Was heißt schon „Meinungen“. Das Urteil ist klar und die Kommentare im Internet sind mitlerweile Legion. Du findest sie, wenn du der Suchmaschine das korrekte Gericht angibst, nämlich das BVG, und das Aktenzeichen 2 BvR 941/08.
Im Kurzabriss: Fotos sind noch zulässig, da hier ein konkreter Tatverdacht besteht. Es wird ja nur ausgelöst, wenn eine Messuhr den Befehl dazu gibt. Videos sind aber nicht mehr „auf Vorrat“ erlaubt (Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung, jeder Bürger steht unter Generalverdacht), sondern nur noch bei ebenfalls konkretem Tatverdacht, z.B. bei einer Verfolgungsfahrt. Außerdem müssen die polizeigesetzlichen Grundlagen des Bundeslandes das erlauben.