Hallo allerseits!
Ich weiss nicht genau ob es hier hinpasst aber ich daponier es zur vorsicht einfach mal;
es geht um folgendes:
ich fahre mit laut radarpistole(!) 70 km/h in der 50er zone und werde angehalten; darauf wurde mir gesagt dass nun eine nachschulung die folge wäre, da die gemessenen 70km/h auch 80 auf dem tacho gewesen sein könnten; was für mich soviel bedeutet dass es aber auch 60km/h gewesen sein könnten oder? aber davon wollte der vernehmende polizist nichts hören, er dementierte es aber auch nicht; weiters erfuhr ich am nächsten tag von einem befreundeten polizist dass messungen mit einer radarpistole ohne stativ regelmäsig ungenau sind bzw eine berufung wert wären und dass sogar die tageszeit (dämmerung) abweichungen verursachen;
nun wollte ich wissen wo ich mich näher über eine solche berufung und vor allem auch über die radarmessungen und deren abweichungen informieren kann?
ich danke schon mal im voraus für die antworten
gruss Sam G.
ich fahre mit laut radarpistole(!) 70 km/h in der 50er zone
und werde angehalten; darauf wurde mir gesagt dass nun eine
nachschulung die folge wäre, da die gemessenen 70km/h auch 80
auf dem tacho gewesen sein könnten; was für mich soviel
bedeutet dass es aber auch 60km/h gewesen sein könnten oder?
Nein, d.h., es ist natürlich möglich, aber nicht zugelassen. Also, zumindest in D ist es so, daß ein Tacho 10 km/h vorgehen darf, aber nicht nachgehen. Wenn die gemessenen 70 auf dem Tacho nur 60 gewesen wären, wäre Dein Tacho also rechtswidrig.
Aber die Argumentation ist lustig, die muß ich mir merken…
Also die Messungenauigkeiten muss die Behörde berücksichtigen, diese ist technisch ganz klar nachweisbar. Ein Verfahren wird sowieso durchgeführt werden, wo du das geltend machen kannst, d.h. du kannst verlangen, dass nachgewiesen wird, dass die Messungenauigkeit berücksichtigt wird.
Das Argument von dem Polizisten ist natürlich Unsinn, was dir aber nichts nützen wird, weil eine Übertretung eine Übertretung bleibt - es sei denn dein Tacho zeigt tatsächlich zu wenig an und du kannst das nachweisen. Eine Nachschulung bei 20km/h Übertretung ist übrigens nur dann vorgesehen, wenn die Übertretung im Ortsgebiet begangen wurde.