Radfahrer auf Fußgängerseite stadteinwärts?

Hallo zusammen,

A fährt stadteinwärts auf dem linken Bürgersteig.

Dieser Bürgersteig ist stadtauswärts so gekennzeichnet, dass Radfahrer auf diesem links, also außen, zu fahren haben und Fußgänger diesen rechts, also innen, zu benutzen haben.

Diese Kennzeichnung gibts stadteinwärts nicht!

Auch auf der Ampel stadteinwärts ist nur ein Fußgänger zu sehen. Stadtauswärts ist auf der Ampel ein Fußgänger sowie ein Radfahrer zu sehen.

A fährt stadteinwärts auf der Fußgängerseite, also innen, und fährt in einen anderen Fahrradfahrer (B) rein, der sich bereits auf diesem Bürgersteig befand, um auf die Radfahrerspur zu gelangen.

Dürfen Radfahrer solche Bürgersteige auch stadteinwärts benutzen oder nur, so wie sie gekennzeichnet sind, stadtauswärts und dann eben nur auf der Radfahrerseite?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

man kann nicht davon ausgehen, dass die Stadt vergessen hat, auch die andere Seite mit einer Fahrraderlaubnis zu markieren, insoweit wäre das Befahren eines Bürgersteig mit einer vorgeschriebenen Fahrrichtung zu beachten und der „gegenverkehrende Fahrradfahrer“ würde damit sich ordnungswidrig verhalten.

LG :smile:

A fährt stadteinwärts auf dem linken Bürgersteig.

Also mutmaßlich entgegen der Fahrtrichtung, was die Fragen wohl beantworten sollte.

Gruß Andreas

Hallo unbeusamer,

A fährt stadteinwärts auf dem linken Bürgersteig.

Bürgersteig darf nur bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (bis zum 8. muss sogar) mit dem Fahrrad befahren werden.

Dieser Bürgersteig ist stadtauswärts so gekennzeichnet, dass
Radfahrer auf diesem links, also außen, zu fahren haben und
Fußgänger diesen rechts, also innen, zu benutzen haben.

Ich vermute mal, da existiert in irgendeiner Form ein Bordsteinradweg. Sonst wäre die Beschilderung schlicht falsch. Wenn die Wege für Radfahrer und Fußgänger nicht unterscheidbar gekennzeichnet sind, dann kann das m.M. nur ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg (Schild mit Fußgänger-Zeichen oben, Querstrich, Fahrrad unten) sein. Und als linksseitiger solcher müsste er nicht nur von beiden Seiten beschildert sein, sondern sollte auch noch einen Doppelpfeil drunter hängen haben, zur Verdeutlichung.

Diese Kennzeichnung gibts stadteinwärts nicht!

Also nichts mit stadteinwärts Radweg. Falls es auf der anderen Seite keinen Radweg gibt, so ist in diesem Fall stadteinwärts die Fahrbahn zu benutzen.

Auch auf der Ampel stadteinwärts ist nur ein Fußgänger zu
sehen. Stadtauswärts ist auf der Ampel ein Fußgänger sowie ein
Radfahrer zu sehen.

A fährt stadteinwärts auf der Fußgängerseite, also innen, und
fährt in einen anderen Fahrradfahrer (B) rein, der sich
bereits auf diesem Bürgersteig befand, um auf die
Radfahrerspur zu gelangen.

Hm, wenn B aus einer Ausfahrt kam, dann hat er aber trotzdem eine eigene Aufmerksamkeitspflicht.

Dürfen Radfahrer solche Bürgersteige auch stadteinwärts
benutzen oder nur, so wie sie gekennzeichnet sind,
stadtauswärts und dann eben nur auf der Radfahrerseite?

Also, Bürgersteige dürfen Radfahrer ab 10 Jahren grundsätzlich nicht benutzen, es sei denn sie seien zum Radfahren freigegeben. Da ist es ganz egal, ob stadteinwärts oder stadtauswärts.

Ohne genauere Angaben zur Gestaltung der Wege kann ich dann aber auch nichts Genaueres sagen.

Gruß, Karin

Stadtauswärts steht das Verkehrszeichen

[url]http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

auf dem Bürgersteig - erstes Schild!

Stadtauswärts also links Radfahrer und rechts Fußgänger! Auf der Fußgängerspur kam der Radfahrer stadteinwärts gefahren!

Stadteinwärts gibts dieses Schild nicht (umgekehrt)!

An der Unfallstelle gibts keine unterschiedliche Pflasterung oder eine Linie. Aber das dürfte wohl egal sein, wenn der Radfahrer eh nicht auf diesem Bürgersteig hätte fahren dürfen, oder!?

Es gibt (natürlich) auf der anderen Straßenseite, also stadteinwärts, auch einen Bürgersteig bzw. einen gemeinsamen Rad-/Fußweg. Dort gibts das Verkehrszeichen

[url]http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Hier ist allerdings die Radfahrerspur rot gepflastert und die Fußgängerspur mit grauen Pflastersteinen versehen. Darüber hinaus hat man auf der Radfahrerspur in Abständen eine weiße Markierung auf dieser roten Spur, die einen Radfahrer zeigt.

Auch sind hier die Ampeln entsprechend „ausgestattet“. Stadteinwärts sieht man auf den Ampeln einen Fußgänger und einen Radfahrer untereinander und stadtauswärts nur den Fußgänger.

Hallo,

Stadtauswärts steht das Verkehrszeichen

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
Stadtauswärts also links Radfahrer und rechts Fußgänger! Auf
der Fußgängerspur kam der Radfahrer stadteinwärts gefahren!
Stadteinwärts gibts dieses Schild nicht (umgekehrt)!

Auf der „Fußgängerspur“ hat kein (erwachsener) Radfahrer etwas zu suchen, egal in welcher Richtung. Wer in seiner Fahrtrichtung auf der linken Seite weder Zeichen 240 ( gemeinsamer Fuß- und Radweg), 241 ( getrennter Fuß- und Radweg) oder 237 (nur Radweg) hat, hat da schon gar nichts zu suchen.

Cu Rene