Hallo,
zur Zeit beobachte ich mehr und mehr, dass Radfahrer aufgrund der witterungsbedingt schlechten Befahrbarkeit der Radwege auf die Straßen ausweichen. So radeln die Radfahrer im dichten Verkehr auf glatten mehrspurigen Straßen umher und gefährden sich nur sich übermäßig sondern behindern den Verkehr auch erheblich.
Ich habe seinerzeit gelernt, dass das Verkehrszeichen mit dem Fahrrad (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeic…) verpflichtend sei.
Gibt es bei schlechter Witterungslage diese Verpflichtung nicht?
Ein Radfahrer meinte zu mir, dass es ja wohl selbstverständlich sei, in diesem Fall auf der Straße zu fahren. Ich habe ihn darauf hin gefragt, ob ich mein Auto bei zugeschneiten Parkplätzen dann auch auf dem Radweg parken dürfte. „Das sei doch etwas ganz anderes“.
Gruß
S.J.
Hallo!
Gibt es bei schlechter Witterungslage diese Verpflichtung
nicht?
Ja, die gibt es überall dort nicht, wo die Benutzung des Radweges nicht zumutbar ist. In der Stadt, in der ich wohne, befinden sich momentan auf 80% aller Radwege von Anwohnern erbaute mannshohe Schneehügel. Dort dürfen Radfahrer also die Fahrbahn benutzen.
Hallo,
Ja, die gibt es überall dort nicht, wo die Benutzung des
Radweges nicht zumutbar ist. In der Stadt, in der ich wohne,
befinden sich momentan auf 80% aller Radwege von Anwohnern
erbaute mannshohe Schneehügel. Dort dürfen Radfahrer also die
Fahrbahn benutzen.
hast Du bitte eine Quelle dafür?
Gruß
S.J.
Tach,
zur Zeit beobachte ich mehr und mehr, dass Radfahrer aufgrund
der witterungsbedingt schlechten Befahrbarkeit der Radwege auf
die Straßen ausweichen. So radeln die Radfahrer im dichten
Verkehr auf glatten mehrspurigen Straßen umher und gefährden
Verstaendlich…
Ich habe seinerzeit gelernt, dass das Verkehrszeichen mit dem
Fahrrad
(http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeic…)
verpflichtend sei.
Gibt es bei schlechter Witterungslage diese Verpflichtung
nicht?
Die Verpflichtung entfaellt, wenn die Nutzung des Radwegs nicht zumutbar oder die Radwege nicht benutzbar sind, siehe dazu z:b: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#benut… . Ein eisglatter weil seit Wochen nicht geraeumter Weg ist eben nicht befahrbar, auf die Gehwege (die oft genug im gleichen erbaermlichen Zustand sind) duerfen Redfahrer nicht ausweichen, bleibt also die Fahrbahn.
Ein Radfahrer meinte zu mir, dass es ja wohl
selbstverständlich sei, in diesem Fall auf der Straße zu
fahren. Ich habe ihn darauf hin gefragt, ob ich mein Auto bei
zugeschneiten Parkplätzen dann auch auf dem Radweg parken
dürfte. „Das sei doch etwas ganz anderes“.
Das eine hat mit dem anderen ja auch IMHO wenig zu tun. Grundsaetzlich duerfen Radfahrer die Fahrbahn ja nutzen, es sei denn es gibt einen benutzungspflichtigen Radweg. Autofahrer haben grundsaetzlich nichts ausserhalb der Fahrbahn und ausgewiesenen Parkmoeglichkeiten verloren.
Dass die Radler bei dem erbaermlichen Zustand der Radwege momentan auf die Fahrbahn ausweichen, dafuer habe ich als Autofahrer vollstes Verstaendnis. Wie sich viele dann verhalten Licht? Fahrtrichtungsaenderung anzeigen? Ueberholen ermoeglichen wenn es angebracht ist? ist eine andere Geschichte.
Gruss
Paul
Hi,
Ich habe seinerzeit gelernt, dass das Verkehrszeichen mit dem
Fahrrad
(http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeic…)
verpflichtend sei.
Jain, zuerst müsste mal geprüft werden ob die Beischilderung korrekt ist, da haben Juristen mal wieder zugeschlagen.
http://settheredflag.org/blog/kettenstift/?p=186
Gibt es bei schlechter Witterungslage diese Verpflichtung
nicht?
Die Frage muss lauten, ist der Radweg zumutbar, wenn ja und korrekt ausgeschildert, dann gibt es noch die Benutzungspflicht. Ist aber der Radweg z.B. vereist, dann ist es keinem Radfahrer zuzumuten Kufen zu montieren damit er den Weg benutzen kann.
Ein Radfahrer meinte zu mir, dass es ja wohl
selbstverständlich sei, in diesem Fall auf der Straße zu
fahren.
Ist es auch.
Ich habe ihn darauf hin gefragt, ob ich mein Auto bei
zugeschneiten Parkplätzen dann auch auf dem Radweg parken
dürfte. „Das sei doch etwas ganz anderes“.
Wäre für Radfahrer ein Argument legal auf die Straße auszuweichen.
Aber als Vergleich wäre dann von mir gekommen, dürfen die Radfahrer dann zu dritt nebeneinander auf der Straße fahren.
Q-Gruß
hast Du bitte eine Quelle dafür?
Hallo,
da braucht’s doch eigentlich keine Quelle. Wenn kein Radweg da ist (weil zugeschneit), wie könnte ich ihn benutzen?
Gruss
Iru
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Moin auch,
da braucht’s doch eigentlich keine Quelle. Wenn kein Radweg da
ist (weil zugeschneit), wie könnte ich ihn benutzen?
Das ist definitiv kein Argument. Wenn die Straße wegen Unfall gesperrt, also nicht zu benutzen ist, darf ich als Autofahrer auch nicht auf dem Radweg weiterfahren. Ergo, es gibt durchaus eine Quelle, warum Radfahrer auf der Straße fahren dürfen (s. posting oben), Autofahrer aber nicht auf dem Radweg.
Ralph
Das ist definitiv kein Argument.
Hi,
warum so misstrauisch, dann eben ein Urteil
An die Räum- und Streupflicht gegenüber Radfahrern sind grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen, als sie für die Fahrbahnbenutzung durch Kraftfahrzeuge gelten.
Das Gericht argumentierte, daß ein Radfahrer die Sturzgefahr zumutbarerweise dadurch mindern kann, daß er entweder vor glatten und gefährlichen Stellen vom Rad steigt und zu Fuß geht, oder aber dadurch, daß er dann erlaubtermaßen den Radweg verläßt und – ggf. – die gestreute bzw. geräumte Fahrbahn benutzt (dazu auch BGH, Az. III ZR 60/94) (OLG Celle, Az. 9 U 104/00 vom 22.11.2000). Das Urteil im Volltext
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
Wenn die Straße wegen Unfall
gesperrt, also nicht zu benutzen ist, darf ich als Autofahrer
auch nicht auf dem Radweg weiterfahren.
Hä?
Hast Du dafür eine Quelle?
Meinereiner hat kein Problem damit wenn es sein muss, eine Unfallstelle auf dem Radweg oder Gehweg zu passieren.
Ergo, es gibt durchaus
eine Quelle, warum Radfahrer auf der Straße fahren dürfen (s.
posting oben), Autofahrer aber nicht auf dem Radweg.
Jo, auf deine Quelle bin ich gespannt, meine steht oben.
Q-Gruß
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Wenn die Straße wegen Unfall
gesperrt, also nicht zu benutzen ist, darf ich als Autofahrer
auch nicht auf dem Radweg weiterfahren.
Hä?
Hast Du dafür eine Quelle?
STVO:
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Gruß,
Max
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei
Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil
der Fahrbahn.
Hi,
und wo steht jetzt das ich nicht über Radwege, Gehwege fahren darf wenn es die Umstände erfordern.
Umstände können sein, ausweichen bei Hindernissen ( Unfall ) oder auch eine poplige Einfahrt zur Tankstelle.
Q-Gruß
Huhu!
hast Du bitte eine Quelle dafür?
Na aber selbstverständlich: Schau in die Verwaltungsvorschrift zu § 2 StVO, dort findest Du eine Art Legaldefinition der Zumutbarkeit, die gegeben ist, wenn der Radweg "unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
a.
Zeichen 237 -baulich angelegter Radweg möglichst 2,00 m
mindestens 1,50 m
b.
-Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst 1,85 m
mindestens 1,50 m
bb)
Zeichen 240 - gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts mindestens 2,50 m
außerorts mindestens 2,00 m
c)
Zeichen 241 - getrennter Fuß- und Radweg
für den Radweg mindestens 1,50 m
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Huhu!
hast Du bitte eine Quelle dafür?
Na aber selbstverständlich: Schau in die Verwaltungsvorschrift
zu § 2 StVO, dort…
Hallo und vielen Dank.
So etwas habe ich gesucht. Es ist also nicht allein davon abhängig, ob der Radfahrer subjektiv der Meinung ist, dass es sich auf der Straße besser fahren lässt.
Gruß
S.J.
Fragestellung ist umgekehrt
Hallo,
Du musst umgekehrt fragen: Der § 2 den zu zitierst regelt den grundsätzlichen Fall: Alle Fahrzeuge (dazu gehören übrigens auch Fahrräder) haben grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen.
Wenn nun in irgendeiner Situation etwas anderes gelten soll (Radwege, Ausweichen bei Strassensperren, etc.) dann muss dies irgendwo als Ausnahme geregelt sein. Wann immer keine Ausnahme vorgesehen ist, oder die Ausnahme blockiert ist (z.B. vorgesehener Radweg ist unbenutzbar) gilt wieder § 2, der alle Fahrzeuge auf die Fahrbahn schickt.
Ich vermute übrigens auch, dass man zum Ausweichen oder Umfahren von Hindernissen auf Rad- und Gehweg ausweichen darf (vermutlich unter der Bedingung, dass in einem solchen Fall keine Radfahrer und Fussgänger gefährdet, vielleicht sogar nicht einmal behindert werden dürfen - aber nach dem §§, der diese Ausnahme regelt, wäre jetzt zu suchen. (Was mir allerdings zu mühsam ist.)
Mit vielen Grüssen, Walkuerax
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