Hallo flipper200,
nehmen wir an in einer Ortslage - lange gerade Strecke - ist
ein Teilbereich mit einer gesamtlänge von nicht mehr als 150m
als 30er Bereich beschränkt. Die Polizei stellt die Radarfalle
immer ca. 50m nach dem 30er Schild auf da nur dort eine
Einbuchtung ist. Mit mächtig Erfolg.
Ist dies zulässig? Gibt es verbindliche Abstände, oder ist
dies Situationsbezogen?
Stell dir vor, die Radarfalle würde nicht 50 m nach dem Schild stehen, sondern 120 m danach. Dann würde deine Frage sicher lauten, ob das zulässig ist, da die Beschränkung ja in 30 m wieder aufgehoben wird un man schon wieder am Beschleunigen wäre…
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt exakt vom Schild bis exakt zur Aufhebung. Verkehrsteilnehmer müssen so voraussehend fahren, dass sie die Geschwindigkeit am Schild entsprechend weit gedrosselt haben und nicht erst ab dem Schild drosseln.
Grüße,
Tinchen