Guten Tag,
heute morgen wurde ein Fahrradfahrer angefahren - ihm ist zum Glück nichts passiert, beim Fahrrad war der Lenker schräg, konnte aber problemlos wieder gerade gestellt werden. Fahrradfahrer muss so 9 oder 10 gewesen sein, Polizei war keine da, und er hat mehrmals gesagt, dass ihm nichts fehlt und es ihm gut geht. Der Junge hat die Adresse vom Autofahrer, dieser hat aber weder Namen noch Adresse von dem Jungen.
Die Straße hat zwei Radwege - eine für jede Fahrtrichtung und der Junge fuhr auf dem falschen Radweg und wurde vom Autofahrer übersehen, weil er kein Licht anhatte, sehr dunkel gekleidet war und von der falschen Seite kam.
Wie soll sich der Autofahrer jetzt verhalten und welche Strafen werden kommen? Sollte er sich selbst anzeigen?
wenn die eltern( vormund) jetzt anzeige erstatten hast du ein problem.
unfälle mit personenschäden immer polizeilich aufnemen lasse. es können durch schock und andere zusammenhänge nachträglich immer folgeschäden auftreten selbst wenn durch eigene laienhafte auffassung nichts passiert sein sollte.
hauptmann
Moin,
Der Junge hat die Adresse vom Autofahrer,
dieser hat aber weder Namen noch Adresse von dem Jungen.
Schlecht.
Gibts Zeugen?
Ich meine, nur für den Fall!
Die Straße hat zwei Radwege - eine für jede Fahrtrichtung und
der Junge fuhr auf dem falschen Radweg und wurde vom
Autofahrer übersehen, weil er kein Licht anhatte, sehr dunkel
gekleidet war und von der falschen Seite kam.
Rechnen muss man mit allem, aber gut für den Radfahrer ist das nicht, wenn er so viel falsch gemacht hat. Aber das kann man wohl nur mit Zeugen beweisen.
Wie soll sich der Autofahrer jetzt verhalten und welche
Strafen werden kommen? Sollte er sich selbst anzeigen?
Nach Deiner Schilderung gibts für beides keine Indizien. Dem Jungen geht es gut, und wenn er nicht zur Polizei geht, wird der Autofahrer gar nichts befürchten müssen.
Außerdem sind die evtl. Fehler schon vorher gemacht worden. Keine Anschrift, keine Zeugen, kein Rettungswagen und vielleicht sogar Unfallflucht… 
Liebe Grüße,
-Efchen
Hallo!
Rechnen muss man mit allem, aber gut für den Radfahrer ist das
nicht, wenn er so viel falsch gemacht hat. Aber das kann man
wohl nur mit Zeugen beweisen.
Hast du das Alter des Jungen gelesen?
Der kann eigentlich gar nichts falsch machen aufgrund seines Alters,
da bedarf es auch keinem Zeugen.
Gruß
Stefan
Hallo!
Hast du das Alter des Jungen gelesen?
Neun oder zehn Jahre.
Der kann eigentlich gar nichts falsch machen aufgrund seines
Alters,
So pauschal stimmt das nicht. Wenn sich Kinder in diesem Alter nicht an Verkehrsregeln halten müssten und für ihr Verhalten keinerlei Verantwortung trügen, dürften sie gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Haftung ist in diesem Fall nach § 828 Abs. 2 BGB beschränkt: War der Junge neun, haftet er nicht (und trägt auch kein Mitverschulden), war er zehn, haftet er sehr wohl.
da bedarf es auch keinem Zeugen.
Keines.
Als 10-jähriger ist man in der Situation, sich aussuchen zu dürfen, ob man auf dem Radweg fährt (wie die jüngeren) oder bereits auf der Straße (bzw. auf einem Radweg, wenn einer vorhanden ist) wie die älteren.
Wenn man aber beschließt, auf dem Radweg zu fahren, dann muss man sich auch an die entsprechenden Regeln halten, man darf dann z.B. auch nicht auf dem Radweg in falscher Richtung unterwegs sein, was aber auch die fiktive Person im OP nicht davon entbindet, auch in die falsche Richtung zu gucken, denn er darf ja auch keine Verkehrsteilnehmer gefährden, die sich falsch verhalten.
FALSCH MACHEN kann der Junge sehr viel! Er kann freihändig fahren, er kann Fußgänger behindern, er kann anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt nehmen, er kann auf dem Radweg in falscher Richtugn unterwegs sein…auch ein 5jähriger auf dem Fahrrad kann eine Menge falsch machen.
Aber darum ging es in meiner Antwort ja eigentlich auch gar nicht, ich habe nur angenommen, dass man vielleicht auch einem jungen Radfahrer eine gewisse Mitschuld aufhalsen kann, wenn es erwiesen ist, dass er sich falsch verhalten hat. Womöglich liege ich damit falsch.
Aber dieser Junge hat vor 1 Jahr in seiner Grundschule im Unterricht „Verkehrserziehung“ gehabt und dabei wahrscheinlich auch seinen Fahrrad-„Führerschein“ gemacht. Er sollte wissen, wie man sich verhält.
Liebe Grüße,
-Efchen