Wer befindet sich im Recht? Ein Autofahrer befindet sich auf einer Nebenstrasse und will in eine Hauptstrasse einfahren, er setzt den Blinker weil er rechts abbiegen will, es gibt keine Ampel. Dabei steht er mit seinem Autoheck auf den Radweg. Ein Radfahrer kommt mit einem enormen Tempo angeradelt und beschimpft den Autofahrer mit üblen Schimpfworten, in der Form was er sich erlaubt den Radfahrweg zu blockieren. Hat der Radfahrer Recht oder darf der Autofahrer auf der Strasse den Radweg blockieren, wenn er rechts abiegt, und der Verkehr es nicht erlaubt loszufahren?
Hallöchen,
der Radfahrer befindet sich im recht weil du als autofahrer musst natürlich den radweg freihalten auch beim abbiegen dies lernt man auch in der fahrschule naja aber was auch nich so ganz recht ist das der radfagrer den autofahrer beschimpft das darf der radfahrer natürlich nicht!!!
Hallo,
so wie ich die Beschreibung verstanden habe, muß der Fahrradweg parallel zur Hauptstraße verlaufen.
Dann verstehe ich nicht, wie der abbiegende Wagen auf dem Fahrradweg stehen kann. Der Fahrradweg wird doch durch die Nebenstßraße unterbrochen, wenn keine Fußgänger- und Radfahrerampel vorhanden ist.
Verliefe der Fahrradweg parallel zur Nebenstraße, müßüte der Wagen schon vorher auf der Radfahrerspur gefahren sein, wenn er jetzt beim Rechtsabbiegen mit dem Heck dort stünde.
Grüße,
R.H.
Grüße,
R.H.
Hallo R.H.,
so wie ich die Beschreibung verstanden habe, muß der
Fahrradweg parallel zur Hauptstraße verlaufen.
Dann verstehe ich nicht, wie der abbiegende Wagen auf dem
Fahrradweg stehen kann. Der Fahrradweg wird doch durch die
Nebenstßraße unterbrochen, wenn keine Fußgänger- und
Radfahrerampel vorhanden ist.
das ist so nicht richtig.
Eine Radfahrerfurt ist nicht an die Existenz einer Ampel gebunden, auch hat der Radweg das gleiche Vorfahrtsrecht wie die Straße, die er begleitet.
Gruß, Karin
Hallo R.H.,
so wie ich die Beschreibung verstanden habe, muß der
Fahrradweg parallel zur Hauptstraße verlaufen.
Dann verstehe ich nicht, wie der abbiegende Wagen auf dem
Fahrradweg stehen kann. Der Fahrradweg wird doch durch die
Nebenstßraße unterbrochen, wenn keine Fußgänger- und
Radfahrerampel vorhanden ist.das ist so nicht richtig.
Eine Radfahrerfurt ist nicht an die Existenz einer Ampel
gebunden, auch hat der Radweg das gleiche Vorfahrtsrecht wie
die Straße, die er begleitet.
Trifft das auch für einen Fahrradweg zu, der baulich deutlich von der Fahrbahn getrennt ist, etwa wenn er auf dem Gehsteig verläuft? Eine Radfahrerspur auf der Fahrbahn wird wohl nicht gemeint sein, denn wie sollte das Fahrzeug mit dem Heck auf der Spur stehen, ohne mit dem Bug in die Autospur zu ragen?
Grüße,
R.H.
Der Autofahrer steht auf der Strasse die den Radweg unterbricht, also nicht direkt auf dem Radweg mit dem Heck.
Hauptstrasse -------------------------------------------
Fahrradweg______R_________ A ______________________
Standort RadfahrerI A I
I I
Nebenstrasse
Mit AA ist das Auto gemeint das rechts abbiegt
Moin!
Normalerweise darf man natürlich den Radweg nicht mit einem PKW zustellen. Wenn man jedoch anders die Hauptstraße nicht einsehen kann, ist das unvermeidbar und gegenseitige Rücksichtnahme ist gefragt.
D.h. man lässt die Radler, welche man sehen kann, noch durch. Dann biegt man möglichst zügig ab.
Dauert der Abbiegevorgang länger und ein weiterer Radler kommt, muss dieser eben sein Tempo ein wenig drosseln und ggf. warten oder hinter dem Auto vorbei fahren.
Das ist für 99,9% der Auto- und Radfahrer auch kein Problem. Diese Situation kommt täglich tausendfach vor. Nur ein paar unverbesserliche Radikalradler denken, sie hätten die Vorfahrt gepachtet und seien irgendwie bessere Menschen mit mehr Rechten, als die bösen, noch nicht erleuchteten Autofahrer oder die blöden Fußgänger…
Einfach nicht weiter über solche Typen aufregen und in Ruhe weiterfahren. Es ist sein Herz, nicht das Deine.
Gruß,
M.
Diese Problem taucht nicht nur bei normalen Abbiegeverkehr (von Steitenstrassen in Hauptstrassen)auf,sondern auch bei Ampelanlagen, Ausfahrten von Grundstücken. Oft kann der Autofahrer in die Hauptstrasse nicht reinsehen und muss nach vorne fahren, erst dann sieht er den Verkehr. Besonders oft ist die Situation bei Ampelanlangen und Fussgängerüberwegen zu sehen. Ampel die auf Rot stehen werden schlichtweg ignoriert. Fussgängerüberwege werden oft mit einem Tempo überquert was meiner Meinung nach schon an Fahrlässigkeit grenzt. Oft sieht der Autofahrer den Fahrradfahrer nicht rechtzeitig weil ein Baum, ein Container etc. die Sicht behindert, oder der Fahrradfahrer kommt um ein Hauseck geschossen. Stimmt es dass der Fahrradfahrer eigentlich absteigen müsste bei einem Fussgängerüberweg, und das Fahrrad auf die andere Seite schieben müsste? Wie ist das bei Ampelanlagen, reine Fussgängerampel mit Fahrradweg, überquert wird aber an der Fussgängerampel?
Moin!
Diese Problem taucht nicht nur bei normalen Abbiegeverkehr
(von Steitenstrassen in Hauptstrassen)auf,sondern auch bei
Ampelanlagen, Ausfahrten von Grundstücken. Oft kann der
Autofahrer in die Hauptstrasse nicht reinsehen und muss nach
vorne fahren, erst dann sieht er den Verkehr. Besonders oft
ist die Situation bei Ampelanlangen und Fussgängerüberwegen zu
sehen.
Deshalb ist es, auch wenn es hier meist fleissig dementiert wird, auch für Radfahrer wichtig und nötig, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Sprich: bremsbereit zu sein und auch innerhalb einer einigermassen vernünftigen Wegstrecke anhalten zu können.
Ampel die auf Rot stehen werden schlichtweg ignoriert.
Das passiert oft, wird aber, zumindest hier in M, immer stärker verfolgt.
Fussgängerüberwege werden oft mit einem Tempo überquert was
meiner Meinung nach schon an Fahrlässigkeit grenzt. Oft sieht
der Autofahrer den Fahrradfahrer nicht rechtzeitig weil ein
Baum, ein Container etc. die Sicht behindert, oder der
Fahrradfahrer kommt um ein Hauseck geschossen.
s.o.
Stimmt es dass
der Fahrradfahrer eigentlich absteigen müsste bei einem
Fussgängerüberweg, und das Fahrrad auf die andere Seite
schieben müsste?
Zumindest, wenn sie den Vorrang geniessen wollen.
Einfach rüberheizen und die anderen zur Vollbremsung zwingen is´ nich´…
Wie ist das bei Ampelanlagen, reine
Fussgängerampel mit Fahrradweg, überquert wird aber an der
Fussgängerampel?
Das dürfte egal sein, das Fahhrrad ist ja trotzdem noch da…
Gruß,
M.
Hallo R.H.,
Hier nur gelöscht wegen „Vollzitat“.
das ist so nicht richtig.
Eine Radfahrerfurt ist nicht an die Existenz einer Ampel
gebunden, auch hat der Radweg das gleiche Vorfahrtsrecht wie
die Straße, die er begleitet.Trifft das auch für einen Fahrradweg zu, der baulich deutlich
von der Fahrbahn getrennt ist, etwa wenn er auf dem Gehsteig
verläuft?
Ja sicher. So verläuft z.B. der Radweg an mehreren Münchner Einfallstraßen. Und dort sind Radfurten an allen Einmündungen, nicht nur an denen mit Ampel.
Eine Radfahrerspur auf der Fahrbahn wird wohl nicht
gemeint sein, denn wie sollte das Fahrzeug mit dem Heck auf
der Spur stehen, ohne mit dem Bug in die Autospur zu ragen?
Das sehe ich allerdings auch so. Dann würde der PKW (notabene: Fahrräder sind auch Fahrzeuge) in voller Breite auf dem Radstreifen stehen.
Gruß, Karin
Der Abbiegende hat das getan was man klassisch als „jemandem die Vorfahrt nehmen“ bezeichnet. In dem Augenblick in dem der Radfahrer abbremsen muss weil du da stehst hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Ein Radweg parallel der Strasse stellt einen Teil der Strasse dar, auch wenn er baulich von dieser getrennt ist.
Es ist unglücklicherweise so, dass durch genau diese Regelunkenntnis ziemlich viele Unfälle verursacht werden - und ich kann es daher gut nachvollziehen, dass der Radfahrer seinem Unmut Luft machte.
Stimmt es dass
der Fahrradfahrer eigentlich absteigen müsste bei einem
Fussgängerüberweg, und das Fahrrad auf die andere Seite
schieben müsste?Zumindest, wenn sie den Vorrang geniessen wollen.
Einfach rüberheizen und die anderen zur Vollbremsung zwingen
is´ nich´…
Ähm. Wovon reden wir hier? Wenn die Sache durch Ampeln geregelt ist, sollte alles klar sein. Wenn es keine Ampeln gibt gilt: Radweg = Strasse, also gelten die normalen Vorfahrtregeln. Absteigen muss er definitiv nicht.
Zur Vollbremsung kann man schon deswegen niemanden zwingen, weil der Autofahrer, der nicht Vorfahrt hat ja gehalten ist langsam und vorsichtig an die Kreuzung heranzufahren.
Es ist unglücklicherweise so, dass durch genau diese
Regelunkenntnis ziemlich viele Unfälle verursacht werden - und
ich kann es daher gut nachvollziehen, dass der Radfahrer
seinem Unmut Luft machte.
Diese Regelunkenntnis schenit oftmals auch die Behörden zu betreffen, die verkehrswege planen und die Regeln dort konkret festlegen. Es ist in vielen Fällen unmöglich, in eine quer verlaufende Straße einzusehen, ohne auf einen Fahrradweg oder Zebrastreifen zu fahren.
Grüße,
R.H.
Da gebe ich dir völlig recht. Allein die Unsitte Radwege mit Fußwegen zusammenzulegen und sie auch über die Fußgängerüberwege zu legen ist eine Zumutung.
Das Fahrzeugheck steht auf dem Radweg, weil ein Grünstreifen zwischen Fahrradweg und Hauptstrasse ist. Als Autofahrer ist man sozusagen gezwungen sich Richtung Strasse zu tasten. Wenn der Fahrradfahrer erst angefahren kommt, wenn der Autofahrer zwischen Fahrbahn und Grünstreifen steht, kann der Autofahrer den Radfahrer auch nicht bemerken, da nur der Kofferraum sozusagen den Fahrradweg versprerrt.
Dann dürfte ja ein Autofahrer den Radweg nie überfahren, weil er ja schon aus Gründen der Vorsicht sich der Hauptstrasse nähern muss, damit er den Autoverkehr überhaupt sehen kann. Oder sehe ich das falsch?
Betrachte den Radweg einfach als eine weitere Strassenspur.
Moin!
Stimmt es dass
der Fahrradfahrer eigentlich absteigen müsste bei einem
Fussgängerüberweg, und das Fahrrad auf die andere Seite
schieben müsste?Zumindest, wenn sie den Vorrang geniessen wollen.
Einfach rüberheizen und die anderen zur Vollbremsung zwingen
is´ nich´…Ähm. Wovon reden wir hier?
Über das, was, sehr konkret, gefragt worden ist.
Wenn die Sache durch Ampeln
geregelt ist, sollte alles klar sein. Wenn es keine Ampeln
gibt gilt: Radweg = Strasse, also gelten die normalen
Vorfahrtregeln. Absteigen muss er definitiv nicht.
Wenn wir von einem „Fußgängerüberweg“, also von einem Zbrastreifen, sprechen, ist es, wie ich schrieb.
Zur Vollbremsung kann man schon deswegen niemanden zwingen,
weil der Autofahrer, der nicht Vorfahrt hat ja gehalten ist
langsam und vorsichtig an die Kreuzung heranzufahren.
Nicht immer befinden sich Überwege an einer Kreuzung.
Nicht immer kann man Überwege 500m vorher sehen, um dann locker abbremsen zu können. Deshalb haben Radfahrer an Zebrastreifen kein recht, einfach drüberzufahren.
Das ist eben so und in zahlreichen Urteilen bestätigt.
Wie soll es auch sonst gehen? Generell ein Limit von 20 Km/h für Kraftfahrzeuge?
M.