Da steht doch nur, daß er die Kartenausgabe auf diejenigen beschränken will, die schon einmal bei ihm eingekauft haben.

Gruß
Christian

Ja. Gut. Aber wenn ich jetzt der Anwalt von dem Fragesteller wäre, würde ich so argumentieren :smile:

Levay

auch ne sichtweise… aber die kiste zahl ich gerne

ich reiss halt immer wieder zu schnell die klappe zu weit auf *GG