Angenommen jemand wird mit überhöhter Geschwindigkeit von einer Radarfalle geblitzt. Leider war er zu diesem Zeitpunkt auch nicht angeschnallt. Kann er jetzt nur wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt werden oder reicht das Photo auch aus, um ihm zusätzlich ein Bußgeld wegen dem Nicht-Angeschnallt-Sein zu verpassen?
Das Foto reicht aus, man hat ihn inflagranti erwischt. Er kann ein Ticket wegen Überschreitung der Geschwindigkeit bekommen, wenn diese dann überschritten worden ist und zusätzlich darf er dafür zahlen, daß er nicht angeschnallt war.
Ein Mandant meines Bruders fuhr in eine Radarfalle und wurde geblitzt. Er war ziehmlich sicher keine Geschwindigkeitsübertretung begangen zu haben, wendete und fuhr mit exakt der erlaubten Geschwindigkeit nochmal an der Radarfalle vorbei. Wieder wurde ein Blitz ausgelöst. Er wendete nochmals und fuhr mit 20 Std/km weniger als erlaubt war erneut an der Radarfalle vorbei. Wieder wurde er geblitzt.
Danach fuhr er rechts ran, parkte sein Auto, machte den Blitzern zu Fuß seine Aufwartung und erklärte denen, daß ihre Anlage kaputt sei, da das Teil offensichtlich bei jeder Geschwindigkeit blitzen würde, selbst wenn die zulässige Geschwindigkeit unterschritten wurde.
Er erfuhr, daß er nicht ein einziges Mal zu schnell gefahren ist, sondern der Blitz jeweils manuell ausgelöst wurde, da er nicht angeschnallt war. Er mußte alle drei Tickets bezahlen. Die Fotos durfte er behalten
Gruß,
Gerhard
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Das Foto reicht aus, man hat ihn inflagranti erwischt. Er kann
ein Ticket wegen Überschreitung der Geschwindigkeit bekommen,
wenn diese dann überschritten worden ist und zusätzlich darf
er dafür zahlen, daß er nicht angeschnallt war.
Genauso funktioniert´s übrigens auch mit ´nem Handy am Ohr.