in einem letzten Artikel hatte ich bereits einen Teil eines Vorfalls beschrieben.
Hier noch einmal zusammenfassend:
Radfahrer fährt ohne Grund längerer Strecke mitten auf der Straße, außer PKW keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße unterwegs. Straße ist sehr gut einsehbar.
Radfahrer lässt den folgenden PKW nicht vorbei
Radfahrer zerkratzt Kotflügel und schlägt WIndschutzscheibe ein
Wenn man jetzt Strafanzeige bei der Polizei stellen möchte,
sind die folgenden Dinge anzeigbar?
Ich vermute, deinem Posting liegt ein Missverständnis zugrunde. Man zeigt nicht bestimmte Delikte an, sondern bestimmte Taten. Du scheinst eruieren zu wollen, welche Tatbestände erfüllt sind, um das zur Anzeige bringen zu können. Das ist aber weder nötig, noch sonderlich zweckmäßig, weil die Behörden das sowieso von Amts wegen ermitteln und subsumieren.
weil die Behörden das sowieso von Amts wegen ermitteln und
subsumieren.
das Wörtchen „subsumieren“ (ndR subsu mm ieren???) wird in der Regel nur von Rechtsgelehrten und Anwälten verwendet und dient in entsprechenden Schreiben nur zur Verwirrung der Leser
das Wörtchen „subsumieren“ (ndR
subsu mm ieren???) wird in der Regel nur von
Rechtsgelehrten und Anwälten verwendet und dient in
entsprechenden Schreiben nur zur Verwirrung der Leser
Ein bisschen weiter hochgescrollt, dort findet man den Thread „deutsche Sprache“.
Das mit dem ndR („ndR = neue deutsche Rechtschreibung“) war
eigentlich mehr ein Scherz
Das habe ich schon als solchen verstanden, die „ndR“ gehört sowieso ins Witzbrett. Aber wehret den Anfängen. Musste neulich erst hier aufklären, dass in dubio pro reo nicht „im Zweifel für die Sache“ bedeutet…
Radfahrer fährt ohne Grund längerer Strecke mitten auf der
Straße, außer PKW keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße
unterwegs. Straße ist sehr gut einsehbar.
Radfahrer lässt den folgenden PKW nicht vorbei
im Verkehrsrechtbrett wurde schon geschildert, dass es zu eng zum Überholen war.
Es wird mir für immer ein Rätsel bleiben, warum manche Verkehrsteilnehmer so aggresiv reagieren, wenn sie sich einiger Sekunden Lebenszeit beraubt fühlen.
Radfahrer zerkratzt Kotflügel und schlägt WIndschutzscheibe
ein
Wie das passiert ist hast du noch nicht beschrieben.
Hat er die Windschutzscheibe mit seinem für solche Fälle vorsichtshalber mitgeführten Baseballschläger zertrümmert?
Oder torpedomäßig mit seinem-hoffentlich helmgeschützten- Schädel, als er sich überraschenderweise nicht in Luft auflöste, als der Autofahrer durch ihn durchfahren wollte?
Oder liegt die Wahrheit in der Mitte?
Wenn man jetzt Strafanzeige bei der Polizei stellen möchte,
sind die folgenden Dinge anzeigbar?
Das macht die Polizei von selbst, wie schon geschrieben.