Rachekauf - was tun?

Was würdet Ihr machen, wenn Ihr den Eindruck habt, dass ein Artikel, den Ihr privat eingestellt habt, vom Nachbarn eines Ebayers gekauft wurde, mit dem Ihr bei einem Kauf Eurerseits Probleme hattet?
Kann man den Kauf irgendwie stornieren?

Hallo,

Was würdet Ihr machen, wenn Ihr den Eindruck habt, dass ein
Artikel, den Ihr privat eingestellt habt, vom Nachbarn eines
Ebayers gekauft wurde, mit dem Ihr bei einem Kauf Eurerseits
Probleme hattet ?
Kann man den Kauf irgendwie stornieren?

dafür dürfte ein „Eindruck“ kaum ausreichen …

Gruß

S.J.

Hallo,

wo ist das Problem? Wenn der Artikel genauso verkauft wird wie er beschrieben wurde und du ihn erst versendest wenn du dein Geld erhalten hast dürfte da doch kein Problem sein. Gegebenenfalls könntest du den Artikel unter Zeugen in den Karton packen und auf jeden Fall bei der Post als versichertes Paket versenden…

Gruß,
Anke

Hallo,

wo ist das Problem? Wenn der Artikel genauso verkauft wird wie
er beschrieben wurde und du ihn erst versendest wenn du dein
Geld erhalten hast dürfte da doch kein Problem sein.
Gegebenenfalls könntest du den Artikel unter Zeugen in den
Karton packen und auf jeden Fall bei der Post als versichertes
Paket versenden…

das hindert den Käufer aber nicht daran eine negative Bewertung abzugeben. Das ist ja ganz offensichtlich Sinn und Zweck eines „Rachekaufs“.

Gruß

S.J.

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da kann man dann aber meines Wissens nach gegen Vorgehen - ggf. löschen lassen - oder täusche ich mich?

Gruß

da kann man dann aber meines Wissens nach gegen Vorgehen -
ggf. löschen lassen - oder täusche ich mich?

Du täuschst Dich.

Es ist einfacher eine Qualle an die Wand zu nageln als eine unberechtigte Bewertung von Ebay entfernen zu lassen.

http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/unfair-…

Gruß

S.J.

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Hallo,

wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass ungerechtfertigte negative Bewertungen kaum entfernt werden können, wie Steve schon schrieb.
Da hilft ja nichts, im Recht zu sein.
Deshalb würde ich am liebsten die Transaktion irgendwie stornieren lassen, falls der Käufer doch noch irgendwann zahlt, was er bisher auch noch nicht getan hat.

> Wenn der Artikel genauso verkauft wird wie

er beschrieben wurde und du ihn erst versendest wenn du dein
Geld erhalten hast dürfte da doch kein Problem sein.
Gegebenenfalls könntest du den Artikel unter Zeugen in den
Karton packen und auf jeden Fall bei der Post als versichertes
Paket versenden…

Gruß,
Anke

Sobald du merkst- verdammt, das is ja mein Nachbar und das ist ein Rachekauf kannst du eine schlechte Bewertung trotzdem rechtzeitig vermeiden. Du mußt sofort einen offenen Fall öffnen. Mit Recht. Denn es war ja ein manipulierter Kauf. Solange der Fall offen ist- kann der Käufer dich nicht bewerten.

Irgendwann muss man den Fall aber doch mal schließen. Und dann?

der kann dich nach ca 2 Monaten nicht mehr bewerten. Und wenn der Fall automatisch geschlossen wird, kann der dich sowieso nicht mehr bewerten

Na dafür mal ein großes Sternchen! :smile:
Na dafür mal ein großes Sternchen! :smile: