Hallo liebes Forum!
Ich brauche mal eine Information.
Ich habe bei der Scheidung von meinem Ex-Mann das Auto und die Versicherung übernommen.
Nun habe ich das Problem ,dass ich das Auto nicht mehr halten kann.
Ich möchte nun gerne den Wagen an meine Freundin verkaufen ,und ihr die Prozente überschreiben.
Ist dies möglich?
Oder ist es tatsächlich so,dass es nur bei Verwandten 1 Grades möglich ist?
Gibt es auch bei den Versicherungen bestimmte Fristen(Ich muß mindestens 1 Jahr dort versichert sein) um dies vorzunehmen?
Es ist wirklich wichtig und eilt.
ich danke im Voraus für eure Information.
Gruß Sylvia
Hallo Sylvie,
bei der Rabattübertragung hast du verbindlich erklärt, dass du die letzten Jahre damit gefahren bist und deshalb hast du die Rabatte eingeräumt bekommen. Wenn du nun sagst: Nö, eigentlich ist meine Freundin gefahren. Wie wirkt das wohl auf die Versicherung?
Grundsätzlich ist die Übertragung jedoch bei Verwandten 1. und 2. Grades deutlich einfacher.
Gruß
Marco
Rabattübertragung: konkreter Fall (Opa -> Enkel
Hallo Marco,
da Du Dich ja damit auskennst:
wie ist das denn, wenn jemand überträgt, darf er dann gar kein Auto mehr versichert haben (bei dem Versicherer), oder gilt das nur für einen bestimmten Wagen?
Muß derjenige, der überträgt, noch am Leben sein, oder geht das auch nach dem Tod noch (Unterschrift des Eherpartners)?
Kann nur auf Kinder, oder auch auf Enkel übertragen werden?
Ein konkreter (wahrer) Fall:
Meine Mutter fährt das Auto ihres sehr alten Vaters (meines Großvaters), der selbst nicht mehr fahren kann.
Ich fahre das Auto, das auf meine Mutter zugelassen ist.
Ich und meine Mutter müssen natürlich weiterhin fahren können.
Beide Autos sind bei der Allianz versichert.
Offenbar wäre ja eine Übertragung möglich gewesen - die Bedingung scheint ja zu sein, daß man eine Weile mit genau dem Auto gefahren sein muß; ist ja auch nachvollziehbar. Ich habe jetzt aber ein anderes Auto gekauft. Wann wäre denn da ein „Wechsel“ möglich?
Vielen Dank im voraus,
winter2
Hallo Sylvie
Ich möchte nun gerne den Wagen an meine Freundin verkaufen
,und ihr die Prozente überschreiben.
Ist dies möglich?
Nein, ich kenne keine Versicherung, bei der das geht.
Alternative: Du läßt alles beim Alten und gibst Deiner Freundin das Auto gegen Übernahme sämtlicher Kosten. Nicht vergessen, der Versicherung mitzuteilen, welche Personen das Auto nutzen.
Hallo Winter2,
wie ist das denn, wenn jemand überträgt, darf er dann gar kein
Auto mehr versichert haben (bei dem Versicherer), oder gilt
das nur für einen bestimmten Wagen?
Dazu gibt es zwei Varianten:
- Dein Opa hat einen Erst- und einen Zweitwagen. Er selber fährt den Erstwagen, Du den Zweitwagen.
Dann überträgt er Dir den SFR des Zweitwagens und kann selber den Erstwagen weiterfahren. Die beiden Versicherungsverträge haben nichts miteinander zu tun und können sogar bei unterschiedlichen Gesellschaften sein.
- Dein Opa hat nur diesen einen Wagen. PKW-Eigentum und SFK werden auf Dich übertragen. Dann verliert Dein Opa seine Einstufung. Würde er sich später einen neuen Wagen kaufen und ihn selber versichern fängt er SFK 1/2 an.
Zu beachten wäre hierbei, daß Dir nur die SFK übertragen werden kann, die Du selber erfahren konntest.
Beispiel: Dein Opa kann Dir nicht 30 schadenfreie Versicherungsjahre (=SFK 30) übertragen, wenn Du den Führerschein erst vor 10 Jahren gemacht hast. Dann kommt bei Dir auch nur SFK 10 an, mit entsprechend höherem Beitrag.
Ein Vorteil des Eigentümerwechsels für Dich ist, daß Du dann sofort in eine andere/günstigere Gesellschaft wechseln kannst.
Bitte beachten: viele Gesellschaften verlangen, daß Eigentümer und Versicherungsnehmer identisch sind. Ansonsten gibt es Beitragszuschläge oder eine Antragsablehnung.
Muß derjenige, der überträgt, noch am Leben sein, oder geht
das auch nach dem Tod noch (Unterschrift des Eherpartners)?
Es geht auch nach dem Tod. Übertragung vom verstorbenen Ehemann auf die Witwe gibt es häufig. Einfacher ist es allerdings zu Lebzeiten.
Kann nur auf Kinder, oder auch auf Enkel übertragen werden?
Standardmäßig kann auf Verwandte 1. Grades übertragen werden.
Es gibt allerdings auch Gesellschaften die dies noch weiter einschränken (z.B. AXA-Alternative, nicht zu verwechseln mit AXA).
Enkel sind keine Verwandten 1.Grades mehr.
Lösung siehe unten.
Ein konkreter (wahrer) Fall:
Meine Mutter fährt das Auto ihres sehr alten Vaters (meines
Großvaters), der selbst nicht mehr fahren kann.
Ich fahre das Auto, das auf meine Mutter zugelassen ist.
Ich und meine Mutter müssen natürlich weiterhin fahren können.
Beide Autos sind bei der Allianz versichert.
Hier können zwei SFK-Übertragungen erfolgen.
- Opa an Tochter (Deine Mutter)
- Deine Mutter an Dich
Damit können Deine Mutter und Du selber weiterfahren.
Ich habe jetzt aber ein anderes Auto gekauft. Wann wäre denn da ein
„Wechsel“ möglich?
Auch hier zwei Versionen:
- Der Kauf ist erledigt (Anmeldung des neuen Wagens ist mit Deckungskarte der Allianz erfolgt).
Dann ist der neue PKW bereits bei der Allianz versichert. Ein Wechsel der Gesellschaft ist dann zur nächsten Vertragsfälligkeit möglich (i.d.R. der 01.01.). Kündigungsfrist ein Monat.
Ca. Oktober werden die Tarife der Gesellschaften für 2006 überarbeitet. Also im November nach Alternativen suchen.
- Der Kauf ist noch nicht abgewickelt (Kaufvertrag geschlossen, aber Altwagen noch nicht abgemeldet, Neuwagen noch nicht angemeldet), der PKW-Wechsel nicht der Allianz gemeldet.
Dann kann der alte PKW bei der Allianz abgemeldet werden, der Vertrag erlischt dann. Gleichzeitig aber den SFR übertragen.
Für den neuen PKW einen neuen Vertrag abschließen.
Beste Grüße
Jürgen