Radfahrer ohne Licht bei Dunkelheit

Hallo alle zusammen,

in der letzten Zeit fällt mir auf, dass immer mehr Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind.

Wie ist das rechtlich zu werten ?
Insbesondere dann, wenn sie von anderen Verkehrsteilnehmern nicht
erkannt werden können und es deswegen zu einem Unfall kommt. Könnte man in so einem Fall den Radfahrer sogar wegen Nötigung anzeigen ?

Bin auf Eure Meinungen gespannt.

Grüße, Björn.

Insbesondere dann, wenn sie von anderen Verkehrsteilnehmern
nicht
erkannt werden können und es deswegen zu einem Unfall kommt.
Könnte man in so einem Fall den Radfahrer sogar wegen Nötigung
anzeigen ?

Hallo Björn,
bei einem Unfall wird einen Radfahrer ohne Licht in der Regel zumindest ein Mitverschulden treffen, er wird also zivilrechtlich haften. Mit Nötigung hat das allerdings nichts zu tun (was Nötigung ist, kannst du hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html)
Grüße, Peter

Hallo Björn,

in der letzten Zeit fällt mir auf, dass immer mehr Radfahrer
bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind.

hm, wo wohnst Du, dass das so in diese Richtung geht? Klar, demnächst fahren immer mehr Radfahrer bei Dunkelheit, weil die Tage kürzer werden, und leider ist auch ein zugelassenes Fahrradlicht minderer Qualität nicht geeignet, einen Radfahrer als motorisierter Verkehrsteilnehmer rechtzeitig im Lichterbaum der motorisierten zu erkennen.

Die Zahl der echt ohne Licht fahrenden ist mir aber z.B. diesen Dienstag, als ich selber mit dem Rad spät unterwegs war, als nicht höher als 10 Prozent hier in München aufgefallen. Dabei habe ich selber die Erfahrung gemacht, dass in der gut beleuchteten Großstadt die Neigung zum ohne LIcht fahren höher zu sein scheint, als über Land.

Wie ist das rechtlich zu werten ?

Es ist ein Verstoß gegen die StVZO, wenn überhaupt keine geeignete, zugelassene und funktionierende Lichtanlage am Fahrrad ist bzw. das Licht nicht nach Bedarf eingeschaltet wird.

Insbesondere dann, wenn sie von anderen Verkehrsteilnehmern
nicht erkannt werden können und es deswegen zu einem Unfall kommt.
Könnte man in so einem Fall den Radfahrer sogar wegen Nötigung
anzeigen ?

Zu diesem Thema hat ja mein Vorschreiber schon etwas gesagt.

Gruß, Karin

Hallo alle zusammen,

Hallo Björn,

in der letzten Zeit fällt mir auf, dass immer mehr Radfahrer
bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind.

Das liegt daran, weil es jetzt früher dunkel wird und

  • Fahrräder noch immer per Gesetz keine vernünftigen Lichtanlagen haben dürfen und
  • viele Radfahrer leider zu faul sind, die vorhandenen Funzeln, mit denen sie selber eh nichts sehen können, mit viel eigener Energie zu betreiben.

Wie ist das rechtlich zu werten ?
Insbesondere dann, wenn sie von anderen Verkehrsteilnehmern
nicht
erkannt werden können und es deswegen zu einem Unfall kommt.

Ich vermute mal, sie bekommen dan eine Mitschuld am Unfall.

Könnte man in so einem Fall den Radfahrer sogar wegen Nötigung
anzeigen ?

Wer hat wen genötigt? Wollte der Autofahrer erzieherisch tätig werden und hat sich dabei verschätzt?
Ja, das ist dann wohl Nötigung. Aber umgekehrt? Kann ich nicht erkennen.

Bin auf Eure Meinungen gespannt.

Grüße, Björn.

Grüße
Gordie

Hallo,

hm, wo wohnst Du, dass das so in diese Richtung geht? Klar,
demnächst fahren immer mehr Radfahrer bei Dunkelheit, weil die
Tage kürzer werden, und leider ist auch ein zugelassenes
Fahrradlicht minderer Qualität nicht geeignet, einen Radfahrer
als motorisierter Verkehrsteilnehmer rechtzeitig im
Lichterbaum der motorisierten zu erkennen.

Die Zahl der echt ohne Licht fahrenden ist mir aber z.B.
diesen Dienstag, als ich selber mit dem Rad spät unterwegs
war, als nicht höher als 10 Prozent hier in München
aufgefallen. Dabei habe ich selber die Erfahrung gemacht, dass
in der gut beleuchteten Großstadt die Neigung zum ohne LIcht
fahren höher zu sein scheint, als über Land.

Ich weiss ja nicht, dass die Müncher so gesetzestreu sind. Ich kann das Ausgangsposting nur bestätigen, mindestens 50% aller Radfahrer fahren hier (Stadt mit 40.000 Einwohnern) ohne Licht im Halbdunkel und Dunkel herum. Weil entweder die Räder kein Licht haben oder die Leute es nicht einschalten. Warum da nich endlich der Gesetzgeber handelt und eine Beleuchtung vorschreibt, die auch im Stand leuchtet? Sonst wird doch in Deutschland auch alles reguliert. Das würde der Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer dienen.

Außerdem fällt mir auf, dass rote Ampeln für Radfahrer offenbar immer grün anzeigen. Innerhalb von zwei Tagen habe ich den gleichen Typen (so um die 60, kein Jugendlicher) drei mal über rote Ampeln fahren sehen, die schon seit 3 und mehr Sekunden auf rot standen. Zwei mal über Ampeln für Autofahrer, einmal über eine rote Fussgängerampel, wobei ein Auto wegen ihm bremsen musste. Wenn dem einer drauf gefahren wäre, dann wäre der Radfahrer doch eh` weg.

Ach je, ich sehe gerade, Karin hat Email bei ADFC :wink: Du wirst doch da nicht etwa arbeiten? *Smile*

Gruss

Hallo Gordie,

mich hat vor meiner Haustür letzten Winter auf dem Gehweg ein schwarz gekleideter Fahrradfahrer ohne Licht nur aufgrund meiner schnellen Reaktion nicht über den Haufen gefahren - und ich war ganz ohne Auto :wink:. Dieser Satz nach hinten, zu dem wurde ich eindeutig genötigt!!!

Ach, auch ich wohne in der Nähe von München, habe zwei Schulen in der Nähe und mehr als 50% Fahrradfahrer des Morgens ohne Licht. Ich fahre um 7.00 Uhr nach Schwabing - und auch da sind deutlich mehr als 10% ohne Licht unterwegs - das nur noch so allgemein in den Raum gestellt :smile:

Liebe Grüße

Uschi

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Hallo alle zusammen,

in der letzten Zeit fällt mir auf, dass immer mehr Radfahrer
bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind.

Wie ist das rechtlich zu werten ?
Insbesondere dann, wenn sie von anderen Verkehrsteilnehmern
nicht
erkannt werden können und es deswegen zu einem Unfall kommt.
Könnte man in so einem Fall den Radfahrer sogar wegen Nötigung
anzeigen ?

Bin auf Eure Meinungen gespannt.

Grüße, Björn.

Es handelt sich doch hier um das Brett, in dem es um Rechtsfragen gehen soll. Es wurde hier bereits genannt, was Nötigung ist und was nicht.
Viele andere Kommentare beziehen sich keineswegs auf irgendeine Rechtsgrundlage. Seid mir nicht böse - aber das erinnert mich hier jetzt zunehmenst an einen Stammtisch…

Grüße,
i.

Hallo,

Ich weiss ja nicht, dass die Müncher so gesetzestreu sind. Ich
kann das Ausgangsposting nur bestätigen, mindestens 50% aller
Radfahrer fahren hier (Stadt mit 40.000 Einwohnern) ohne Licht
im Halbdunkel und Dunkel herum. Weil entweder die Räder kein
Licht haben oder die Leute es nicht einschalten. Warum da nich
endlich der Gesetzgeber handelt und eine Beleuchtung
vorschreibt, die auch im Stand leuchtet?

Außerdem fällt mir auf, dass rote Ampeln für Radfahrer
offenbar immer grün anzeigen. Innerhalb von zwei Tagen habe
ich den gleichen Typen (so um die 60, kein Jugendlicher) drei
mal über rote Ampeln fahren sehen, die schon seit 3 und mehr
Sekunden auf rot standen. Zwei mal über Ampeln für Autofahrer,
einmal über eine rote Fussgängerampel, wobei ein Auto wegen
ihm bremsen musste. Wenn dem einer drauf gefahren wäre, dann
wäre der Radfahrer doch eh` weg.

ja, stimmt.
wäre, wäre, wäre, hätte, hätte, hätte… dann hätte man auch annehmen können, dass der hintermann (also der potentielle „drauffahrer“) nicht genug anstand gehalten hätte! oder zu schnell unterwegs gewesen wäre! (denn es gilt immer noch, dass man so fahren sollte, immer rechtzeitig anhalten zu können, ob pkw oder fahrrad oder sonst was…) drum frag ich mich, was diese „hätte-könnte“-Situation hier zu suchen hat…
und wenn es nun ein kleines kind gewesen wäre, dass zufällig auf die strasse rollt…

Außerdem fällt mir auf, dass rote Ampeln für Radfahrer
offenbar immer grün anzeigen.

Leider fällt mir da in letzter Zeit oft auf, dass auch PKWs (allen voran Taxen) schnell noch mal bei „dunkelgelb“, also seit ein paar sek schon rot, noch rüberfahren.
Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!!!

Ach je, ich sehe gerade, Karin hat Email bei ADFC :wink: Du wirst
doch da nicht etwa arbeiten? *Smile*

Was haste denn dagegen, es gibt doch auch den „Antagonisten“ (ADAC)

Viele Grüße, Brendan

P.S. Möchte hier gern noch erwähnen, dass ich in meiner schönen Stadt ab und zu mit dem Auto unterwegs bin, aber auch gern mit dem Rad fahre. Drum maße ich mir jetzt einfach mal an, beide „Seiten“ zu kennen und vorallem deren Problematiken. Dies sei nur erwähnt, damit keine falschen Interpretationen aufkommen.

Hallo,

ja, stimmt.
wäre, wäre, wäre, hätte, hätte, hätte… dann hätte man
auch annehmen können, dass der hintermann (also der
potentielle „drauffahrer“) nicht genug anstand gehalten hätte!
oder zu schnell unterwegs gewesen wäre! (denn es gilt immer
noch, dass man so fahren sollte, immer rechtzeitig anhalten zu
können, ob pkw oder fahrrad oder sonst was…)

Sorry, das seh ich anders, wer auf eine grüne Ampel zufährt und wem dann plötzlich ein Radfahrer vor die Nase kommt, der bremstscharf. Der nachfolgende Fahrer kann wohl kaum ständig mit so einem großen Abstand fahren, dass er in DIESER Situation anhalten kann. Damit muss keiner rechnen. Kannst du immer noch anhalten, wenn dein Vordermann völlig unverhofft eine Vollbremsung hinlegt? Ich bezweifle das stark.

drum frag ich

mich, was diese „hätte-könnte“-Situation hier zu suchen hat…
und wenn es nun ein kleines kind gewesen wäre, dass zufällig
auf die strasse rollt…

Ein Kind mit 5 Jahren ist kein Radfahrer im erwachsenen Alter. Und das Kind wäre vermutlich angefahren worden, das passiert ja auch oft genug.

Leider fällt mir da in letzter Zeit oft auf, dass auch PKWs
(allen voran Taxen) schnell noch mal bei „dunkelgelb“, also
seit ein paar sek schon rot, noch rüberfahren.
Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!!!

Für Taxen gelten in diesem Land sowieso weder Ampel noch Geschwindigkeitsbegrenzung, da gebe ich dir Recht. Da wird eben Geld mit verdeint und die Strafen in D sind so gering, dass es billiger ist mal hier und da 15 Euro zu zahlen, als die Geschwindigkeit einzuhalten.

Ach je, ich sehe gerade, Karin hat Email bei ADFC :wink: Du wirst
doch da nicht etwa arbeiten? *Smile*

Was haste denn dagegen, es gibt doch auch den „Antagonisten“
(ADAC)

Ich hab nichts dagegen, du interpretierst zu viel.

Danke an alle
Hallo zusammen,

danke für Eure Meinungen.

Meine Heimatstadt hat über 100T Einwohner. Ich laufe jeden Morgen an einer sehr belebten Strasse ins Büro. Da fällt einem so etwas schnell auf.

Grüße, Björn.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ja, stimmt.
wäre, wäre, wäre, hätte, hätte, hätte… dann hätte man
auch annehmen können, dass der hintermann (also der
potentielle „drauffahrer“) nicht genug anstand gehalten hätte!
oder zu schnell unterwegs gewesen wäre! (denn es gilt immer
noch, dass man so fahren sollte, immer rechtzeitig anhalten zu
können, ob pkw oder fahrrad oder sonst was…)

Sorry, das seh ich anders, wer auf eine grüne Ampel zufährt
und wem dann plötzlich ein Radfahrer vor die Nase kommt, der
bremstscharf. Der nachfolgende Fahrer kann wohl kaum ständig
mit so einem großen Abstand fahren,

warum kann er das nicht?
er tut es nur einfach nicht.

dass er in DIESER
Situation anhalten kann. Damit muss keiner rechnen. Kannst du
immer noch anhalten, wenn dein Vordermann völlig unverhofft
eine Vollbremsung hinlegt? Ich bezweifle das stark.

Ja, aber das ist doch genau der Punkt, den ich angesprochen habe. Wenn der Vordermann plötzlich stark bremst, sollte man auch noch rechtzeitig anhalten können. Es gibt keine Argumentation, die etwas anderes rechtfertigt. Dass sich viele Autofahrer in der Praxis anders verhalten, weiß ich auch (und ich will mich da auch nicht ausnehmen). Aber wie gerade gesagt, auch das ist kein Grund oder Argument.

drum frag ich

mich, was diese „hätte-könnte“-Situation hier zu suchen hat…
und wenn es nun ein kleines kind gewesen wäre, dass zufällig
auf die strasse rollt…

Ein Kind mit 5 Jahren ist kein Radfahrer im erwachsenen Alter.

Ach so…

Und das Kind wäre vermutlich angefahren worden, das passiert
ja auch oft genug.

eben
aber das ist doch ein Grund mehr, genug Abstand zu halten, damit nicht noch mehr passsiert…

Leider fällt mir da in letzter Zeit oft auf, dass auch PKWs
(allen voran Taxen) schnell noch mal bei „dunkelgelb“, also
seit ein paar sek schon rot, noch rüberfahren.
Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!!!

Für Taxen gelten in diesem Land sowieso weder Ampel noch
Geschwindigkeitsbegrenzung, da gebe ich dir Recht. Da wird
eben Geld mit verdeint und die Strafen in D sind so gering,
dass es billiger ist mal hier und da 15 Euro zu zahlen, als
die Geschwindigkeit einzuhalten.

Ach je, ich sehe gerade, Karin hat Email bei ADFC :wink: Du wirst
doch da nicht etwa arbeiten? *Smile*

Was haste denn dagegen, es gibt doch auch den „Antagonisten“
(ADAC)

Ich hab nichts dagegen, du interpretierst zu viel.

Na, wenn du meinst.

Und damit keine Missverständnisse auftreten, ich bin genau wie irgendwasisjaimmae Auto- und Radfahrer; damit jetzt keiner denkt, dass ich mich auf eine „Seite“ geschlagen hätte.
Grüße, Brendan

Hallo Michael,

Ach je, ich sehe gerade, Karin hat Email bei ADFC :wink: Du wirst
doch da nicht etwa arbeiten? *Smile*

ich weiß ja nicht, was Du unter „arbeiten“ verstehst. Meinen Lebensunterhalt verdiene ich wo anders. Aber meine ehrenamtliche Tätigkeit beim ADFC ist auch nicht unter „Faulenzerei“ zu rechnen.

Übrigens setzen wir uns schon lange dafür ein, dass der Gesetzgeber gerade bei der Beleuchtung etwas näher an der technischen Realität der heutigen Zeit liegen soll. Uns wäre es am liebsten, wenn verboten würde, dass Fahrräder ohne Licht (unabhängig von der Engerigequelle) verkauft würden. Aber leider darf ja jeder ***** Fahrräder verkaufen, erst beim Reparieren greift die Handwerksordnung.

Gruß, Karin

PS: Glaubst Du auch, dass der ADAC auch eher den Verkehrssündern beim Autofahren die Stange hält?

Hallo!

Sorry, das seh ich anders, wer auf eine grüne Ampel zufährt
und wem dann plötzlich ein Radfahrer vor die Nase kommt, der
bremstscharf. Der nachfolgende Fahrer kann wohl kaum ständig
mit so einem großen Abstand fahren, dass er in DIESER
Situation anhalten kann. Damit muss keiner rechnen.

Mit dem Radfahrer nicht, mit der Vollbremsung schon. Wenn er hinten auffährt, dann wird der Sicherheitsabstand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu gering gewesen sein. Also in den meisten solcher Fälle wird der Auffahrende nicht die Alleinschuld haben, aber den zu geringen Sicherheitsabstand muss er sich schon vorhalten lasssen.

Kannst du
immer noch anhalten, wenn dein Vordermann völlig unverhofft
eine Vollbremsung hinlegt? Ich bezweifle das stark.

Dazu ist man von Gesetzes wegen verpflichtet.

Leider fällt mir da in letzter Zeit oft auf, dass auch PKWs
(allen voran Taxen) schnell noch mal bei „dunkelgelb“, also
seit ein paar sek schon rot, noch rüberfahren.
Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!!!

Für Taxen gelten in diesem Land sowieso weder Ampel noch
Geschwindigkeitsbegrenzung, da gebe ich dir Recht. Da wird
eben Geld mit verdeint und die Strafen in D sind so gering,
dass es billiger ist mal hier und da 15 Euro zu zahlen, als
die Geschwindigkeit einzuhalten.

Volle Zustimmung.

Gruß
Tom