Radarfallenfotos nicht mehr zulässig, BGH?

Hallo liebe Experten und Interresierte,

Wir hatten heute eine etwas größere Diskusion auf der Dienststelle bei der es darum geht:

Sind Radarfallenfotos zulässig?

Der BGH soll in einem Grundsatzurteil entschieden haben das Fotos durch Messgeräte nicht mehr zulässig sind… so zumindest einer meiner kollegen.

Meine Frage ist nun stimmt das und wann wurde dieses Urteil/Az beurteilt vom BGH?

Sollte dies stimmen, wie ist dann jetzt die Beweisführung geregelt?

freue mich auf eure Meinungen.

Stephan

freue mich auf eure Meinungen.

Was heißt schon „Meinungen“. Das Urteil ist klar und die Kommentare im Internet sind mitlerweile Legion. Du findest sie, wenn du der Suchmaschine das korrekte Gericht angibst, nämlich das BVG, und das Aktenzeichen 2 BvR 941/08.

Im Kurzabriss: Fotos sind noch zulässig, da hier ein konkreter Tatverdacht besteht. Es wird ja nur ausgelöst, wenn eine Messuhr den Befehl dazu gibt. Videos sind aber nicht mehr „auf Vorrat“ erlaubt (Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung, jeder Bürger steht unter Generalverdacht), sondern nur noch bei ebenfalls konkretem Tatverdacht, z.B. bei einer Verfolgungsfahrt. Außerdem müssen die polizeigesetzlichen Grundlagen des Bundeslandes das erlauben.

Gruß
smalbop

Hallo!

Sind Radarfallenfotos zulässig?

Sind sie.

Der BGH soll in einem Grundsatzurteil entschieden haben das
Fotos durch Messgeräte nicht mehr zulässig sind… so
zumindest einer meiner kollegen.

Der vermutlich die große rote Zeitung mit den vier Buchstaben liest. :smile:
http://www.bildblog.de/11220/blitzschnelles-ende-fue…

Gruß,
Max