Hallo Leute,
gibt es Verwaltungsvorschriften oder gar Urteile, die das „Blitzen“ ca. 100 m hinter dem Ortseingangsschild regeln/verbieten? Es handelt sich um Baden-Württemberg.
Danke
S
Hallo Leute,
gibt es Verwaltungsvorschriften oder gar Urteile, die das „Blitzen“ ca. 100 m hinter dem Ortseingangsschild regeln/verbieten? Es handelt sich um Baden-Württemberg.
Danke
S
gibt es Verwaltungsvorschriften oder gar Urteile, die das
„Blitzen“ ca. 100 m hinter dem Ortseingangsschild
regeln/verbieten? Es handelt sich um Baden-Württemberg.
Ja… Hallo
aus eigener Erfahrung (also nicht verbindlich und bestimmt auch nicht vollständig - weil auch nur die nördlichen Bundesländer abfahrend):
Die Kontrollen dürfen auch kurz hinter einem Schild (also Ortseingang, Tempo-70 oder was auch immer) durchgeführt werden, WENN besondere Gründe vorliegen. Diese Gründe können: Schule, Kindergarten aber auch „Unfallschwerpunkt“ oder sinngem. „Stelle mit besonderer Gefährdung“ sein.
Übersetzt heisst das: Polizei darf erstmal überall messen und austeilen.
es liegt dann aber beim betroffenen, ob er sich drauf einlässt, per Widerspruch und folgendem trara zu klären, ob an der Stelle tatsächlich gemessen werden durfte.
Vermutlich wird „da war mal vor 3 Jahren ein Auffahrunfall, weil einer zu schnell war“ reichen, um das als „unfallschwerpunkt“ zu begründen.
Gruß
hatte das gleiche problem auch mal. laut aussage meines anwalts darf erst ab 25m nach einen temposchild ( also 50 fahren, 100 fahren, etc… ) geblitzt werden. dem fahrer muss eine gewisse reaktionszeit eingeräumt werden um seine geschwindigkeit zu verlangsamen.
wie das bei ortschilder ist, keine ahnung, aber bei 100m wirst du da bestimmt wenig chancen haben
gruss
Hallo,
Habe letztens mal (ausversehen) „Darf man dass?“ auf Kabel1 geschaut,
die meinten man hätte 200 m Zeit/Platz um auf Geschwindigkeit zu kommen, es darf also (eigentlich) 200 m nach der neuen Richtgeschwindigkeit nicht geblitzt werden.
Aber ich gebe dafür keine Garantie!
mfg
Simon
Hallo,
es gab neulich hier im Brett eine verwandte Diskussion
(ich kriege sie aber nicht mehr ganz zusammen und kann
sie folglich nicht im Archiv finden, vielleicht weiß
jemand, welche ich meine), dort wurde sehr einleuchtend
erklärt, dass man ja den Verkehrsumständen entsprechend
fahren muss --> mit anderen Worten: man sieht das
Schild ja schon eine ganze Weile im Voraus und soll dann
darauf reagieren, nicht erst, wenn man an dem Schild
vorbei ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab
Schild und heißt nicht „ab Schild runterbremsen“.
Gruß
Elke
Hallo!
Halte ich persönlich für Schwachfug! Es gibt doch z.B. Tempolimits mit Zusatzschild „für die nächsten 200m“…dann könnte ich ja direkt unvermindert weiterfahren, weil ich innerhalb der 200m erst abbremsen müsste um dann wieder zu beschleunigen.
Mag natürlich sein, dass das auf Autobahnen etc. anders gesehen wird.
Gruß
George
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
mir wurde in der Fahrschule (ist doch schn etwas länger
als …zweistellig… her), dass man bei einem Tempo-
Begrenzung-Schild (ihr wisst, was ich meine), das angegebene Tempo
bereits auf Höhe des Schildes erreicht haben muss.
Hat mir mein Fahrlehrer da Quatsch erzählt?
Denn: bei Bahnübergängen im freien Land ist ja oft auch die Vorgabe
20km/h. Das Schild ist direkt vor dem Bahnübergang, dahinter wieder
augehoben - das wären grad mal 20m Begrenzung, wenn ich das Tempo
aber innerhalb dieses Bereichs noch nicht erreicht haben müsste -
welchen Sinn hätte dann das Schild?
LG,
NOrah
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Es gibt in einigen Ländern Verwaltungsvorschriften, auf die man sich allerdings nicht berufen kann (sind ja "Verwaltungs"vorschriften).
grds. gilt eine Begrenzung der Geschwindigkeit ab dem Schild.
Wenn eine Vorschrift nun sagt, dass erst in z.B. 100m Entfernung gemessen werden soll, so steht fast überall, dass das bei einem Geschwindigkeitstrichter nicht gilt.
Gruß
HaWeThie
Hi Simon,
die meinten man hätte 200 m Zeit/Platz um auf Geschwindigkeit
zu kommen, es darf also (eigentlich) 200 m nach der neuen
Richtgeschwindigkeit nicht geblitzt werden.
So pauschal ist das IMHO und IANAL nicht richtig.
Dazu aus: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat274.htm
III. Beschilderung:
Das Zeichen 274 soll so weit vor der Gefahrstelle oder Gefahrstrecke stehen, dass die Fahrzeugführer auch dann noch rechtzeitig auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit verzögern können, wenn sie das Zeichen, z.B. bei Nacht, erst aus geringer Entfernung erkannt haben. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann sich eine erhebliche Entfernung empfehlen; sie kann bis zu 150 m betragen.
Ich kann nur vermuten, daß aus dieser Ecke die Zahlen kommen. Eine stationäre Anlage müßte das IMHO berücksichtigen.
auch gilt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit.
Am Tage und bei guter Sicht kann ich erwarten, daß die Geschwindigkeit passend verringert wird.
mfg Ulrich (IANAL)
Hallo!
hatte das gleiche problem auch mal. laut aussage meines
anwalts darf erst ab 25m nach einen temposchild ( also 50
fahren, 100 fahren, etc… ) geblitzt werden. dem fahrer muss
eine gewisse reaktionszeit eingeräumt werden um seine
geschwindigkeit zu verlangsamen.
Also ohne jetzt die deutsche Rechtsprechung dazu zu kennen, würde ich aber einmal sagen: wenn die Zeit nicht reicht, vor dem Ortsschild auf die Ortsgeschwindigkeit herunterzubremsen, war die Geschwindigkeit vorher schon überhöht! Es wäre vollkommen wertungswidersprüchlich, wenn ein Autofahrer auf Grund einer rechtswidrigen Handlung (überhöhte Geschwindigkeit vor dem Ortsschild) eine weitere rechtswidrige Handlung (nämlich erst nach dem Ortsschild herunterzubremsen) rechtfertigen könnte.
Gruß
Tom