Guten Tag,
als ich aus meinem Fahrzeug austeigen wollte und dir Tür öffnete ist ein Radfahrer an ihr hängen geblieben.Ihm ist nichts passiert und an dem Fahrrad konnte ich keinen,durch den Unfall verursachten Schaden, feststellen.
Bevor ich die Tür öffnete,hatte ich einen Schulterblick getan!Dadurch das es schon dunkel war und der Radfahrer seine Lampe auf dem HELM nicht eingeschaltet hatte,habe ich ihn dadurch übersehen.
Wenn er jetzt im nachhinein sein Fahrrad reparieren lässt,muss ich dafür aufkommen?hat er eine Teilschuld?kann ich dann den „Lackschaden“ an der Tüt ihm auch in Rechnung stellen?
Neu-User an FAQ:1129 hängengeblieben
Du hast die Vorschaltseite als gelesen und verstanden weggeklickt, dabei hast du sie weder gelesen noch verstanden: FAQ:1129
Deswegen wird deine Frage sowieso gleich gelöscht, denn antworten darf niemand darauf, sonst macht er sich strafbar (steht in der Vorschaltseite, aber was erzähl’ ich…)
ich habe nur gelesen, daß das Licht auf dem Helm nicht an war und das gehört nur zur Pflichtbeleuchtung eines Bergmannes, nicht aber eines Fahrradfahrers. Wenn der Fragesteller noch weitere Details zur Beleuchtung anzugeben hat, kann er das gerne machen.