Servus,
der Mietnachlass wirkt sich beim Hotel auf Umsatzsteuer und die Ertragsteuern aus: Die werden weniger, als sie bei kurzfristiger Überlassung des Zimmers wären. Auf der anderen Seite sind auch Betriebsausgaben bzw. betrieblicher Aufwand geringer, falls die Hotelübernachtungen beruflich oder betrieblich veranlasst sind.
Der Verbraucher, der in dem Hotel wohnt, zahlt auf die Leistung genauso wenig Steuern wie auf die Brötchen und die Zeitung, die er beim Bäcker in der selben Straße kauft. Die Umsatzsteuer, die von ihm beim Kauf entrichtet wird, führt der Unternehmer ab, von dem er die Leistungen bezieht, damit hat er nichts zu schaffen.
Es könnte sein, dass Du Dich auf den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus dem Hotelfrühstück beziehst, der anfällt, wenn das Hotel im Rahmen von beruflichen oder betrieblichen Dienstreisen genutzt wird. Ja, der fällt tatsächlich weg, wenn kein Frühstück im Hotel eingenommen wird. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Brötchen vom Bäcker sind nicht als Reisekosten abziehbar, da bereits durch die Tagespauschale abgedeckt.
Wenn Du noch was anderes meinst, beschreibe bitte näher, worum es geht.
Schöne Grüße
MM