Radfahrer fährt über Zebrastreifen

Hallo zusammen,

vor kurzen beobachtete ich folgendes:

  1. An einer Ampel mir Fussgängerampel stehen drei Autos hintereinander und warten bis die Fussgänger diese überquert haben.
  2. Als der letzte Fussgänger überquert hat fährt das erste Auto an.
  3. In diesem Moment fährt mit sehr starken Tempo ein Fahrradfahrer über die Fussgängerampel.

A. Wenn der Autofahrer den Fahrradfaher anfährt (Motorhaupe gegen Fahrrad) wer ist Schuld?
B. Wenn der Fahrradfaher dem Autofahrer auf die Fahrerseite reinfährt wer ist Schuld?
C. Der Fahrradfahrer fährt über die Ampel als diese gerade umschaltet (ist Rot oder wird gerade rot)und fährt ins Auto wie unter A oder B beschrieben ins Auto. Wer ist Schuld?

Hallo!

  1. Als der letzte Fussgänger überquert hat fährt das erste
    Auto an.

Und was zeigt die Ampel?

  1. In diesem Moment fährt mit sehr starken Tempo ein
    Fahrradfahrer über die Fussgängerampel.

Und was zeigt die Ampel?

A. Wenn der Autofahrer den Fahrradfaher anfährt (Motorhaupe
gegen Fahrrad) wer ist Schuld?

Kommt drauf an, s. o.

B. Wenn der Fahrradfaher dem Autofahrer auf die Fahrerseite
reinfährt wer ist Schuld?

Kommt drauf an, s. o.

C. Der Fahrradfahrer fährt über die Ampel als diese gerade
umschaltet (ist Rot oder wird gerade rot)und fährt ins Auto
wie unter A oder B beschrieben ins Auto. Wer ist Schuld?

Wenn die Fußgängerampel gerade umschaltet, ist die Ampel, sofern korrekt geschaltet, für die Autos tiefrot. Da wird der Autofahrer den Löwenanteil zahlen müssen.

Dass der Radfahrer einen Fußgängerüberweg benutzt hat, dürfte je nach Einzelfall und Laune des Gerichts als Mitverschulden zwischen 10 und 50 % ins Gewicht fallen.

Hallo zusammen,

vor kurzen beobachtete ich folgendes:

  1. An einer Ampel mir Fussgängerampel stehen drei Autos
    hintereinander und warten bis die Fussgänger diese überquert
    haben.
  2. Als der letzte Fussgänger überquert hat fährt das erste
    Auto an.
  3. In diesem Moment fährt mit sehr starken Tempo ein
    Fahrradfahrer über die Fussgängerampel.

A. Wenn der Autofahrer den Fahrradfaher anfährt (Motorhaupe
gegen Fahrrad) wer ist Schuld?

50/50 bzw. Fahrradfahrer

B. Wenn der Fahrradfaher dem Autofahrer auf die Fahrerseite
reinfährt wer ist Schuld?

Fahrradfahrer

C. Der Fahrradfahrer fährt über die Ampel als diese gerade
umschaltet (ist Rot oder wird gerade rot)und fährt ins Auto
wie unter A oder B beschrieben ins Auto. Wer ist Schuld?

der Radfahrer

Siehe hier:

  1. Radfahrer haben auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr gem § 26 (1) StVO, es sei denn, sie schieben ihr Rad. Andernfalls handeln sie verbotswidrig. Fußgängerüberweg/Zebrastreifene dienen dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98)

  2. Zwischen einem Radfahrer, der einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen verkehrswidrig befährt, und einem Kraftfahrer, der sich nicht mit nachweisbar mäßiger Geschwindigkeit genähert hat, ist der Schaden zu teilen (AG Köln, 266 C 135/83).

http://www.adfc.de/3131_1

oder StVO § 26

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2)Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3)An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4)Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urteil/264/

Grüße
Blue

Ps.: Allgemein: Es gibt beim Anfahren / Überfahren von Radfahrern keine Prämie!

Wenn es sich tatsächlich um eine Ampel handelt, dann war die Ampelanlage für den Autofahrer immer noch Rot.
Er durfte also gar nicht anfahren.
Beim fahradfahrer stellt sich die Frage, ob es sich um eine Reine Füßgängerampel oder um Fuß-Radweg handelt.

LG
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn es sich tatsächlich um eine Ampel handelt, dann war die
Ampelanlage für den Autofahrer immer noch Rot.
Er durfte also gar nicht anfahren.

Es sei denn, das ganze findet an einer Kreuzung statt und der Autofahrer war Rechtsabbieger und durfte abbiegen. Dann muss er nur den Fußgängern Vorrang gewähren und genau diese Situation tritt auf.

Bis denne
Schnoof

Ja, er war Rechtsabbieger.

Hallo,

Es sei denn, das ganze findet an einer Kreuzung statt und der
Autofahrer war Rechtsabbieger und durfte abbiegen. Dann muss
er nur den Fußgängern Vorrang gewähren und genau diese
Situation tritt auf.

stellt sich die Frage, weshalb er abbiegen durfte. War es eine grüne Rechtsabbiegerampel (unwahrscheinlich, da die Fußgängerampel grün war) oder war es ein grüner Rechtsabbiegerpfeil. Im zweiten Fall hat er eine rote Ampel überfahren. Der grüne Pfeil zeigt lediglich an, dass das Überfahren der roten Ampel zulässig ist wenn dadurch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eintritt. Sobald etwas passiert, wird das als Missachten der roten Ampel gewertet.

Gruß, Niels

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Hallo,

Es sei denn, das ganze findet an einer Kreuzung statt und der
Autofahrer war Rechtsabbieger und durfte abbiegen. Dann muss
er nur den Fußgängern Vorrang gewähren und genau diese
Situation tritt auf.

stellt sich die Frage, weshalb er abbiegen durfte. War es eine
grüne Rechtsabbiegerampel (unwahrscheinlich, da die
Fußgängerampel grün war) oder war es ein grüner
Rechtsabbiegerpfeil. Im zweiten Fall hat er eine rote Ampel
überfahren. Der grüne Pfeil zeigt lediglich an, dass das
Überfahren der roten Ampel zulässig ist wenn dadurch keine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eintritt
. Sobald
etwas passiert, wird das als Missachten der roten Ampel
gewertet.

Tut mir leid, da irrst du dich gewaltig. Wenn es keine gesonderte Rechtsabbiegerampel gibt, die Ampel grün ist, dann darf man sowohl geradeaus fahren als auch rechts abbiegen, wenn man dass dann getan hat, trifft man in der Regel auf Fußgänger, die (parallel zu den Geradeausfahrern bei der Autoampel) eine grüne Fußgängerampel haben und die Straße überqueren. Man steht dann als Autofahrer noch halb in der Kreuzung vor dem Fußgängerüberweg.

Bis denne
Schnoof

Ach, wir reden über den Fußgängerüberweg über die rechts abgehende Querstraße?

Muss meine Kristallkugel mal wieder putzen. Die hat mir nix davon gezeigt.

Stand nirgendwo explizit geschrieben, schon richtig. :o)

Das war für mich das einzige logische Szenario, was mir in den Sinn kam, die die Szene aus dem Anfangsposting zur Folge hat. Ich geh halt immer davon aus, dass, wenn sich ein Autofahrer eine solche Frage stellt, er grundsätzlich auch ein gewisses Recht hat, dort zu diesem Zeitpunkt zu fahren. Ich gehe halt nicht davon aus, dass einer bei Rot irgendwo drüberbrettert, um dann auf dem Fußgängerüberweg noch einen Radfahrer auf die Motorhaube zu nehmen und dann zu fragen, wer Schuld bekäme …

Da war jetzt keine Kristallkugel nötig. Der Poster hat auch mein Szenario als Ausgangslage bestätigt.

Bis denne
Schnoof

Hallo,

Tut mir leid, da irrst du dich gewaltig.

„gewaltig“ ist ein großes Wort. Einigen wir uns darauf, dass ich einen Fall nicht berücksichtigt habe :wink:
Mir ging es auch im wesentlichen darum, nochmal dem verbreiteten Irrtum zu widersprechen, ein grüner Pfeil sei gleichbedeutend mit einer grünen Ampel.

Gruß, Niels