Blitzer - entfernung zum limitschild

ich habe eine frage zum thema verkehrsrecht. ich wurde heute in einer
30er zone innerorts geblitzt.

meine frage: wie weit muss der abstand der radarfalle bzw. des
messpunkts vom tempo 30 km/h limitschild mindestens sein?

in meinem falle stand die radarfalle ca 100 meter hinter dem 30 km/h
schild. gibt es diesbezueglich rechtsverbindliche
urteile/verordnungen, so dass sich ein etwaiger widerspruch lohnt?

dass ich zu schnell gefahrne bin ist keine frage. allerdings hat auch
die gemeinde/polizei gewissen dinge einzuhalten.

falls die messung nicht vorschriftskonform gewesen ist: was muss ich
bei einem widerspruch beachten vor allem bezueglich der
beweispflicht?
ich habe per digicam fotos gemacht, wo man verkehrsschild und blitzer
erkennen kann. zudem 2x ein video (strasse abgefahren).

gruß aus kiel

enno

Hallo!

ich wurde heute in einer
30er zone innerorts geblitzt.

Ab Schild gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung. Von daher könnte die Meßstelle der Einfachheit halber an der Rückseite des Schildes befestigt sein. Macht aber keiner. Wenn statt dessen jemand noch 100 Meter Platz läßt, damit von höchstens 50 auf höchstens 30 km/h abgebremst werden kann, ist das ein unangreifbarer Gipfel der Nachsicht.

Gruß
Wolfgang

meine frage: wie weit muss der abstand der radarfalle bzw. des
messpunkts vom tempo 30 km/h limitschild mindestens sein?

Es gibt gar kein MUSS… es gibt nur Richtlinien

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

Darauf kann man sich aber nicht berufen.

Gruß Ivo

Kleine Wette
Hallo,

Wenn statt
dessen jemand noch 100 Meter Platz läßt, damit von höchstens
50 auf höchstens 30 km/h abgebremst werden kann, ist das ein
unangreifbarer Gipfel der Nachsicht.

Das ist aber sehr gelinde ausgedrückt! Wer hält dagegen? Ich wette, daß er auch die Fuffzig nicht eingehalten hat.

Gruß
mowei

P.S.: *kopfklatsch* „Hallo McFly - jemand zuhause?“ Biff war seiner Zeit weit voraus.

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Hallo,

Ab Schild gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung. Von daher
könnte die Meßstelle der Einfachheit halber an der Rückseite
des Schildes befestigt sein. Macht aber keiner.

warum wohl ? Weil die „soll“ Richtlinie mittelfristig zur „muß“ Verordnung würde. Also meistens Nachsicht zeigen, um vereinzelt weniger „Kundenfreundlichkeit“ zu beweisen.

Gruss
Enno

Hi!

Ein Einspruch lohnt sich immer, wenn man eine Verkehrsrechts-Versicherung hast.
Viele Blitzanlagen sind nicht korrekt eingestellt, aufgestellt, gewartet. Es wird von Zahlen bis zu 60% gesprochen (Quelle: n-tv Bericht von vor einigen Wochen).
Da die Entfernung vom Schild, wie Du ja nun weisst, nicht zieht, muss man eben überprüfen, ob nicht andere Wege zum Ziel führen.
Hast Du noch keine Rechtsschutz-Versicherung, schließe schleunigst eine ab und bezahle für diesen Fall erst mal die Strafe. Warst Du mehr als 20 Km/h zu schnell und es geht an den Lappen, würde ich persönlich alle Register ziehen und Einspruch einlegen auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Also mal ganz allgemein: es gibt keine gesetzliche Toleranz. Ab Ortsschild gilt 50km/h

Ich kann mich sonst nur dem anschließen, was Mathias geschrieben hat. Es gibt in manchen, nicht in allen, Fällen durchaus Möglichkeiten da herauszukommen - dafür muss man sich aber im materiellen Recht und im Verfahrensrecht gut auskennen, damit der Schuss nicht nach hinten los geht.

Eines ist jedenfalls sicher Unsinn: jetzt ein Rechtsmittel zu erheben mit der Begründung, dass du deswegen schneller gefahren bist, weil es einen Mindestabstand zwischen Ortstafel und Radar gibt und man bis dorthin auch schneller als 50 fahren darf. Wenn du das schreibst, dann dokumentierst du der Behörde gleich auch schriftlich, dass dir die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse fehlen, ein Auto zu lenken.

Gruß
Tom

Zustimmung!
Hi!

Also mal ganz allgemein: es gibt keine gesetzliche Toleranz.
Ab Ortsschild gilt 50km/h

So ist es. Allerdings werden 3 Km/h Tachoschwankungs- und Meß-Toleranz „gutgeschrieben“.

Ich kann mich sonst nur dem anschließen, was Mathias
geschrieben hat. Es gibt in manchen, nicht in allen, Fällen
durchaus Möglichkeiten da herauszukommen - dafür muss man sich
aber im materiellen Recht und im Verfahrensrecht gut
auskennen, damit der Schuss nicht nach hinten los geht.

Das ist so kompliziert nicht. Ein einigermassen brauchbarer Verkehrsrechts-Anwalt weiss schon, was er abfragen muss.

Eines ist jedenfalls sicher Unsinn: jetzt ein Rechtsmittel zu
erheben mit der Begründung, dass du deswegen schneller
gefahren bist, weil es einen Mindestabstand zwischen Ortstafel
und Radar gibt und man bis dorthin auch schneller als 50
fahren darf. Wenn du das schreibst, dann dokumentierst du der
Behörde gleich auch schriftlich, dass dir die erforderlichen
rechtlichen Kenntnisse fehlen, ein Auto zu lenken.

Hier kann ich nur zustimmen.

Grüße,

Mathias

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Hallo!

Das ist so kompliziert nicht. Ein einigermassen brauchbarer
Verkehrsrechts-Anwalt weiss schon, was er abfragen muss.

Bei einem Anwalt gehe ich eigentlich davon aus, dass er das kann. Ich meinte damit eigentlich eher den juristisch nicht so bewandten Normalbürger - hier können böse Fehler passieren (wie man ja hier schon gesehen hat).

Gruß
Tom

Volkssport : Widerspruch ???

Hi!

Auch Hi,

Ein Einspruch lohnt sich immer, wenn man eine
Verkehrsrechts-Versicherung hast.

Für wen? Die überlasteten Gerichte oder den Steuerzahler. Oder ist das als Freizeitbeschäftigung gemeint?

Viele Blitzanlagen sind nicht korrekt eingestellt,
aufgestellt, gewartet. Es wird von Zahlen bis zu 60%
gesprochen (Quelle: n-tv Bericht von vor einigen Wochen).

Und jeder zitiert ein paar Prozent dazu …

Da die Entfernung vom Schild, wie Du ja nun weisst, nicht
zieht, muss man eben überprüfen, ob nicht andere Wege zum Ziel
führen.

Was ist denn das Ziel? Das „ehrlich erarbeitete“ Bußgeld durch Erzeugung von rechlich Aufwand (hier spielen Kosten keine Rolle) nicht zu zahlen?

Hast Du noch keine Rechtsschutz-Versicherung, schließe
schleunigst eine ab

… oh je…

und bezahle für diesen Fall erst mal die
Strafe.

Das ist ein sehr guter Ratschlag, dem möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.

Warst Du mehr als 20 Km/h zu schnell und es geht an
den Lappen, würde ich persönlich alle Register ziehen und
Einspruch einlegen auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Naja, verständlcih. Aber es macht schon einen Sinn, wenn die Raser mal 'ne zeitlang aus dem Verkehr gezogen werden. Möglicherweise achten sie danach etwas besser auf diese „unverbindlichen“ Empfehlungen der StVO.

Grüße,
Mathias

*kopfschüttel* und Grüße
gordie

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Hallo!

Also jeder, wirklich ausnahmslos jeder, hat das Recht seine Rechte geltend zu machen und schuldig ist man immer noch erst nach rechtskräftiger Verurteilung!

Kennst du hier den konkreten Einzelfall? Wohl nicht - du wirst hier daher auch nicht urteilen können, ob die Beschuldigung zu recht besteht oder nicht. Selbst wenn hier eine Übertretung vorliegt, dann hat der Beschuldigte immer noch das Recht, dass seitens der Behörde das Verfahrensrecht eingehalten wird.

Jetzt kannst du immer noch sagen, dass das alles sehr teuer ist und ich sage: das stimmt! Aber ein demokratisch rechtsstaatliches System mit allen seinen Rechtsschutzeinrichtungen ist nunmal teuer und nicht billig und das sollte es uns auch wert sein. Alles andere ist billiger Populismus.

Gruß
Tom, der auch sehr wenig Verständnis für Geschwindigkeitsübertretungen hat, aber noch weniger Verständnis für diejenigen, die rechtsstaatliche Grundsätze in Frage stellen.

Hallo Mathias,

in welcher Relation lohnt sich ein Einspruch immer?
Auch wenn kein FS-Enzug droht? Das Bussgeld noch tragbar ist?

Bemühe doch ein paar mal deine Rechtsschutzversicherung wegen „Bagatell“-Beträgen… sie wird dich relativ schnell rausschmeissen.
Zurecht.
Denn die Kosten für solchen Unfug trägt die Allgemeinheit.

Ich würde daher sagen dein „lohnt sich immer“ stark einzuschränken ist.

Gruß Ivo

Bemühe doch ein paar mal deine Rechtsschutzversicherung wegen
„Bagatell“-Beträgen… sie wird dich relativ schnell
rausschmeissen.

… und man wird evtl. große Schwierigkeiten haben, eine andere RS-Versicherung zu finden, die einen dann wieder versichert.

Grüße
Sebastian

Hi!

in welcher Relation lohnt sich ein Einspruch immer?
Auch wenn kein FS-Enzug droht? Das Bussgeld noch tragbar ist?

auch dann kann es sich lohnen, bei einer Rechtsschutzvers. ostet es eh nichts.
Ich persönlich finde zwar eine solche Kostentreiberei nicht sinnvoll, aber die Aussage kann schon generell gelten.

Bemühe doch ein paar mal deine Rechtsschutzversicherung wegen
„Bagatell“-Beträgen… sie wird dich relativ schnell
rausschmeissen.
Zurecht.
Denn die Kosten für solchen Unfug trägt die Allgemeinheit.

Klar.

Ich würde daher sagen dein „lohnt sich immer“ stark
einzuschränken ist.

Ich hingegen meine, dass alles, was mindestens Punkte gibt, knallhart gecheckt werden sollte.

Ich selbst bekomme übrigens 1-3 Parktickets p.a., die ich klaglos bezahle. Mehr nicht.

Grüße,

Mathias

Hi!

Die übrigen Punkte habe ich ja weiter oben schon an Ivo beantwortet, daher hier nur noch das:

Warst Du mehr als 20 Km/h zu schnell und es geht an
den Lappen, würde ich persönlich alle Register ziehen und
Einspruch einlegen auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Naja, verständlcih. Aber es macht schon einen Sinn, wenn die
Raser mal 'ne zeitlang aus dem Verkehr gezogen werden.

Was in Deutschland als „Raser!“ bezeichnet wird sind bereits Leute, die 60.000 Km p.a. fahren, also ihr Fahrzeug besens im Griff haben, und dann mal 20 Km/h zu schnell unterwegs sind.
Diese Definition ist somit Blödsinn, wer sich nicht wehrt, ist selbst schuld.

Möglicherweise achten sie danach etwas besser auf diese
„unverbindlichen“ Empfehlungen der StVO.

Wohl kaum. Echte „Raser“, also Leute, die mit 150 durch die stadt fahren, sind wohl unverbesserlich.
Zügige Fahrer, die hierzulande bereits kriminalisiert werden jedoch werden halt nach wie vor zügig fahren und ab und an bezahlen. Kein Problem für mich.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Was in Deutschland als „Raser!“ bezeichnet wird sind bereits
Leute, die 60.000 Km p.a. fahren, also ihr Fahrzeug besens im
Griff haben, und dann mal 20 Km/h zu schnell unterwegs sind.
Diese Definition ist somit Blödsinn, wer sich nicht wehrt, ist
selbst schuld.

Den „Raser“ gibt es gesetzlich nicht, wohl aber eine Geschwindigkeitsübertretung und diese ist logischerweise völlig unabhängig davon, wieviele Kilometer man im Jahr fährt. Genauso ist es für eine Geschwindigkeitsübertretung völlig egal, ob man das Auto gut, sehr gut oder überhaupt nicht im Griff hat. Die Regelung ist logisch und auch völlig richtig so, es glaubt ja ohnehin jeder, dass er das Auto hervorragend im Griff hat und die anderen nicht.

Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern überall und in Deutschland und auch in Österreich werden Geschwindigkeitsübertretungen äußerst sanft bestraft.

Wenn man bestraft wird, weil man eine Vorschrift übertritt, dann ist das keine Kriminalisierung, sondern eine ganz normale Rechtsfolge eines Gesetzesverstoßes. Wer vorher freiwillig ein Gesetz übertritt, darf sich hinterher nicht beschweren, dass er bestraft wird (davon ist natürlich zu unterscheiden, dass jeder das Recht hat, im Verfahren seine behaupteten Rechte geltend zu machen, genauso wie jeder das Recht hat, sich im Verfahren herausreden zu wollen).

Gruß
Tom

Gruß
Tom

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Dünnschiss^10
Hmm,
also generell keine Verteidigungsmöglichkeit mehr für „Sünder“. Besser noch die scheiß Gewaltenteilung weg und in bester Judge Dredge Manier vor Ort „die Sache bereinigen“.

Gruss
Enno

2 Like

nee, …nur Schluckbeschwerden!

Hmm,
also generell keine Verteidigungsmöglichkeit mehr für
„Sünder“.

Nee, auf keinen Fall!
Natürlich darf sich jeder wehren, der sich im Unrecht fühlt.
Aber heute fühlt sich leider fast jeder „im Unrecht“.
Ein „ehrlich erarbeites“ Knöllchen einfach nur bezahlen und die „Sünde“ einsehen - ist doch megaout. Da werden vorhandene Regeln nach eigenenm Ermessen außer Kraft gesetzt (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen für *zügige = zu schnelle* Autofahrer mit reichlich Fahrerfahrung). Und wer dann erwischt wird zahlt nicht etwa, sondern verursacht mit Hilfer seiner Rechtschutzversicherung „lohnt sich immer“ möglichst viel Aufwand um die 30 oder 100 Euro zu sparen, weil er diese *Abzockermentalität = Geschwindigkeitskontrolle" einfach nicht einsieht.
Das finde ich schlicht und einfach Scheiße bzw. Dünnschiß.

Besser noch die scheiß Gewaltenteilung weg und in
bester Judge Dredge Manier vor Ort „die Sache bereinigen“.

Nee, besser an die StVO halten oder zahlen, wenn man 50 Meter nach dem Tempo 30 Schild mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird.

Gruss
Enno

Ebenso
gordie

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Die Ausnahme ???
Hallo Matthias,

Ich selbst bekomme übrigens 1-3 Parktickets p.a., die ich
klaglos bezahle. Mehr nicht.

Das ist heute leider die Ausnahme. Sowohl die Menge als auch die Art und Weise des Umgangs damit.

Grüße
gordie

Hallo,
beim puren Knöllchen ohne drohenden Entzug der Fahrerlaubnis hätte ich kein Interesse irgendwelche Verrenkungen zu machen, um Geld oder Punkte zu sparen - allein aus Faulheit. Mich regen Leute, die hier vorhandene Rechtsmittel nutzen allerdings nicht auf. D.h. ich erhebe keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit für meine diesbzgl. Denke.
Das monetäre Scheinargument oder der vermeintliche Mehraufwand durch uneinsichtige Verkehrssünder ist zu simpel, insbesondere vor dem Hintergrund, daß es hier Behörden und keine auf Effektivität und Effiziens getrimmte wirtschaftliche Unternehmen sind. Dahinter steckt doch platt der Anspruch, wenn man selbst die Regeln einhält, müßten dies auch alle andere machen - man ärgert sich über den vermeintlichen Vorteil den diese Leute sich durch ihr Verhalten (im Straßenverkehr) verschaffen. Liest sich nur weniger „edel“.

Gruss
Enno