Radioaktivität, Evaukierung und Angst vor Jobverlu

Hallo,

Bei den Horrornachrichten aus Japan („Meteorologen fürchten radioaktive Wolke über Tokio“, http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,75…) frage ich mich natürlich, warum die Tokioter so ruhig ausharren und nicht zmindest in den Süden des Landes fliehen.

Neben vielen anderen Gründen fällt mir dabei die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes ein. Ich habe auch gelesen (im Buch: Die Frauen aus Harrisburg"), dass etliche Amerikaner aus der Umgebung des Reaktors Three Miles Island, die nach einer Warnung für einige Tage die Gegend verlassen hatten, ihren Arbeitsplatz verloren oder zumindest massive Schwierigkeiten bekommen hatten. (Es gab damals, soweit ich es verstanden habe, eine Evakuierungsempfehlung für Schwangere und Kleinkinder, nicht aber für Erwachsene).

Keine Sorge, ich frage jetzt natürlich nicht nach japanischem oder amerikanischem Recht. Aber wie sähe dies in einem ähnlich gelagerten Fall in Deutschland aus? Sind Katastrophenfälle im deutschen Recht vorgesehen, bei denen man folgenlos seinen Arbeitsplatz verlassen, bzw. nicht aufsuchen darf? Gibt es Fälle, in denen ein Arbeitgeber dies dulden muss? (Vermutlich, wenn eine Evakuierung von der Regierung angeordnet wird?) Wo ist dies ggf. geregelt?

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax

Hallo

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html

Aktuell auf japanische Zustände geschnitten: http://www.datakontext.com/download/Japan_Leitfaden.pdf

Hier mal ein älteres Urteil aus dem Asbest-Bereich, das vielleicht die Thematik zusätzlich erhellt:

http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidung…

Gruß,
LeoLo

Hallo,

bezogen auf die Vorfälle in Amerika und aktuell in Japan waren dort die Reaktoren außer Kontrolle; dies betrifft auch Amerika.
In Deutschlang ging man bisher nicht davon aus, dass es zu einer Kernschmelze kommen könnte und wenn aus einem Reaktor in Deutschland Radioaktivität entweichen würde, würde meine gesetzlichen Verpflichtung meinem Arbeitgeber gegenüber eine untergeordnete Priorität haben, sofern ich nicht in meinem Beruf speziell dafür arbeite ( Feuerwehr, Rettungsdienste, THW).

Der Austritt von radioktiver Strahlung aus einem deutschen AKW dürfte für die Bevölkerung existenzielle Bedeutung haben.
lG

Hallo, aber ist es nicht so dass gerade Freiwillige Feuerwehrler, THWler etc das Recht haben ihren Arbeitsplatz zu verlassen, bereits wenn sie von ihrer Leitstelle zu einem Notfall zB im Nachbardorf (Hausbrand etc) gerufen werden. so habe ich es zumindest von verschiedenen gehört.
Ebenso wie der normale AN seinen Arbeitsplatz verlassen darf, wenn dort der Feueralarm losgeht oder eine Behördlich angeordnete Evakuierung ansteht (zB. Bombenentschärfung in der Umgebung, nicht nur auf eigenem Firmengelände, sondern irgendwo, wo man eben zur Evakuierungszone gehört, hier gabs sogar mal eine ganze Klinik, die kurz nach Entdeckung der Bombe evakuiertwurde, obwohl da grad OPs liefen etc, weil da wegen unsanfter Behandlung bei der Entdeckung von einer bevorstehenden Detonation ausgegangen wurde).
Das dürfte also auch für eine Evakuierung im Atomaren Notfall gelten, wenn aber nur Frauen und Kinder evakuiert werden, dann müssen wohl Männer um Urlaub bitten. Ein AG der dem nicht stattgibt muss sich dann vielleicht mal über seine Fürsorgepflicht informieren (und wird dann vielleicht gnädig), aber wird wohl dennoch recht haben, wenn er weiterarbeiten lässt.
Bei Arbeitern in einem Kraftwerk wird es vermutlich Regelungen im Arbeitsvertrag geben, damit sich keiner verdrückt, wenn er am dringensten gebraucht, aber auch am gefährdesten ist.
Gruß B