Radarfalle innerorts, Abstand zur Beschränkung

Hallo Wissende,

nehmen wir an in einer Ortslage - lange gerade Strecke - ist ein Teilbereich mit einer gesamtlänge von nicht mehr als 150m als 30er Bereich beschränkt. Die Polizei stellt die Radarfalle immer ca. 50m nach dem 30er Schild auf da nur dort eine Einbuchtung ist. Mit mächtig Erfolg.

Ist dies zulässig? Gibt es verbindliche Abstände, oder ist dies Situationsbezogen?

Danke.

Moin,

Gibt es verbindliche Abstände, oder ist
dies Situationsbezogen?

IIRC gibt es keine Regeln, die bestimmte Abstände vorschreiben - wie das so oft gehörte Gerücht, es müsse 200m Abstand sein. Es hat verwaltungstechnische Gründe, dass solche Abstände in der Regel eingehalten werden.

Aber grundsätzlich gilt ja, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung ab der Stelle gilt, wo das Schild steht, also kann auch direkt am Schild geblitzt werden. Verkehrszeichen sind ja keine Empfehlungen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Nachtrag: Gibt sogar einen Thread bei w-w-w dazu:

/t/blitzer-entfernung-zum-limitschild/2489469

Hallo flipper200,

nehmen wir an in einer Ortslage - lange gerade Strecke - ist
ein Teilbereich mit einer gesamtlänge von nicht mehr als 150m
als 30er Bereich beschränkt. Die Polizei stellt die Radarfalle
immer ca. 50m nach dem 30er Schild auf da nur dort eine
Einbuchtung ist. Mit mächtig Erfolg.

Ist dies zulässig? Gibt es verbindliche Abstände, oder ist
dies Situationsbezogen?

Stell dir vor, die Radarfalle würde nicht 50 m nach dem Schild stehen, sondern 120 m danach. Dann würde deine Frage sicher lauten, ob das zulässig ist, da die Beschränkung ja in 30 m wieder aufgehoben wird un man schon wieder am Beschleunigen wäre…

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt exakt vom Schild bis exakt zur Aufhebung. Verkehrsteilnehmer müssen so voraussehend fahren, dass sie die Geschwindigkeit am Schild entsprechend weit gedrosselt haben und nicht erst ab dem Schild drosseln.

Grüße,
Tinchen

Hallo!

Die Antwort wurde ja schon gegeben.

Ich frag mich aber immer Folgendes, weil man ja solche Dinge öfters hört: in der Fahrschule lernt jeder (!), dass das Ortsgebiet ab dem Schild gilt. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? So kompliziert ist das dann nun auch wieder nicht.

Gruß
Tom