Hallo,
Wie ist es geregelt, wenn ein Radfahrer, der rechts am Straßenrand fährt, links abbiegen möchte. Er macht ein Handzeichen, schaut sich um, und während dem schwenken auf die Mitte der Fahrbahn fährt diesem ein PKW hinein. Er hat sich zwar umgesehen, jedoch hat der PKW Fahrer nicht gebremst sondern weiter beschleunigt. Wer trägt hier die Schuld?
Hallo!
Beide haben Schuld: Fehler beim Abbiegen sowie Fehler beim Überholen.
Grüße!
Hallo,
Hallo,
Wie ist es geregelt, wenn ein Radfahrer, der rechts am
Straßenrand fährt, links abbiegen möchte.
Dann wäre besondere Aufmerksamkeit des Radlers gefordert, wenn er beim
Abbiegen nach links den Weg eines nachfolgenden Autos queren müßte.
Er macht ein
Handzeichen, schaut sich um, und während dem schwenken auf die
Mitte der Fahrbahn fährt diesem ein PKW hinein.
Normalerweise schaut man sich schon mal erst um, bevor man Handzeichen gibt und abbiegt.
Laut obigem Satz hört es sich so an, das dem Radler das Auto schlichtweg nicht aufgefallen ist, weil er sich nicht erst gründlich
umsah. ( Schulterblick )
Er hat sich
zwar umgesehen, jedoch hat der PKW Fahrer nicht gebremst
sondern weiter beschleunigt.
Da kann der Radler sich schon so ungünstig nah rechts vor dem Auto befunden haben, das der PKW - Fahrer zwar noch auf den Radler achtete,
das Handzeichen allerdings nicht ( mehr ) sah.
Beschleunigen des Autos könnte dann auch so gedeutet werden, das der Kraftfahrer halt nicht unnötig lange neben dem Radler fahren wollte.
( Also in normaler Sichtweise ein angemessen zügiges Überholen )
Wer trägt hier die Schuld?
Vermutlich der Radler, zumindest aber dürfte er die Hauptschuld tragen.
Es sollte aber schon verständlich sein, das ohne Detailkenntnisse der Verkehrssituation zum Unfallzeitpunkt auch keine konkreten Aussagen möglich wären…daher nur als allgemeine Vermutung nach Gesichtspunkten der Wahrscheinlichkeit betrachten…
mfg
nutzlos
Ich frage das aus reinem Interesse, weil ich eben heute diesen Vorfall hatte.
Ich habe mich umgesehen, diesen Transporter auch gesehen. Es war kurz nach einer Kurve, also denke ich das er beim beschleunigen war, und ich ihn somit „unterschätzt“ habe. Sonst hätte ich ihn natürlich passieren lassen, auch wenn die meisten Fahrer mir Vorrang lassen, aus Höflichkeit oder eben wg. der Pflicht. Als ich dann ungefähr 50% des „Einordnens“ vollendet hatte, merkte ich das der Transporter schnell und fast direkt hinter mir war, und habe heftig den Lenker nach Rechts „gerissen“. Eine halbe Sekunde später und es wäre zum Unfall gekommen. Ohne zu bremsen ist dieser „durchgefahren“, ich vermute mal Stark der war beschäftigt mit was anderem.
Ich bin Vielfahrer u. MTB’ler, also denke ich mal ein ungeübter Fahrer wäre da nicht mit einem schrecken davon gekommen.
Radfahrer Linksabbiegen
Der oder Die fahren anders.
Auf dem Gehweg, in Nebenstraßen oder biegen hinter der Kreuzung aus der Geradeausspur ab, was übrigens durchaus verschriftgemäß ist.
Moin!
Normalerweise schaut man sich schon mal erst um, bevor man
Handzeichen gibt und abbiegt.
So wie manche Autofahrer erst blinken, wenn sie (0,2s später) abbiegen?
Was ist falsch daran, seine Absicht, abzubiegen, rechtzeitig (also auch vor dem Schauen) ankündigt?
Das Hand raushalten/Blinken sagt ja nicht, dass ich jetzt abbiege, sondern dass ich vorhabe abzubiegen.
Grüße,
-Efchen
Auf dem Gehweg fahren ist nicht erlaubt.
So hat man mir das Links abbiegen vor Jahren in der Schule beigebracht, und so handhabe ich es immer noch. Sobald ich anzeige, das ich nach links abbiegen möchte, darf man mich nicht mehr Links überholen, sondern rechts. Ist dem nicht so?
Hallo,
Auf dem Gehweg fahren ist nicht erlaubt.
Käme auf die Beschilderung des " Bürgersteigs " an.
So hat man mir das Links abbiegen vor Jahren in der Schule
beigebracht, und so handhabe ich es immer noch. Sobald ich
anzeige, das ich nach links abbiegen möchte, darf man mich
nicht mehr Links überholen, sondern rechts.
Hier wird es leider verworren…
Ist dem nicht so?
Ich kenne es so, das derjenige auf dem rechtem " Fahrtweg " besondere Vorsorge zu treffen hätte, bevor er den linksseitigen Verkerhsfluß queren wollte.
Also müßte ich mich als Radler doch schon mal versichern, das der mich überholende Kraftverkehr mein Signal eines Abbiegewunsches auch wahrnahm und entsprechend reagierte.
Erzwingen könnte ich dann nicht, das alle KFZ hinter mir gleich voll in die Eisen gehen, weil ich die Hand ausstrecke.
Einordnen könnte ich mich als Radler allerdings auf einer 50- Piste auch schlecht, weil ich mit meinem Rad nicht mit 50 Km/h im fließendem Verkehr mittig auf der Spur mitschwimmen könnte…
(
( Also muß ich doch von rechts nach links zunächst den schnelleren mitläufigen Verkehrsfluß queren )
mfg
nutzlos
Moin!
Normalerweise schaut man sich schon mal erst um, bevor man
Handzeichen gibt und abbiegt.So wie manche Autofahrer erst blinken, wenn sie (0,2s später)
abbiegen?
Was ist falsch daran, seine Absicht, abzubiegen, rechtzeitig
(also auch vor dem Schauen) ankündigt?
Das Hand raushalten/Blinken sagt ja nicht, dass ich jetzt
abbiege, sondern dass ich vorhabe abzubiegen.
In Großstädten verlasse ich mich aber nicht mehr darauf, das:
a: min. 0,5 m Abstand beim Überholen eingehalten werden…
Und ich damit erst einmal schaue, ob ich da rechtzeitig mein Signal geben kann, das " Die hinter mir " auch normalerweise rechtzeitig Chance auf entsprechende Reaktion hätten.
Da aber alles nicht wie im Lehrbuch läuft, gehen wir beim Radeln doch mal fast bis zum " Anfänger " zurück…
Schauen, Absicht signalisieren, nochmals vergewissern und dann handeln.
Es dient zuletzt auch dem Zweck des Selbstschutzes, denn ganz rechts parkende Kraftfahrer schauen auch nicht immer in die Spiegel, wenn sie die Fahrertüre plötzlich öffnen…
Grüße,
-Efchen
( da könnte es manchmal nach dem " Recht des Stärkerem " Berücksichtigung im eigenem Handeln finden. )
…Zweirad hat ja keine Knautschzone…
mfg
nutzlos
Sobald ich
anzeige, das ich nach links abbiegen möchte, darf man mich
nicht mehr Links überholen, sondern rechts. Ist dem nicht so?
klar ist das so, aber dazu muss man sich aber auch erst mal nach links einordnen zum abbiegen.
hauptmann