Folgende Situation:
Ein Mann hat SF 17. Hatte 1999 zwei Schäden und ist deswegen zurückgestuft worden, sonst hätte er SF paar-und-zwanzig… Jetz möchte er sein Auto sammt SF auf seine Frau übertragen, die seit 1985 den Führerschein hat. Jetzt habe ich schon bei einigen Gesellschaften Angefragt (AXA, DEVK, BGV…) und alle haben gesagt, dass die Schäden dann erneut „gestraft“ werden und der Vertrag auf die Frau mit SF 11 laufen würde! Ist aber doch Schwachsinn oder? Lediglich die VHV stimmt da zu und sagt, dass das Schwachsinn ist. Die Frage ist jetzt: Werden Schäden bei Rabattübertragung wirklich doppelt gestraft und wenn ja, wo steht das?
Danke im voraus!