Meine Lebensgefährtin hat sich entschlossen, sich erstmals einen PKW zu kaufen. Damit sie nicht mit 230 % in die Kfz-Versicherung einsteigen muss, haben wir uns überlegt, meinen Rabatt (65 %) auf sie zu übertragen. Man muss allerdings beachten, dass ich seit fast zwei Jahren nun kein Auto mehr habe.
Daher meine Frage: Gilt mein Schadensfreiheitrabatt nach so langer Zeit noch? Geht es, dass ich diesen gegebenenfalls auf meine Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) übertragen kann, obwohl ich eben seit fast zwei Jahren kein Auto mehr versichert habe?
Ich habe da auch mal was von „Versicherung für fremde Rechnung“ gehört. Was ist das? Was gibt es hier zu beachten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Meine Lebensgefährtin hat sich entschlossen, sich erstmals
einen PKW zu kaufen. Damit sie nicht mit 230 % in die
Wenn sie drei jahre lang einen Führerschein hat: 140 %.
meinen Rabatt (65 %) auf sie zu übertragen. Man muss
Bei Unverheirateten macht das nicht jede Versicherung. 1. Alternative: Halter-Versicherungsnehmertrennung, d.h. Du bist Versicherungsnehmer, Deine Lebensgefährtin ist KFZ-Halter. Macht aber auch nicht jede Versicherung. 2. Alternative: Du läßt den Wagen auf Dich zu und versicherst ihn. Fahren tut die Lebensgefährtin.
allerdings beachten, dass ich seit fast zwei Jahren nun kein
Auto mehr habe.
Das spielt keine Rolle.
Ich habe da auch mal was von „Versicherung für fremde
Rechnung“ gehört.
Das gehört nicht zur KFZ-Versicherung.
Hallo zusammen,
allerdings beachten, dass ich seit fast zwei Jahren nun kein
Auto mehr habe.
Das spielt keine Rolle.
das spielt schon eine rolle falls der sf an die lebenspartnerin übertragen werden soll.
eine sf-übertragung ist bei vielen gesellschaften nach einer unterbrechungszeit von mehr als 1 jahr ausgeschlossen.
dann kannst nur noch du der vn werden.
gruß
snake
Das habe ich mir auch gedacht: Ich bin/werde Versicherungsnehmer und Beitragszahler, meine Partnerin ist jedoch Halter des Kfz… Das ist doch dann dieses „Versicherung für fremde Rechnung“, oder? Warum soll das bei Kfz-Versicherungen nicht gehen?
Gruß
Solifer
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Ich habe da auch mal was von „Versicherung für fremde
Rechnung“ gehört.
Das gehört nicht zur KFZ-Versicherung.
Warum nicht? Wohin gehört das dann?
Gruß
Solifer
Hallo
Das habe ich mir auch gedacht: Ich bin/werde
Versicherungsnehmer und Beitragszahler, meine Partnerin ist
jedoch Halter des Kfz… Das ist doch dann dieses
„Versicherung für fremde Rechnung“, oder? Warum soll das bei
Kfz-Versicherungen nicht gehen?
Nein. der begriff kommt aus der kaptialanlage bzw. lebensversicherung. hat mit dem geldwäschegesetz zu tun. hat in kfz nichts zu suchen. hier sind einfach nur vn und rechtl. verfügungsberechtigter über ein kfz 2 leute, mehr nicht.
gruß snake