Rabattübertragung

Guten Tag,
ich möchte die SFK von meinem Vater übernehmen.
Er fährt jetzt in der SFK 10.
Mein Führerschein habe ich im Mai 1998 erworben.

Versicherungsverlauf:
Mein Vater fuhr von 1998 bis 2003 in der SFK 4 bis SFK 9.
Zwischen November 2003 und Januar 2009 war Vertragsunterbrechung. Seid Februar 2009 färt er wieder in der SFK 9 und ab Januar 2010 in der SFK 10. In den Verträgen bin ich als Fahrer mit eingetragen.

Kriege ich die SFK 10 von meinem Vater trotz Vertragsunterbrechung?

MfG aus
HANNOVER

Kriege ich die SFK 10 von meinem Vater trotz
Vertragsunterbrechung?

Hallo,

grundsätzlich ja denn Sie hätten ja von 1998 bis zum Jahre 2010 theoretisch SF 12 „erfahren“ können. Wenn Ihnen zwischendurch nicht der Führerschein entzogen worden ist dann sehe ich da keine Probleme.

Viele Grüße

Killvaas

hallo,

das sehe ich anders.
ich setze mal voraus das keine schäden oder andere hinderungsgründe zu berücksichtigen sind.

der nachversicherer wird den sf nach einem ähnlichen schema berechnen:

98 = 1/2 (bestenfalls, manche versicherer beginnen bei 0)
03 = 5
unterbrechung
09 = 5

ergo: der sf kann nicht komplett übernommen werden.

mfg
snake

Dnke für die Antwort.

Nun die Versicherung bleibt gleich. Und Vorschäden gibt es nicht.
Könnte die Versicherung mir nicht zumuten, daß ich immer gefahren wäre von 1998 bis 2010?

98 = 1/2 (bestenfalls, manche versicherer beginnen bei 0)

Hi,
ich sehe das so:
05.1998 = 0
01.1999 = 1/2
01.2000 = 1

01.2010 = 11
Mit dem Führerschein theoretisch SF 11 möglich, wenn ununterbrochen im Besitz desselben.

Die Unterbrechung des Versicherungsvertrages wird m.E nicht berücksichtigt. Der zu übernehmende Vertrag ist in SF 10, des FS „gibt das her“, somit sehe ich keine Hinderungsgründe.

Gruß Keki

Hallo denizli,

Nun die Versicherung bleibt gleich. Und Vorschäden gibt es
nicht.

den ersten Satz verstehe ich nicht. Ist hiermit gemeint, dass die Versicherungsgesellschaft nicht gewechselt werden soll?

Könnte die Versicherung mir nicht zumuten, daß ich immer
gefahren wäre von 1998 bis 2010?

Doch, das könnte die Versicherung sicherlich.
Aber das ist (leider) nicht die entscheidende Frage. Ich sehe es ähnlich wie SnakeShit: Rabatte können nur aus Zeiten übertragen werden, in denen der Vertrag auch aktiv war.

Der Hintergrund ist folgender: Die Schadenfreiheitsrabatte sind „Belohnungen“, die der Versicherungsnehmer für Jahre erhält, in denen er unfallfrei gefahren ist. Bei einer Rabattübertragung von einem Versicherungsnehmer auf einen anderen (hier: Vater auf Sohn), bestätigen beide Parteien - alter wie neuer VN -, dass in dem zu übertragenden Zeitraum nicht der Vater, sondern der Sohn das Kfz gefahren hat und somit dieser auch für die Schadenfreiheit verantwortlich ist.

Im vorliegenden Fall hat der Vertrag jedoch während einer gewissen Zeit geruht. Damit hat auch das „Weiterzählen“ des SFR geruht. Für diesen Zeitraum können also auch keine Übertragungen gemacht werden. Ob der Sohn in diesem Zeitraum persönlich unfallfrei gefahren ist, ist somit ohne Bedeutung, da es für den fraglichen Vertrag nicht belegt werden kann.

Aber: Es gibt heutzutage nichts, was es nicht gibt. Die Versicherer sind nicht selten zu Zugeständnisse oder individuellen Einstufungen/Nachlässen bereit. Fragen lohnt allemal.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Uuups, snake hat natürlich Recht, ich habe die Unterbrechung schlichtweg überlesen !!!

Killvaas