Radaukinder über uns

Liebe/-r Experte/-in, guten Tag, ich habe eine Frage:
wir wohnen in einem alten 4-Parteien-Haus im zweiten Stock. Über uns wohnen Leute mit zwei kleinen Kindern (6 und 1 Jahr). Drei Wohnungen sind Eigentum, nur wir sind Mieter.

Punkt 1: wieviel Lärm müssen wir akzeptieren. Der 6jährige rennt sehr oft pausenlos in der Wohnung hin und her, bei uns hat sich schon ein 70x110cm Bildhalter verselbstständigt und ist von der Wand gefallen. Die Gläser klirren usw. er macht das auch gerne mal deutlich nach 22 Uhr. Scheinbar fährt er auch Skateboard o.ä., jedenfalls klingt es so, grausam!

Punkt 2: der Fernseher dieser Leute ist so eingestellt, das die Bässe durch die Wand kommen, das ist sehr unagenehm, dieses ständige Dauerbegleitgeräusch. Seit das uweite Kind da ist, ist Mutti oft zuhause und dann läuft der TV den ganzen Tag, ist echt schön. Wir haben die Leute schon 4-5mal darauf angesprochen, es wird nur rumgelabert: jaaa, ich gucke mal, was ich für euch tuen kann…blabla, nix hat er getan, die Kiste plärrt nach wie vor. Gestern abend ist dieses 6jährige Konditionswunder über 2 Stunden rumgerannt, das ich fast geplatzt wäre.
Wenn der einjährige dann auch rennen kann, dann wird es wahrscheinlich erst richtig spassig.

Was können wir dagegen tuen? Was da abgeht, geht über den normalen Kinderlärm weit hinaus.

Gruss Heike

Hallo,
da gibt es nicht viele Möglichkeiten:

  1. mit den Leuten reden
  2. mit dem Vermieter / Hausverwatlung reden
  3. Umziehen

Den Weg zum Anwalt kann man sich sparen, den zum einen ist Kinderlärm keine Belästigung mehr, und zum anderen welcher Anwalt oder Richter soll/kann das Wohnverhalte ändern?

Seid froh dass Ihr nur in Miete seid, da ist eine Umzug ruck-zuck möglich, das Problem hat dann wieder Euer Vermieter.

Viel Glück
Markus

Hallo,

du kannst dich nur an deinen Vermieter wenden, und ihn mit einer Mietminderung drohen. Mach weiterhin ein Lärmprotokoll, wann war der Lärm, wie lange war Lärm, Art des Lärmes usw.

Mfg Uwe

Hallo Markus, das stimmt wohl, glücklicherweise sind wir Mieter. Wir werden auch noch dieses Jahr umziehen, mit diesen typen darf sich dann gerne jemand anderes amüsieren. Danke und Gruss
Heike

Hallo Heike,

grundsätzlich ist es schwieriger gegen Kinderlärm vorzugehen als gegen anderen Lärm vergleichbarer Stärke z.B. laute Musik oder Fernseher. Da auf dem direkten Weg offensichtlich kein Entgegenkommen zu erwarten ist, müßtest die Beschwerde direkt an den Vermieter richten.
Dazu ist es wichtig, die Lärmbelästigungen genau zu dokumentieren d.h. ein Lärmprotokoll anzufertigen.
Darunter versteht man - Zitat aus dem Mietrechtslexikon:
„eine schriftliche Dokumentation über aufgetretenen Lärm, in dem Datum und Uhrzeit, Dauer, Intensität (falls Messgerät vorhanden: Lautstärke) und Art des Lärms vermerkt ist. Wichtig ist auch, dass etwa anwesende Zeugen, die den Lärm gehört haben, im Protokoll vermerkt sind, die Zeugen sollten den Eintrag im Lärmprotokoll oder Tagebuch durch Unterschrift bestätigen. Gerichte können so das Lärmprotokoll punktuell überprüfen und auf die Richtigkeit des gesamten Protokolls schließen“.

Damit würde ich zunächst an den Vermieter herantreten mit der Forderung, die Lärmbelästigung zu reduzieren oder abzustellen z.B durch Abmahnung des Verursachers oder auch durch schalldämmende Maßnahmen.
Sollte dies nicht fruchten, könntest du mit einer Mietminderung drohen, wenn die Wohnung behalten möchtest.
Beste Grüße,
walser.

Hallo, Heike
Kinder machen nun einmal Lärm - und der ist von den anderen Mietern hinzunehmen (ständige Rechtsprechung einschl. der Oberen Gerichtsbarkeit) . Wegen Kinderlärm gibt es in der Regel deshalb auch kein Minderungsrecht. Kleinkinder müssen sich nicht unbedingt an die Ruhezeiten halten. Selbstverständlich dürfen Kinder jedoch nicht absichtlich Lärm verursachen, um andere zu stören, wie es in Deinem Fall von Dir dargelegt wird… Sie dürfen auch nicht von deren Eltern dazu angestiftet werden. Kinder können spielen, wo sie wollen - solange dadurch niemand erheblich belästigt wird.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Du /Ihr die einzelnen Beeinträchtigungen, wie über längere Zeitspannen in der Wohnung herumrennen, Tag + Datum und Uhrzeit, was mit erheblichem, störenden Lärm und Poltern einhergeht, was den Aufenthalt und den Gebrauch der Mietsache stark beeinträchtigt. § 535 BGB. Selbstverständlich gilt dies auch für die Störungen und Beeinträchtigungen durch die weit über die Zimmerlautstärke betriebenen Musik- und Fernsehsendungen.
Ein anderes Problem stellt sich für Dich dahin gehend dar, dass Du nicht den Eigentümer der Wohnung ansprechen solltest aus dem die Lärmbelästigungen kommen, sondern Deinen VertragspartnerIn, mit der Du/Ihr den Mietvertrag abgeschossen habt. Denn Dein Vermieter oder Vermieterin hat sich im Mietvertrag § 535 BGB verpflichtet:
dem Mieter den Gebrauch der Mietsache (Störungsfrei und ohne Beeinträchtigung durch Dritte oder Schäden, die nicht durch Einwirkung des/der Mieter entstanden ist.) während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Sollte sich der Vermieter oder die Vermieterin sich dieser den Gebrauch der Mietsache Störenden Beeinträchtigungen nicht annehmen oder sich um Behebung kümmern, hat der Mieter folgendes Recht nach § 536 BGB:
Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt (Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten (Eigentümer über Deiner wohnung oder durch deren Kinder, absichtlich Lärm verursachen oder Störungen und Beeinträchtigungen durch über die Zimmerlautstärke betriebenen Musik) ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Liebe Heike, ich hoffe Dir hiermit einige Hinweise gegeben zu haben, mit denen Du Dich zur Wehr setzen kannst.
Mit freundlichem Gruß - Willi

Heike 05.02.2011

Liebe/-r Experte/-in, guten Tag,
ich habe eine Frage: wir wohnen in einem alten 4-Parteien-Haus im zweiten Stock. Über uns wohnen Leute mit zwei kleinen Kindern (6 und 1 Jahr). Drei Wohnungen sind Eigentum, nur wir sind Mieter.
Punkt 1: wie viel Lärm müssen wir akzeptieren. Der 6jährige rennt sehr oft pausenlos in der Wohnung hin und her, bei uns hat sich schon ein 70x110cm Bildhalter verselbstständigt und ist von der Wand gefallen. Die Gläser klirren usw. er macht das auch gerne mal deutlich nach 22 Uhr. Scheinbar fährt er auch Skateboard o.ä., jedenfalls klingt es so, grausam!

Punkt 2: der Fernseher dieser Leute ist so eingestellt, das die Bässe durch die Wand kommen, das ist sehr unangenehm, dieses ständige dauer Begleitgeräusch. Seit das zweite Kind da ist, ist Mutti oft zuhause und dann läuft der TV den ganzen Tag, ist echt schön. Wir haben die Leute schon 4-5mal darauf angesprochen, es wird nur rumgelabert: ja, ich gucke mal, was ich für euch tuen kann…, nix hat er getan, die Kiste plärrt nach wie vor. Gestern Abend ist dieses 6jährige Konditionswunder über 2 Stunden rumgerannt, das ich fast geplatzt wäre. Wenn der einjährige dann auch rennen kann, dann wird es wahrscheinlich erst richtig spaßig.
Was können wir dagegen tuen? Was da abgeht, geht über den normalen Kinderlärm weit hinaus.

Gruß Heike