Hallo liebe Leser,
das Rabattgesetz erlaubt doch einen Rabatt, höchstens von 3%.
Meine Frage : darf man einen Mengenrabatt geben z.B von 10%, oder muß ich diesen Mengenrabatt anders titulieren, z.B Preisnachlass o.Ä. damit es keinen Ärger gibt.
Ich danke für jede fachliche Beratung.
Gruß Gerd
Hallo Gerhard,
die Frage wäre: WOFÜR willst Du einen Rabatt in Höhe von z. B. 10 % anbieten? Geht es tatsächlich um einen Mengenrabatt oder um etwas anderes? Möglichkeiten gibt es nämlich durchaus (anderstitulierte).
Viele Grüße
Tessa
Aus Kundensicht:
Wie wär´s, wenn Du 4% unter den marktüblichen Preisen bleibst? Alle insektenschutzbedürftigen Interessenten kommen sofort angerannt, weil Du preiswerter bist als die Konkurrenz. Du selbst mußt Dich nicht mit dem mühsamen deutschen Rabattgesetz auseinander setzen. Der Kunde verdient ohne langes Spektakel 1%, Du verdienst 6%.
Yo, schon klar, ziemlich einfach gedacht. Aber eine schöne Illusion. Schade, daß ich nicht mehr helfen konnte.
Gruß, Andreas
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