Rabattfreibetrag bei Geldwertem Vorteil

Der momentane Rabattfreibetrag bei Geldwerten Vorteilen liegt bei 1080€.
Übersteigt der GV diesen, so ist der die Differenz aus GV und Freibetrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Wenn der Arbeitgeber allerdings den kompletten GV auf der Lohnsteuerkarte ausweist, ist das dann ein Fehler des Arbeitgebers oder ist es möglich den Rabattfreibetrag noch im Nachhinein bei der Steuererklärung geltend zu machen?

Servus,

man kann das tun - es kommt dann in die Steuererklärung in die Anlage N ein um den fraglichen Betrag vermindertes Brutto rein und unbedingt, auch wenns schwerfällt, gleich mit der Steuererklärung ein Dreizeiler mit Erläuterung des erklärten Betrags - der wird sonst mirnixdirnix mit dem Betrag überschrieben, der dem Fiskus vom Arbeitgeber gemeldet worden ist.

Schöne Grüße

MM