Radfahrer soll angezeigt werden

Hallo,

in einem letzten Artikel hatte ich bereits einen Teil eines Vorfalls beschrieben.
Hier noch einmal zusammenfassend:

  • Radfahrer fährt ohne Grund längerer Strecke mitten auf der Straße, außer PKW keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße unterwegs. Straße ist sehr gut einsehbar.
  • Radfahrer lässt den folgenden PKW nicht vorbei
  • Radfahrer zerkratzt Kotflügel und schlägt WIndschutzscheibe ein

Wenn man jetzt Strafanzeige bei der Polizei stellen möchte,
sind die folgenden Dinge anzeigbar?

  1. Sachbeschädigung an Kraftfahrzeug gemäß §303 StGB
  2. §240 Nötigung
  3. §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Absatz 2
  4. §823 Schadenersatzpflicht BGB

Danke für Hilfe!
Sebastian

Wenn man jetzt Strafanzeige bei der Polizei stellen möchte,
sind die folgenden Dinge anzeigbar?

  1. Sachbeschädigung an Kraftfahrzeug gemäß §303 StGB

Bei der Polizei

  1. §240 Nötigung

Bei der Polizei

  1. §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Absatz 2

Ist 'ne Owi, spielt nur dann eine Rolle, wenn die Straftat nicht geahndet wird. Also erstmal vergessen.

  1. §823 Schadenersatzpflicht BGB

Interessiert die Polizei nicht, RA wäre die richtige Wahl.

Danke für Hilfe!

Gerne

Sebastian

Iru

Ich vermute, deinem Posting liegt ein Missverständnis zugrunde. Man zeigt nicht bestimmte Delikte an, sondern bestimmte Taten. Du scheinst eruieren zu wollen, welche Tatbestände erfüllt sind, um das zur Anzeige bringen zu können. Das ist aber weder nötig, noch sonderlich zweckmäßig, weil die Behörden das sowieso von Amts wegen ermitteln und subsumieren.

Levay

[leicht ot] subsumieren
Hi Levay,

weil die Behörden das sowieso von Amts wegen ermitteln und
subsumieren.

das Wörtchen „subsumieren“ (ndR subsu mm ieren???) wird in der Regel nur von Rechtsgelehrten und Anwälten verwendet und dient in entsprechenden Schreiben nur zur Verwirrung der Leser :wink:

Gruss
norsemanna

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das Wörtchen „subsumieren“ (ndR
subsu mm ieren???) wird in der Regel nur von
Rechtsgelehrten und Anwälten verwendet und dient in
entsprechenden Schreiben nur zur Verwirrung der Leser :wink:

Ein bisschen weiter hochgescrollt, dort findet man den Thread „deutsche Sprache“.

meinjanur

Iru

Howdy,

meinjanur

scho’ recht :smile:

hab’s hier geschrieben, weil mir nicht klar war, ob der Ursprungsposter den Levay voll verstanden hat…

Gruss
norsemanna

Hi,

nöö, das ist Protzerei mit dem großen Latinum.

Subsumieren kommt von lat. subsumere

http://www.auxilium-online.net/wb/vok_info.php?id=11001

Summieren kommt von lat. summa

http://www.auxilium-online.net/wb/vok_info.php?id=11056

VG
EK

Hi,

Subsumieren kommt von lat. subsumere
Summieren kommt von lat. summa

schon klar fuer den, wie meine Wenigkeit, der auch das große Latinum hat.

Das mit dem ndR („ndR = neue deutsche Rechtschreibung“) war eigentlich mehr ein Scherz :wink:

Gruss
norsemanna

Ich glaube, die eigentliche Aussage war gut verständlich:

„Mach dir keine Gedanken, bring das zur Anzeige, was passiert ist, und kümmer dich nicht darum, wie man das rechtlich nennt.“

Levay

Das mit dem ndR („ndR = neue deutsche Rechtschreibung“) war
eigentlich mehr ein Scherz :wink:

Das habe ich schon als solchen verstanden, die „ndR“ gehört sowieso ins Witzbrett. Aber wehret den Anfängen. Musste neulich erst hier aufklären, dass in dubio pro reo nicht „im Zweifel für die Sache“ bedeutet… :wink:

VG
EK

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Hallo,

  • Radfahrer fährt ohne Grund längerer Strecke mitten auf der
    Straße, außer PKW keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße
    unterwegs. Straße ist sehr gut einsehbar.
  • Radfahrer lässt den folgenden PKW nicht vorbei

im Verkehrsrechtbrett wurde schon geschildert, dass es zu eng zum Überholen war.
Es wird mir für immer ein Rätsel bleiben, warum manche Verkehrsteilnehmer so aggresiv reagieren, wenn sie sich einiger Sekunden Lebenszeit beraubt fühlen.

  • Radfahrer zerkratzt Kotflügel und schlägt WIndschutzscheibe
    ein

Wie das passiert ist hast du noch nicht beschrieben.
Hat er die Windschutzscheibe mit seinem für solche Fälle vorsichtshalber mitgeführten Baseballschläger zertrümmert?
Oder torpedomäßig mit seinem-hoffentlich helmgeschützten- Schädel, als er sich überraschenderweise nicht in Luft auflöste, als der Autofahrer durch ihn durchfahren wollte?

Oder liegt die Wahrheit in der Mitte?

Wenn man jetzt Strafanzeige bei der Polizei stellen möchte,
sind die folgenden Dinge anzeigbar?

Das macht die Polizei von selbst, wie schon geschrieben.

Grüsse

Jörg