Radbeleuchtung-Vorschriften

hallo,
gestern bin ich von einem Polizisten angehalten worden, weil meine Rückbeleuchtung zu wünschen übrig lasst, meinte er.
Das Dynamobetriebene Rücklicht geht seit einigen Tagen nicht, deswegen habe ich eine Kombination von „vorne=Dynamo“ und hinten eine batteriebetriebene Klemmleuchte, die funktionierte, benutzt.
Der Polizist sagte mir, dass die Klemmleuchte als Beleuchtung nicht ausreicht. Es müsste auch das normale Rücklicht funktionieren. Die Klemmleuchte würde nur als Zusatz gebraucht werden können.
Ich benutze entweder die Steckleuchten für vorne und hinten oder die sehr anfälligen dynamobetriebenen Lichtquellen. Die fallen aber öfter aus, deswegen gestern auch mein Griff zu der batteriebetriebenen für hinten.
Wie sind denn die Vorschriften für Radbeleuchtung?
Unser ADC-Laden hat erst morgen wieder auf.
Danke schon mal
nenkaj

es heißt natürlich: ADFC

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Lt. Vorschrift brauchst Du eine komplett Dynamo-basierte Lichtanlage, nur bei Sportgeräten unter 11 Kg reicht auch eine Steckbeleuchtung.

Über den Sinn, Radfahrer mit funktionierenden hellen Batterie-Lichtern anzuhalten, sprechen wir mal lieber nicht, da sträuben sich mir die Haare…

Gruß

Markus

Hi
wenn ich nen Satz reservebatterien dabeihab, lass ich mich auch auf einen Streit mit den Jungs ein. Meist ist das erste Argument: wenn aber nun die Batterien alle sind, dann…" - und dann kann ich wenigstens das entkräften.

Aber mE sind die Batterieleuchten als ausschliessliche Beleuchtung (noch?) nicht zulässig.

HH

Moinsen!

Aber mE sind die Batterieleuchten als ausschliessliche
Beleuchtung (noch?) nicht zulässig.

Wie gesagt, da gibt es diese Verordnung, noch nicht allzu alt, dass leichte Räder bis 11 Kg (eben Rennräder, etc…) auch NUR mit Steckleuchten fahren dürfen. Wär aber auch irrwitzig, an irgendwelche AluCarbon-Boliden ne komplette Lichtanlage schrauben zu müssen, um auf die Straße zu dürfen.

Bin des wegen (Rennradfahrer) aber auch noch nie angesprochen worden. Gut, bin aber auch meist bei einbrechender Dämmerung wieder zuhaus.

Gruß

Markus

Hallo,

du darfst meines Wissens die batteriebetriebenen Scheinwerfer und Rückleuchten verwenden, sofern sie in D zugelassen sind. Dennoch musst du auch eine komplett funktionierende Dynamobeleuchtung haben. Beide zugleich darfst du aber AFAIK nicht betreiben.

Gruß, Niels

Hi

Wie gesagt, da gibt es diese Verordnung, noch nicht allzu alt,
dass leichte Räder bis 11 Kg (eben Rennräder, etc…) auch NUR
mit Steckleuchten fahren dürfen.

nu, ich fahr seit Jahren nur mit Steckleuchten, aber sag mal - haben die bei Kontrollen Waagen dabei??? Hab ich noch nicht gesehn.

Wär aber auch irrwitzig, an
irgendwelche AluCarbon-Boliden ne komplette Lichtanlage
schrauben zu müssen, um auf die Straße zu dürfen.

Ich hasse Dynamos seit meiner Kindhei… so was kommt mir nicht ans Rad, und wenn es 12 Kilo wiegen sollte…

Bin des wegen (Rennradfahrer) aber auch noch nie angesprochen
worden. Gut, bin aber auch meist bei einbrechender Dämmerung
wieder zuhaus.

hier in Berlin machen „Die“ regelrechte Mausefallen für Radfahrer…
HH

Hi Helge,

Ich hasse Dynamos seit meiner Kindhei… so was kommt mir
nicht ans Rad,

hast Du Dir schon mal nen Nabendynamo angeschaut?!
Seit ich so ein Ding hab, vergesse ich regelmäßig, das Licht auszuschalten und werd von Passanten und anderen Radlern darauf aufmerksam gemacht, daß das Licht brennt.

Gandalf

Hi

ja, scheint ganz nett zu sein, aber die Kosten… :smile:
wenn ich neue Laufräder anschaffe, werd ich drüber nachdenken. Da ich aber mit 2 Sätzen Räden jongliere (Spikes fürn Winter…) würde das teuer :smile:

HH

Hiho Helge,

so teuer sind die auch nicht :smile: ich hab ebenfalls soeinen
Nabendynamo und voll zufrieden. Das Problem das ichs vergess
das Licht auszuschalten erübrigt sich mit ner automatischen
einschaltung bei Dunkelheit.
Im übrigen versteh ich das man ein funktionierendes Licht am
Radl haben soll, deswegen auch der Nabendynamo.

Was ich nicht versteh ist die 11kg Grenze.
Aber wie schon geschrieben wurde:

„Über den Sinn, Radfahrer mit funktionierenden hellen Batterie-Lichtern
anzuhalten, sprechen wir mal lieber nicht, da sträuben sich mir die Haare…“

Mir auch…

Gruß
Andi

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Gab es da nicht noch mehr Einschränkungen?
Hallo Andi,

gab es da nicht noch mehr Einschränkungen, so irgendwie nur im Rahmen von organisierten Wettkämpfen, und oder mit der Tageszeit ?

Gruß
achim

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Hallo an alle.
vielen Dank!

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Hallo Achim,

gab es da nicht noch mehr Einschränkungen, so irgendwie nur im
Rahmen von organisierten Wettkämpfen, und oder mit der
Tageszeit ?

es gab mit Sicherheit mal noch andere Einschränkungen, derzeit ist aber nur das „Sportgerät unter 11kg“ relevant. Beleuchtung muss auch immer mitgeführt werden, bei Dunkelheit dann in Betrieb am Fahrrad.

Gruß, Karin

…daß die Polizei sich über sowas…

gestern bin ich von einem Polizisten angehalten worden, weil
meine Rückbeleuchtung zu wünschen übrig lasst, meinte er.

[…]

Der Polizist sagte mir, dass die Klemmleuchte als Beleuchtung
nicht ausreicht. Es müsste auch das normale Rücklicht
funktionieren.

…mokiert, statt sich um die vielen Radfahrer zu kümmern, die bei Dunkelheit völlig ohne Beleuchtung unterwegs sind, finde ich echt Sche*ße.

Mich hat letzt im Kreisverkehr ein Radfahrer auf dem Radfahrweg des Außenkreises überholt, den ich beim Verlassen des Kreisverkehrs fast umgenietet hätte.

Er hatte zwar Vorfahrt, war aber, dank gänzlich fehlender Beleuchtung, für mich so gut wie unsichtbar. Zumal das hinter mir fahrende Fahrzeug zusätzlich zum Standlicht noch Nebelscheinwerfer angeschaltet hatte.

Ich finde die Klemmleuchten sind gut sichtbar. Ungeachtet der gesetzlichen Lage sind hier übereifrige Polizisten wieder mal hinter den Falschen her.

Gruß,
Gerhard