Radarfallenwarnung in mobilen Navigationsgeräten

Hallo

Aber interessant an dem Artikel ist z.B. dass es von 3
Rechtsanwälten (keine juristischen Laiein) 3 verschiedene
Aussagen gab.

Das ist nicht interessant, das ist Alltag. In jedem deutschen Zivilprozess gibt es einen Anwalt, der A sagt, einen zweiten Anwalt, der B (das ist das genaue Gegenteil von A) sagt und einen Richter, der noch schlauer als beide ist und C urteilt (was sich wiederum von A und B unterscheidet). Und danach gibt es noch den Instanzenzug. Ich lasse mir darum von keinem Juristen das Maul verbieten mit der Begründung, er hätte als Profi das Abo auf die einzig wahre Rechtsauffassung. Dafür obsiegen zu häufig juristische Laien als Partei über die Anwälte der Gegenseite…

Und Navis, die einen „Point of Interest“ anzeigen, sind in Deutschland nicht verboten, du hast die StVO im gegensatz zu G.M. da äußerst korrekt ausgelegt. Dem evtl. entgegenstehende Urteile beweisen aus o.g. Gründen nicht das geringste, sondern belegen nur den alten Spruch von Ludwig Thoma: „Er war Einser-Jurist und auch sonst von nur mäßigem Verstand.“

Gruß
smalbop

Ein Navigerät warnt aber nicht, weil es einen Radarkasten erkennen kann, sondern weil die stationären Radarkästen in dem Navi aufgelistet sind.
Dies funktioniert genau so, wenn ich über die erlaubte Geschwindigkeit an der jeweiligen Stelle komme, gibt mein Navi auch einen Warnton aus.

Wenn dies verboten wäre, dürfte man auch keine Liste in Papierform aller Radarkästen im Auto mit sich führen, denn der Beifahrer könnte ja dann auch einen Warnlaut ausstoßen!

Viele Grüße!

Wenn dies verboten wäre, dürfte man auch keine Liste in
Papierform aller Radarkästen im Auto mit sich führen, denn der
Beifahrer könnte ja dann auch einen Warnlaut ausstoßen!

Papier? Beifahrer? Gleich technisches Gerät?

Zweiter Versuch den Unterschied zwischen einem Radarwarner und einem Navi zu erklären:

Ein Navi ist vergleichbar mit einem PC, das alle Daten, wie Fahrtrouten, die erlaubte Geschwindigkeit, Radarkästen, usw abgespeichert hat.
Dies kann man auch mit einer manuell erstellten Liste auf Papier vergleichen.

Ein Radarwarner, kann durch was auch immer, alle mobilen und stationäre Radarkästen erkennen.

Also kann ich nicht ableiten, dass der Gebrauch eines Navis hinsichtlich der Warnung von Radarkästen verboten ist.
Diese Auskunft habe ich auch von einem befreundeten Polizeibeamten erhalten.

Und dazu bitte ich jetzt einmal die hier anwesenden Juristen um eine Info, welche Aussage richtig ist, bzw. in welchen §§ man dies begründen kann.

Vielen Dank im voraus und viele Grüße!

Zweiter Versuch den Unterschied zwischen einem Radarwarner und
einem Navi zu erklären:

Ein Navi ist vergleichbar mit einem PC, das alle Daten, wie
Fahrtrouten, die erlaubte Geschwindigkeit, Radarkästen, usw
abgespeichert hat.
Dies kann man auch mit einer manuell erstellten Liste auf
Papier vergleichen.

Es wird explizit „technisches Gerät“ erwähnt. Nochmal, du setzt ein Stück Papier mit einem technischen Gerät gleich?

Ein Radarwarner, kann durch was auch immer, alle mobilen und
stationäre Radarkästen erkennen.

Also kann ich nicht ableiten, dass der Gebrauch eines Navis
hinsichtlich der Warnung von Radarkästen verboten ist.
Diese Auskunft habe ich auch von einem befreundeten
Polizeibeamten erhalten.

Und dazu bitte ich jetzt einmal die hier anwesenden Juristen
um eine Info, welche Aussage richtig ist, bzw. in welchen §§
man dies begründen kann.

Das glaube ich jetzt nicht. Es wurde hier im Thread der Paragraph und der Gesetzestext genannt. Und du behauptest hier irgendetwas etwas, ohne zu wissen um was es geht?

Es ist nur eine einzige Frage offen, ob nämlich ein Navi dazu bestimmt ist, Blitzer anzuzeigen. (Oder ob es zum Beispiel nur eine unwichtige Nebenfunktion ist). Schwierig wird das Ganze dadurch, weil es durchaus verboten sein könnte, aber nicht verfolgt wird. Man kann also von der aktuellen Urteils-Situation nicht unbedingt auf die Rechtslage schliessen.

DW.

Hallo,

ich stelle hier keine Behauptung auf!

Nur für mich gibt es einen riesengroßen Unterschied zwischen Radar-Warner und Navis bzw. Computer.

Ein Computer ist auch ein technisches Gerät,
also dürfte ich dann, deiner Meinung nach, keine Datensammlung über Radar-Warngeräte auf einem PC speichern. Der Vergleich mit einer Liste auf Papier war nur für Laien gedacht.

Gruß

Ein Computer ist auch ein technisches Gerät,
also dürfte ich dann, deiner Meinung nach, keine Datensammlung
über Radar-Warngeräte auf einem PC speichern.

Doch, die Frage ist, ob dieser PC auch betriebsbereit im Auto mitgeführt werden darf, ggf. mit oder ohne GPS Empfänger (angeschlossen oder auch nur mitgeführt …)

Ich habe mittlerweile das Navigon hier vor mir und stelle mir nun noch eine letze Frage:

Reicht das DEAKTIVIEREN der Funktion oder muss ich die Radarwarnung DEINSTALLIEREN?

Es wird übrigend vor „Gefahrstellen“ nicht vor Radar in der Aussprache der Dame gewarnt :smile:.

DEAKTIVIEREN oder DEINSTALLIEREN?

Wie ist die Rechtslage in Frankreich?

Danke und Grüße!