Radarmessung unmittelbar nach 80er Schild legitim?

Schönen guten Tag allerseits,

ich habe da mal eine Frage zum Thema Radarmessungen. Wurde vor einiger Zeit in Frankfurt auf einer Autobahn (durchgehend 100 erlaubt) vor einer Baustelle unmittelbar nach dem ersten 80er Schild geblitzt. Da ich mich noch in der Probezeit befinde, und dies mein 2. A-Delikt ist, wird mir diese Sache vermutlich teuer zu stehen kommen. Geblitzt wurde ich mit 103 km/h(Toleranz schon abgezogen). Ich frage mich nun ob sowas überhaupt erlaubt ist, es kann ja mal vorkommen das man ein Schild übersieht, und ich finde es eine Unverschämtheit direkt hinter dem 1. Schild die Falle zu postieren. Man sollte noch dazu sagen das es an dieser stelle physikalisch unmöglich ist den Blitzer hinter das 2. 80er Schild zu stellen, da es sich kurz vor einer nach rechts abfallenden Kurve befindet. Als ich heute dann den Brief bekam war ich schon etwas geschockt, ging eig. davon aus in der 100er Zone geblitz worden zu sein, war wohl ein Irrtum…

So, nun meine Frage an euch, wie geh ich mit der Sache nun am besten um?? Falls ich das ganze nicht anfechte werd ich mind. zu einem Gutachter geschickt wenn nicht sogar zur MPU :frowning:

PS: An dieser Stelle wurden vermutlich vor und hinter mir sehr viele Fahrzeuge geblitzt, bin im Verkehr „mitgeschwommen“. War wohl ein Umsatzreicher Tag für Vater Staat -___-

Sorry aber das ist nicht mein Fachgebiet … ;-(

Hallo,

da die Sache ja recht wichtig ist, solltest du in jedem Fall einen Anwalt befragen. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass die „Blitzer“ keine Anfänger sind und wissen, was sie machen und dürfen. Normalerweise dürftest du schlechte Karten haben.#

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,
das beste, was man machen kann, ist zu einen Verkehrsrechtlichen Beratung bei eine Rechtsanwalt aufzusuchen.
z.B. wenn man bei ADAC oder ACV Mitlied ist, hat man einen kostenlosen Rechtsberatung ( Verkehrsbereich) zu bekommen.

Vielleicht melden Sie sich da mal.

Viel Erfolg.

mit freundlichen Grüßen

Hallo,

hierzu möchte ich sagen, dass es für das Aufstellen der Blitzgeräte einen Mindestabstand gibt ( 30 m ), das heisst erst 30 m nach dem Schild darf geblitzt werden, um dem Fahrer noch Gelegenheit zum abbremsen zu geben. Wie jetzt das Landesamt entscheidet, weiss ich nicht und muss abgewartet werden.

MfG Reinhard Friedrich

Also das ist ja echt dreißt ich würde mich da vermutlich auch totärgern, aber naja an deiner Stelle würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen, am besten einen der sich mit Verkehrsrecht beschäftigt.
Denn normalerweise dürfen die das nicht.
Es sei denn Sie haben einen guten Grund z.B. weil es auf dieser Stelle schon oft gefährliche Unfälle gab oder so.
Auf jedenfall einen Anwalt einschalten die Chancen stehen gut auf den Sieg.
Und es geht hier ja um deinen Führerschein und nicht nur um die 120 Euro oder so und einen Punkt

Hallo,

gegen die Radarmessung wird man wohl nichts machen können.
Da es der 2. A Verstoß ist, hast du wahrscheinlich schon ein ASF Seminar machen müssen.
Was war denn das erste Delikt?
Davon hängt die Höhe der Strafe ab.

Gruß M

400 bzw.200Meter vor jeder baustelle kommenn hinweisschilder
so hat jeder seine Geschwindigkeit zu drosseln sodas er den Bauarbeiter an dem erstzen 80 Schild nicht6 übersieht und verletzt
Gruß Joachim

Hallo,
laut Erlass des IM ist dies in NRW tatsächlich möglich, da die StVO ja vorschreibt, vorausschauend zu fahren. Und die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt sofort ab dem Verkehrszeichen.

Macht aber niemand. Also… man misst immer mit Toleranzabstand zum Schild, da man sich unnötige Diskussionen sparen möchte.

hi @vanderloo,

ehe du weitermachst, darf ich dich kurz darauf hinweisen, dass die Beiträge ein Datum haben?

Auch wenn der Inhalt deiner Antwort durchaus stimmen mag, hast du eventuell übersehen, dass die Frage 9 Jahre alt ist.
Die andere war 15 Jahre her…

grüße
lipi

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Wenn Du mit Toleranzabstand 20 Meter meinst, hast Du wohl recht, ansonsten eher nicht.