Der momentane Rabattfreibetrag bei Geldwerten Vorteilen liegt bei 1080€.
Übersteigt der GV diesen, so ist der die Differenz aus GV und Freibetrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Wenn der Arbeitgeber allerdings den kompletten GV auf der Lohnsteuerkarte ausweist, ist das dann ein Fehler des Arbeitgebers oder ist es möglich den Rabattfreibetrag noch im Nachhinein bei der Steuererklärung geltend zu machen?