Hallo,
in Hessen müssen jetzt seitens der Kommunen Radarwarnschilder vor festen Blitzanlagen aufgestellt werden?
Wie verhält sich die Sach- und Rechtslage bei mobilen Blitzern? Warum müssen vor mobilen Blitzern keine Radarwarnschilder aufgestellt werden? Wo liegt da der Unterschied? Wo wird da seitens der Regierung ein Unterschied gemacht? Ist es nicht egal, ob es eine feste Blitzanlage oder ein mobiler Blitzer ist? Ist das nicht in gewisser Weise „unfair“ und wird da nicht mit zwei Maß gemessen?
Könnte sich sich ein von einem mobilen Blitzer Geblitzter vielleicht sogar erfolgreich mit der Begründung „wehren“, dass vor einem mobilen Blitzer kein Radarwarnschild gestanden hat und er „nur“ deswegen geblitzt worden ist und das nicht geschehen wäre, wenn ein Radarwarnschild vor diesem mobilen Blitzer gestanden hätte?
Danke + Gruß