Radarfallen - Urteil eines OLG

Hallo,

Beamtendeutsch ist nicht einfach zu verstehen. Kann mir bitte jemand das Urteil verständlich übersetzen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

Lese ich das richtig, dass filmen und oder fotografieren rechtlich nicht erlaubt ist? Bzw ein Beweisfoto ist nur Papiermüll?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Gruß
Kati

Beamtendeutsch ist nicht einfach zu verstehen. Kann mir bitte
jemand das Urteil verständlich übersetzen.

Hi,

das haben Juristen verbrochen, Beamte sind nicht so schlimm.

Lese ich das richtig, dass filmen und oder fotografieren
rechtlich nicht erlaubt ist? Bzw ein Beweisfoto ist nur
Papiermüll?

Das siehst Du falsch.

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Im Prinzip ganz einfach.
Der wurde gefilmt und hat sich darüber beschwert das es in dem Urteil keine Rechtsgrundlage fürs filmen genannt wurde. Deshalb sei die Videoaufnahme nicht rechtmäßig.

Dem haben die Richter zugestimmt und den Richtern der Vorinstanz gesagt, liefert die Begründung und verhandelt nochmal. Wenn ihr die Begründung habt, könnt ihr ihn verurteilen.

Also nichts Papiermüll, Videobeweis ist zulässig wenn nur bei Verdacht die Kamera läuft. Blitzebilder sowieso weil die erst nach der Messung gemacht werden.

Mal wieder Steuergelder verschwendet wegen nichts. Die Presse hat zwar keine Ahnung aber eine sensationelles Urteil. Und der Autofahrer glaubt den Mist.

Q-Gruß

hallo,
viel interessanter ist doch dann das filmen bei einer abstandsmessung von brücken per kamera. und wie sieht es dann aus bei der neuartigen masche , am streckenanfang zu filmen und am streckenende, und dann die benötigte zeit zu ermitteln, um so die geschw. zu errechnen.??
hauptamnn

viel interessanter ist doch dann das filmen bei einer
abstandsmessung von brücken per kamera. und wie sieht es dann
aus bei der neuartigen masche , am streckenanfang zu filmen
und am streckenende, und dann die benötigte zeit zu ermitteln,
um so die geschw. zu errechnen.??

Wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, hat Herr G genau dagegen geklagt, zwecks Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Kati

viel interessanter ist doch dann das filmen bei einer
abstandsmessung von brücken per kamera.

Hi,

das Urteil bezog sich auf solch eine Messung, Geschwindigkeitsverstöße sind da ein „Abfallprodukt“.
Abstandsmessungen sind auf diese weise legal, solange die Aufnahme erst bei einem Verdacht aktiviert wird.

und wie sieht es dann
aus bei der neuartigen masche , am streckenanfang zu filmen
und am streckenende, und dann die benötigte zeit zu ermitteln,
um so die geschw. zu errechnen.??

Section Controls sind in Deutschland nicht möglich weil die Daten gespeichert werden müssen um einfahren und ausfahren zu dokumentieren.
In Österreich z.B ist es möglich.
http://www.focus.de/auto/news/geschwindigkeitskontro…

Q-Gruß