Radarfalle - von unzuständiger Behörde geblitzt?

Frage: Wenn ein Blitzer an einer Bundesstraße unmittelbar an der Kreisgrenze steht und „das Opfer“ „vom falschen Kreis“ geblitzt wird - was dann? Ca. 200 m einer Bundesstraße befinden sich im Kreis X, davor und danach gehört das Gebiet zum Kreis Y. Die Radarfalle stand im Kreis X, die Verwarnung kommt aber vom Kreis Y. Haben die Kollegen der blitzenden Zunft „im falschen Revier“ gewildert?. Oder ist es vorstellbar, dass ein anderer Kreis mit der Radarmessung beauftragt wird?

„das Opfer“

ES IST EIN TÄTER!!!

ES IST EIN TÄTER!!!:

Genau meine Meinung. Denn nur wer zu schnell fährt, wird geblitzt. Wer sich ordentlich an die Regeln hält, hat nix zu befürchten…

Hallo,

es dreht sich doch nur darum, ob das Beweismittel - das Messergebnis - genutzt werden darf. Wenn es technisch einwandfrei, aber von einer örtlich unzuständigen Behörde erhoben wurde, spricht trotzdem nichts dagegen, dass es von der zuständigen Behörde verwandt werden kann.

Von daher sollte das „Opfer“ das verhängte Bußgeld hinnehmen und zahlen (und sich vor allem nicht als Opfer sehen).

Gruss

Iru

Hallo,

Frage: Wenn ein Blitzer an einer Bundesstraße unmittelbar an der Kreisgrenze steht und „das Opfer“ „vom falschen Kreis“ geblitzt wird - was dann? Ca. 200 m einer Bundesstraße befinden sich im Kreis X, davor und danach gehört das Gebiet zum Kreis Y.

Woran macht man das fest bzw. woran ist das zu erkennen?

Die Radarfalle stand im Kreis X, die Verwarnung kommt aber vom Kreis Y. Haben die Kollegen der blitzenden Zunft „im falschen Revier“ gewildert? Oder ist es vorstellbar, dass ein anderer Kreis mit der Radarmessung beauftragt wird?

Gerade wenn es so wäre, dass lediglich mal eben 200m in einem anderen Kreis liegen, könnte sowas durchaus im Rahmen der „Amtshilfe“ vorstellbar sein. Schließlich gelten in allen Kreisen die gleichen Geschwindigkeitsgrenzen. Die Verkehrsüberwchung ist aber zunächst mal Ländersache, so dass dies in jedem Bundesland anders geregelt sein könnte, wer, wo und wann außerhalb geschlossener Ortschaften blitzen darf. Also erstmal einen Blick in die einschlägige Vorschrift werfen und dann weiterrätseln.
Wenn ich mir gerade mal die A9 ansehe, dann wechselt dort zwischen Bad Dürrenberg und Halle (http://www.autobahnatlas-online.de/A9.htm) auf nicht mal 30 km 12mal! das Bundesland. Ich möchte fast wetten, dass dort trotzdem von der Polizei oder wem auch immer geblitzt wird. Entweder wechseln die sich da ab oder nur einer machts und die „Einnahmen“ werden geteilt, aber auf jeden Fall hat man da eine Regelung und man wird sich nicht darauf berufen können, dass man jetzt von der Polizei Land A auf einem Fetzen von Land B geblitzt wurde.

Grüße

Hallo,

in Bayern ist es üblich, sich als Gemeinde eine Radarfalle einer anderen Kommune zu mieten.

Meine Großstadt vor Ort hat mehrere Fahrzeuge mit Besatzung, die die kleineren Landgemeinden „aussenrum“ gerne mal anmieten, es wurden sogar Fahrzeuge nur für diesen Zweck angeschafft.

grüße
miamei

Hallo

Frage: Wenn ein Blitzer an einer Bundesstraße unmittelbar an der
Kreisgrenze steht und „das Opfer“ „vom falschen Kreis“
geblitzt wird - was dann? Ca. 200 m einer Bundesstraße befinden
sich im Kreis X, davor und danach gehört das Gebiet zum Kreis Y.

Woran macht man das fest bzw. woran ist das zu erkennen?

Am Stationszeichen „Kreisgrenze“ am Straßenrand. Oder notfalls anhand einer großmaßstäbigen Straßenkarte in Verbindung mit einem Navigationsgerät.

Gruß
smalbop

Aber hatte der TE das mit dem falschen Kreis nicht daran festgemacht, dass das Schreiben von der entsprechenden Behörde des Nachbarkreises kam, obwohl in dem anderen Kreis geblitzt wurde?

Könnte es nicht so sein, dass der Wohnsitz des Opfers Täters in dem anderen Kreis liegt?

Hallo,

Würde ich nicht so eng sehen. Es gibt oft Verwaltungsabkommen zwischen einzelnen Behörden, die so etwas regeln.

Bisher ist doch alles Spekulation hier im Thread. Der UP sollte einfach mal bei der Behörde nachfraqgen, dann gibt es Klarheit.

Gruss

Iru

Hallo,

Am Stationszeichen „Kreisgrenze“ am Straßenrand. Oder notfalls anhand einer großmaßstäbigen Straßenkarte in Verbindung mit einem Navigationsgerät.

Wie das theoretisch möglich ist, war mir schon klar. Mir ging es eher darum, wie man im konkreten Fall zu der Annahme gekommen ist.
Na jedenfalls weiß ich jetzt, wie diese kleinen Schildchen am Straßenrand heißen. Bei Wikipedia sind ein paar verschiedene Ausführungen zu sehen. Und wie in einer ordentlichen Kleinstaaterei üblich hat natürlich wieder jedes Bundesland andere, wobei nicht in allen die Kreisnamen draufstehen.

Grüße

ES IST EIN TÄTER!!!:

Genau meine Meinung. Denn nur wer zu schnell fährt, wird
geblitzt. Wer sich ordentlich an die Regeln hält, hat nix zu
befürchten…

Und? Mir erschließt sich die Argumentation nicht. Die Frage, ob derjenige, der hier die Strafen verhängt, dazu überhaupt berechtigt ist, kann (wenn nicht, muss!!) man doch stellen.
Sonst könnte ich ja auch am Bahnhof jeden zur Kasse bitten, der seine Zigarettenkippe weggeworfen hat?!
Sollen mal nicht maulen, sondern zahlen! Sind ja schließlich TÄTER?!

Bommel