inwieweit hat ein fußgänger, der z.b. auf dem fußweg oder beim ampelkoordinierten überqueren einer straße von radfahrern touchiert bis verletzt würde, ein recht auf „festhalten“ des meist lautstark renitenten, aber dann flüchtigen verursachers?
e.c.
inwieweit hat ein fußgänger, der z.b. auf dem fußweg oder beim ampelkoordinierten überqueren einer straße von radfahrern touchiert bis verletzt würde, ein recht auf „festhalten“ des meist lautstark renitenten, aber dann flüchtigen verursachers?
e.c.
Hi,
StGB § 223 Körperverletzung http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
StGB § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
beides Straftaten.
Wenn der abhauen will kommt
StPO § 127 http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
in Frage. Also festhalten und Identität feststellen und wenn der versucht abzuhauen: vorläufig festzunehmen.
MFG
StPO § 127 http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
in Frage. Also festhalten und Identität feststellen und wenn
der versucht abzuhauen: vorläufig festzunehmen.
besten dank soweit.
das würde also ggf. auch anwendung körperlichen einsatzes rechtfertigen?
denn ansonsten wäre ein „festhalten“ ja kaum durchzusetzen.
e.c.
Hallo,
das würde also ggf. auch anwendung körperlichen einsatzes
rechtfertigen?
na klar. Es wird wohl kaum jemand auf die bloßen Worte hin „sie sind festgenommen“ brav stehenbleiben.
Gruss
Iru